EnglishDeutschFrancaisFrancais

Ecofin-Rates vom November zum Stabilitäts- und Wachstumspakt - 06.03.2004

Herrn
Jean-Jacques Schul
Präsident
PROMEURO
Rue Pechère, 23

1380  LASNE                                                                           Brüssel, d. 17. Dezember 2003



Sehr geehrter Herr Präsident Schul,


Ihr Schreiben zur Entscheidung des Ecofin-Rates vom November zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere zum Verfahren gegen Frankreich und Deutschland wegen des außergewöhnlich hohen Defizits habe ich vor kurzem erhalten und  danke Ihnen dafür. Es  verdient uneingeschränkte Aufmerksamkeit.

Zunächst möchte ich klarstellen, dass im Gegensatz zu der Darstellung in Ihrem Schreiben, Belgien die Empfehlungen der Europäischen Kommission sowohl Frankreich als auch Deutschland gegenüber immer unterstützt hat. Unglücklicherweise hat sich jedes Mal eine Sperrminorität gebildet, die es unmöglich machte, die  Empfehlungen der Kommission zu verabschieden.

Nachdem  die Empfehlungen abgelehnt worden waren,  hat sich Belgien im Gegensatz zu Spanien, Österreich, Finnland und den Niederlanden dem Kompromissvorschlag, der den Wirtschafts- und Finanzministern dann zur Abstimmung vorgelegt wurde, nicht widersetzt.

Dieser Beschluß, der Frankreich und Deutschland dazu aufruft, ihr Defizit bis 2005 unter 3% zu bringen, ist natürlich weniger strikt, als die Empfehlungen der Europäischen Kommission. Mir scheint jedoch, dass es wesentlich schädlicher, ja dramatisch für die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Währung gewesen wäre, wenn der Ecofin-Rat ohne irgend eine Entscheidung auseinander gegangen wäre.

In anderen Worten - und hier schließe ich mich voll und ganz Ihrem Bedauern über das Ergebnis der ersten Abstimmung an - haben wir keine andere Wahl, als die von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten in Anwendung der Regeln des Vertrags getroffene Entscheidung zu akzeptieren. Da keine Einigung über die "first best choice" erzielt worden war, nehme ich ganz und gar die Tatsache hin, weniger Ehrgeizig an den Tag gelegt  und eine Haltung des Rückzugs eingenommen zu haben, durch die aber weiter  Druck auf unsere Partner ausgeübt wird und  die  Zielrichtung des Stabilitätspakts erhalten bleibt.

Wenn die beiden betroffenen Staaten sich nicht ausreichend um eine Verringerung ihres Defizits bemühen,  dann können erneut Empfehlungen verabschiedet werden. Und das ist ja das Wichtigste dabei: den Geist des Stabilitätspakts zu erhalten und unsere Partner dazu  anzuhalten, zu einer Ausgeglichenheit ihres Haushalts zurückzukehren.


Die Aufrechterhaltung dieses "peer pressure" ist meiner Meinung nach sehr wichtig. Sie hat trotz der Ablehnung der Empfehlungen der Europäischen Kommission beim Ecofin-Rat im November eine allmähliche aber positive Entwicklung bei den beiden betroffenen Staaten in ihrer Haltung dem Pakt gegenüber bewirkt. Hier möchte ich auf die Erklärungen einiger Regierungschefs im Sommer letzten Jahres verweisen.

Ich möchte es bei diesen Verfahrenspunkten belassen und Ihnen mitteilen, dass die Haltung Belgiens, die ich als konstruktiv bezeichnen möchte, es ermöglicht hat, nachdem die Empfehlungen der Kommission abgelehnt worden waren, zu einer akzeptablen Kompromisslösung zu kommen, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn sich jeder hinter einer Blockadehaltung verschanzt hätte und sich damit de facto aus den Verhandlungen ausgeschlossen hätte.


                                                     *                    *                 *

Und nun noch einige Bemerkungen zu den besonderen Fragen, die sie in Ihrem Schreiben ansprechen:

Die Eurogruppe und der Ecofin-Rat haben sich intensiv mit den Gründen für das Defizit in den Ländern der Eurozone, den Strukturreformen und den Maßnahmen,  die ermöglichen, zu einem Gleichgewicht zurückzukehren, beschäftigt. Auch hier ist die Entwicklung positiv und selbst wenn der Weg zu einer  Wirtschaftsregierung noch weit ist,  setzt sich der Gedanke eines immer tiefgreifenderen Informationsaustauschs in Sachen Wirtschaftspolitik in der Union immer mehr durch.

