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Die Dienstleistungsrichtlinie und das soziale Dumping - 18.04.2005

Die umstrittene Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt, auch Bolkestein-Richtlinie nach dem Namen des Kommissars genannt, der sie erarbeitet hat, hat den Begriff des sozialen Dumpings auf die politische Bühne Europas gebracht, durch den die Konkurrenz aus den neuen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) verurteilt werden soll. Die Auseinandersetzung darüber erfordert auch eine Klärung darüber, wie es um die Führung der Wirtschaft in der EU bestellt ist.

Mit dieser  Richtlinie soll die Freizügigkeit von Personen gesichert werden, die auf dem Gemeinsamen Markt Dienstleistungen erbringen, so wie es bereits für Personen im allgemeinen, sowie für Güter und Kapital gilt. Sie soll den Erbringern von Dienstleistungen ermöglichen, für jedwede Leistung in einem Land der EU die Löhne und Sozialleistungen in Anwendung zu bringen, die in ihrem eigenen Land üblich sind. Eine solche Richtlinie ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt: 1.) aufgrund des Prinzips der Freizügigkeit, das aus dem römischen Vertrag stammt und 1958 von den alten Mitgliedstaaten verabschiedet wurde und dessen Anwendung für den Dienstleistungsbereich schon seit langem hätte erfolgen müssen. 2.) Der Dienstleistungssektor bildet 70% der wirtschaftlichen Aktivitäten  in Europa und ist der Hauptmotor für das Wachstum moderner Volkswirtschaften und Garant für Arbeitsplätze (1)  3.) es sind die KMU, die am meisten unter den von  nationalen Verwaltungen und  Interessenverbänden aufgestellten Hindernissen zu leiden haben, wogegen die multinationalen Gesellschaften über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um mit diesen Hindernissen fertig zu werden und 4.)  Befürchtungen, die  bei dem Beitritt der neuen Mitgliedsländer in Bezug auf  die Arbeitslosigkeit aufkamen, wonach eine Invasion billiger Arbeitskräfte aus diesen Ländern erfolgen würde,  haben sich nicht bewahrheitet.

Angesichts dieser Beobachtungen kann man verstehen, warum die Schaffung des Gemeinsamen Marktes und die Einführung des Euro das Wachstum in der EU nicht wirklich angekurbelt haben: 70% der Wirtschaft bleibt im Entscheidungsbereich der nationalen Regierungen, wobei bekannt ist, dass sie einen erheblichen Bremsfaktor für die Freizügigkeit der Unternehmen in der EU darstellen. Festzuhalten ist, dass beispielsweise Neuseeland aus der wirtschaftlichen Flaute herausgekommen ist, indem es seine öffentlichen Dienstleistungen einer größeren Konkurrenz ausgesetzt hat.

Die Gegner der Richtlinie führen zwei Argumente ins Feld: 1.) die Kommission habe einen zu radikalen Ansatz gewählt, sowohl bezüglich der mangelhaften Konsultation mit den betroffenen Stellen, als auch bei ihrem Vorschlag, die Richtlinie von Anfang an auf allen wirtschaftlichen Bereichen zur Anwendung zu bringen.  2.) die Unternehmen würden  in die Länder mit den für sie vorteilhaftesten Sozialabgaben und Steuern gehen, was ein soziales Dumping zur Folge hätte.

Man kann davon ausgehen, dass beim ersten Streitpunkt noch verhandelt werden kann und dieser dann  kein maßgebliches Hindernis für die Richtlinie mehr bildet. Daher wollen wir uns auf die zweite Behauptung  konzentrieren. Die Verwendung des Ausdrucks Dumping ist nicht nur ungerechtfertigt, sondern erfolgt auch  wider besseres Wissen. Ungerechtfertigt ist er deswegen, weil es sich nicht wirklich um Dumping handelt, eine Vorgehensweise, die nach den Regeln für den internationalen Handel verurteilt werden muß. Bei dem wirklichen Dumping geht es um einen Exportpreis, der unter dem Selbstkostenpreis liegt und der oft dem  auf dem Inlandsmarkt des Exportlandes geltenden Preis gleichgestellt wird, was hier kaum je der Fall ist. Die Bezeichnung soziales Dumping wäre nur gerechtfertigt, wenn das beschuldigte Land die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Arbeitsbedingungen sowie die internationalen Sicherheitsbestimmungen nicht beachten würde, so wie es heute z.B. im Bereich der Seefahrt oder bei den europäischen Umweltnormen der Fall ist. Da die Konkurrenz aus den Ländern kommt, die all jene Normen als Bedingung für ihren Beitritt zur EU unterzeichnet haben, dürfte sich, zumindest theoretisch, dieses Problem gar nicht stellen.