Parallel zu diesen Themen plant der Ecofin-Rat die Erörterung des Problems der Renten und der künftigen Anforderungen, die mit der Überalterung der Bevölkerung verbunden sind und zwar mit der Mitwirkung des Wirtschafts- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik.

Die Überlegung, die Sie in Ihrer dritten Frage anstellen, verdient jedes Interesse. Zwei Bemerkungen dazu: erstens ist es absolut notwendig, alle Länder mit einem außergewöhnlich hohen Defizit gleich zu behandeln, seien sie Gründungsmitglieder oder neue Mitgliedsländer, seien sie groß oder klein. Belgien hat sich immer für diesen unantastbaren Grundsatz eingesetzt, insbesondere im Falle Portugals.

Die zweite Bemerkung betrifft den Beitritt der neuen Mitgliedsländer, deren Situation häufig durch ein relativ niedriges Maß öffentlicher Verschuldung gekennzeichnet ist, jedoch mit einem erheblichen Bedarf an Investitionen im materiellen und immateriellen Bereich, die das Potential für  wirtschaftliches Wachstum verstärken können bzw.  für eine Verbesserung der  Konvergenz des betreffenden Mitgliedslandes notwendig sind. Diese besondere Situation wird ganz sicher eine Klärung bestimmter Grundbegriffe erforderlich machen, wie z.B. den Begriff einer "ausnahmsweisen und vorübergehenden Überschreitung der Defizitgrenze".

Was nun schließlich eine mögliche Reform des Stabilitätspakts anbetrifft sowie die Erwägung,  eine Reihe von diesbezüglichen Bestimmungen  in die künftige europäische Verfassung aufzunehmen, so bin ich der Meinung, dass es hier um zwei Überlegungen geht, die zusammen behandelt werden sollten. Wir müssen aus dem letzten Ecofin-Rat die Lehren ziehen und dafür sorgen, dass die Maßnahmen gegen ein extrem hohes Defizit wirksamer werden. Dies könnte z.B. durch eine Änderung der Abstimmungsregeln bei der Durchführung solcher Maßnahmen geschehen oder aber durch Ausschluß oder Neutralisierung der Länder mit extrem hohem Defizit bei allen Verfahren, in denen es um andere Länder geht. Es könnte sich ebenfalls um die Ausweitung des Systems zur Warnung vor  Haushaltsdefiziten und die Fortsetzung der Haushaltssanierung in Zeiten der Hochkonjunktur handeln. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Pakt es bisher einigen Ländern nicht wirklich erlaubt hat, dies zu gewährleisten und zwar teilweise, weil diese Maßnahmen in der letzten Phase der Hochkonjunktur noch zu neu waren.

Die jüngsten Ereignisse in Frankreich und Deutschland werden zu  Abänderungsvorschlägen am Entwurf der europäischen Verfassung führen, ganz besonders in dem Bereich, der in Artikel III.76 des Verfassungsentwurfs geregelt ist  und allgemein bei der Frage nach einer multilateralen Aufsicht über die Wirtschaftspolitik insgesamt.

Es sollte ferner daran  erinnert werden, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt im wesentlichen in den beiden Verordnungen 1466/97 (Stabilitäts- und Konvergenzprogramm) und 1467/97 (Klärung der Begriffe und Beschleunigung des Verfahrens gegen extrem hohe Defizite) vom 7. Juli 1997 seinen Niederschlag gefunden hat. Hierzu kommt noch die Entschließung des Rates von Amsterdam vom 17. Juni 1997, die  im wesentlichen politische Bedeutung hat.

Alle Überlegungen zum Pakt werden gegebenenfalls zu Änderungen an dem einen oder anderen Text führen und es ist richtig, dass das nicht nur Sache der derzeitigen Regierungskonferenz ist.

Es liegen also konkrete Vorschläge auf dem Verhandlungstisch und ich darf Ihnen versichern, dass Belgien auch künftig alle konstruktiven Vorschläge in diese Richtung unterstützen wird.

Indem ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und indem ich Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung stehe, verbleibe ich, sehr geehrter Präsident Schul mit den besten Grüßen


      
            Didier REYNDERS Finanzminister Belgiën

To top