Konkurrenz entsteht durch Personen oder Unternehmen, die zu niedrigeren Löhnen und Sozialabgaben arbeiten, weil sich ihr Land auf einem weniger fortgeschrittenen Niveau der Entwicklung befindet. Diese Konkurrenz bleibt aber im Rahmen der Gegebenheiten und gehört zum Prozeß der europäischen Integration, durch den eine harmonische Entwicklung  durch die Verringerung des Einkommensunterschiede in der EU und durch Anwendung des Prinzips einer sozialen Marktwirtschaft, wo der Wettbewerb frei ist erreicht werden soll. Der Zusatz sozial bei der Bezeichnung der Marktwirtschaft im Verfassungsvertrag darf nicht zur Einschränkung des Wettbewerbs zwischen europäischen Bürgern herangezogen werden. Dies umso weniger, als die Sozialsysteme bestimmter alter Mitgliedsländer nicht immer ohne Rückgriff auf ein wirkliches soziales Dumping erreicht worden sind. Vor der Einführung des Euro haben beispielsweise die Länder der EU mit angeblich schwacher Währung ihre sozialen Vorteile durch regelmäßige Abwertungen ihrer Währung erreicht, was ihnen ermöglichte, ihren Marktanteil trotz  nicht konkurrenzfähiger Löhne zu halten. Diese Art des Vorgehens setzt sich heute in Form eines Weiterbestehens hoher Defizite und durch eine extrem hohe öffentliche Verschuldung fort. Das hat zur Folge, dass dem Ausland Produkte und Dienstleistungen zu Preisen angeboten werden, die unter dessen eigenen Gestehungskosten liegen. Damit wird die Arbeitslosigkeit ins Ausland verlagert: die Importländer, insbesondere die ärmsten, leiden dann an der Arbeitslosigkeit, die in den Exportländern hätte herrschen müssen, hätten diese nicht ihre Währung abgewertet. Die Länder Mitteleuropas, die tiefgreifende und schmerzhafte Strukturanpassungen durchgemacht haben, eines sozialen Dumpings zu bezichtigen, ist folglich fehl am Platz, ganz besonders wenn eine solche Anschuldigung aus Ländern kommt, die ihre sozialen Errungenschaften nur durch umstrittene Kunstgriffe  halten können.

Wenn die Anschuldigung des sozialen Dumpings auch übertrieben ist, so bringen die für einen beschleunigten Abbau des Wirtschaftsgefälles zwischen alten und neuen Mitgliedsländern der EU hätte ermöglicht, die Gefahren eines erbitterten Wettbewerbs auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Dies kann den Widerstand gegen die Richtlinie jedoch nicht rechtfertigen, da sie zur wirtschaftlichen Belebung in der EU beitragen wird:  nur die Länder, die Strukturanpassungen gewagt haben, erfreuen sich jetzt eines akzeptablen Wirtschaftswachstums. Europa ist immer auf der Grundlage von guten Gelegenheiten weiter gewachsen: der Gemeinsame Markt wurde geschaffen, der Euro eingeführt, weil diese Schritte auf dem Weg zur  Integration zweckmäßig waren, obwohl es besser gewesen wäre, den Euro erst nach einer Integration der Wirtschaftspolitik einzuführen. In diesem Sinne geht Bolkestein den Weg von Jacques Delors weiter. Gegner der Richtlinie  zu Recht Befürchtungen darüber zum Ausdruck, dass die Europäischen Behörden bei missbräuchlicher Anwendung der Richtlinie nicht regelnd eingreifen können. Das Verbleiben  wirtschaftlicher und sozialer Belange  im Bereich nationaler Befugnisse ist unvereinbar mit der künftigen wirtschaftlichen Integration der EU. Eine Vereinbarung über eine gemeinsame wirtschaftliche Vorgehensweise im Verfassungsvertrag hätte es ermöglicht, den Befürchtungen über eine zu rasche Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes entgegenzutreten. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Finanzierung eines Marshallplans für einen beschleunigten Abbau des Wirtschaftsgefälles zwischen alten und neuen Mitgliedsländern der EU hätte ermöglicht, die Gefahren eines erbitterten Wettbewerbs auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Dies kann den Widerstand gegen die Richtlinie jedoch nicht rechtfertigen, da sie zur wirtschaftlichen Belebung in der EU beitragen wird:  nur die Länder, die Strukturanpassungen gewagt haben, erfreuen sich jetzt eines akzeptablen Wirtschaftswachstums. Europa ist immer auf der Grundlage von guten Gelegenheiten weiter gewachsen: der Gemeinsame Markt wurde geschaffen, der Euro eingeführt, weil diese Schritte auf dem Weg zur  Integration zweckmäßig waren, obwohl es besser gewesen wäre, den Euro erst nach einer Integration der Wirtschaftspolitik einzuführen. In diesem Sinne geht Bolkestein den Weg von Jacques Delors weiter.


(1)In zwei unabhängig voneinander durchgeführten Untersuchungen kommt man zu der Einschätzung, dass durch die Richtlinie 600 000 Arbeitsplätze geschaffen
und die Verbraucherpreise verringert würden, wodurch die Binnennachfrage und damit das Wirtschaftswachstum angekurbelt würden.

            Jean-Jacques SCHUL Prësident PROMEURO

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