- 1:
Home AEDE. - 2:
Europausbildung. - 3:
Über Europausbildung. - 4:
Programm ausbildung.- 4.1:
Vorwort. - 4.2:
Die Entwicklung Europas. - 4.3:
Glossar Personenverzeichnis. - 4.4:
Fachwort-Glossar. - 4.5:
Chronologie. - 4.6:
Citations. - 4.7:
Videos. - 4.8:
Bilder.
- 4.1:
- 5:
Articles and conferences. - 6:
Euro converter. - 7:
Türkische Lira. - 8:
Links. - 9:
Das Scheitern des Euro?. - 10:
Kontakt. - 11:
Login.
Inhalt
- 7.1. Die wichtigsten Etappen des europäischen Aufbaus
- 7.2. Wie funktioniert die Europäische Union
- 7.3. Die Perspektiven der europäischen Integration
- 7.4. Die Organe der Europäischen Union und anderen Institutionen
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
Suche frage
Die Entwicklung Europas - 7. Die politische Integration Europas
7.4. Die Verfassungsverträge
7.4.1. Die wichtigsten Organe bzw. Institutionen der Union
7.4.1.1. Wo kann man allgemeine Informationen darüber finden?-
Ein Gesamtbild wird in
Kapitel 5.2. (repräsentative Demokratie) geboten.
Siehe auch: Wer macht was in der Europäischen Union? Wegweiser für den europäischen Bürger, Opoce, 2001, und die Webseite: www.info-europe
7.4.1.2. Europäisches Parlament-
Das Europäische Parlament (EP) vertritt die Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten. In zahlreichen Bereichen wirkt es an der Seite des Rates an der Rechtssetzung mit („Co-Legislator“). Zusammen mit dem Ministerrat bildet das EP die Haushaltsbehörde. Zudem übt es die politische Kontrolle über die Kommission aus.
Vergleich der Bevölkerungszahlen der Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten und ihre Vertretung im Rahmen des EP
Seine 785 Abgeordneten (davon 78 für Frankreich) werden seit 1979 direkt von den Bürgern Europas in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie treten nicht als nationale Abordnung auf, sondern sind in politischen Fraktionen organisiert.
Halbkreisförmiger Parlamentssaal des Europäischen Parlaments
Der Sitz des Europäischen Parlaments befindet sich in Straßburg, doch es ist auch in Brüssel und Luxemburg vertreten.
Webseite des EP: www.europarl.europa.eu
7.4.1.3. Europäischer Rat-
Der Europäische Rat (oder „Gipfel“) vereint die Staats- und Regierungschefs der siebenundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Präsidenten der Europäischen Kommission.
Er legt die allgemeine politische Ausrichtung fest und gibt der Europäischen Union die für ihre Entwicklung notwendigen Impulse. Die Sitzungen des Europäischen Rates finden mindestens zweimal pro Jahr statt. Sie stehen unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs desjenigen Mitgliedstaates, der die EU-Ratspräsidentschaft innehat.
Internet: www.consilium.europa.eu
7.4.1.4. Ministerrat (Rat)-
Der Ministerrat besteht aus jeweils einem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene (etwa die Landwirtschaftsminister, wenn es um Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik geht). Er steht unter dem Vorsitz des Außenministers desjenigen Landes, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Alle Mitgliedstaaten der Union übernehmen nach einer festgelegten Reihenfolge für jeweils sechs Monate die Ratspräsidentschaft (halbjährliche Rotation). Je nach den Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, stehen die Sitzungen unter dem Vorsitz des jeweiligen amtierenden Fachministers, dessen Land die Präsidentschaft wahrnimmt.
Der Rat:
- hat gesetzgebende Gewalt und entscheidet ein breites Spektrum gemeinschaftlicher Zuständigkeiten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament (Mitentscheidung);
- gewährleistet die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten;
- schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Abkommen zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab;
- bildet mit dem Europäischen Parlament die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt;
- trifft die notwendigen Entscheidungen für die Festlegung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach den Vorgaben des Europäischen Rates;
- koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Sitz des Rates ist Brüssel; sein Generalsekretär ist
Javier Solana*, der auch Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist.
Internet: www.consilium.europa.eu
7.4.1.5. Europäische Kommission-
Die Europäische Kommission vertritt und wahrt in völliger Unabhängigkeit die gemeinsamen Interessen der gesamten EU.
Im Prozeß der Rechtssetzung hat sie ein Initiativrecht, d. h. sie kann Rechtsakte vorschlagen, über die das Europäische Parlament und der Rat dann beschließen.
Als Exekutivorgan der Union stellt die Kommission die Umsetzung der gemeinsamen Politikbereiche sicher (etwa der Gemeinsamen Agrarpolitik, Verkehrspolitik, Forschungspolitik, Wettbewerbspolitik), führt den Haushalt aus und verwaltet die Programme der EU. Zur konkreten Umsetzung dieser Politikbereiche und Programme stützt sich die Kommission weitgehend auf die nationalen Verwaltungen.
Auf der Ebene der Außenbeziehungen vertritt die Kommission die EU und führt internationale Verhandlungen, wie zum Beispiel im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Schließlich wacht sie über die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages und der Beschlüsse der Organe der EU, etwa im Wettbewerbsbereich, und wird daher auch als “Hüterin der Verträge“ bezeichnet.
Die Kommission setzt sich seit jeher aus zwei Staatsangehörigen der bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten und einem Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten zusammen. Seit dem 1. November 2004 umfaßt sie nur noch einen Kommissar je Mitgliedstaat. Seit dem 1. Januar 2007 gehören dem Kollegium der Kommission siebenundzwanzig Mitglieder an, die von den Generaldirektionen mit administrativen und technischen Zuständigkeiten unterstützt werden (öffentliche europäische Verwaltung). Jeder Kommissar ist während seiner fünfjährigen Amtszeit mit einem oder mehreren Bereichen betraut (Landwirtschaft, Forschung, Bildung etc.).
Die Kommission ist als Kollegium dem Europäischen Parlament gegenüber verantwortlich. Sie trifft ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit ihrer Mitglieder.
Ihr Sitz befindet sich in Brüssel.
Internet: ec.europa.eu
7.4.1.6. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft-
Der Gerichtshof wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts sowie die Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge. Er ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedstaaten, zwischen der Union und einzelnen Mitgliedstaaten, zwischen den Organen/Institutionen und auch zwischen Privatpersonen und der Union zuständig.

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft
Er ist überdies für die Entscheidung in Fragen der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig, die von einem nationalen Richter im Rahmen einer vor einem einzelstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeit vorgebracht werden. Diese Zuständigkeit bei Ersuchen um „Vorabentscheidungen“* ist von wesentlicher Bedeutung für die Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechtes auf dem gesamten Territorium der Union. Neben dem Gerichtshof wurde 1989 auch ein Gericht erster Instanz für die Entscheidung in bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten geschaffen, die der Zuständigkeit des Gerichtshofes unterliegen.
Der Gerichtshof besteht aus siebenundzwanzig Richtern und acht Generalanwälten. Die Richter des erstinstanzlichen Gerichts werden in gegenseitigem Einvernehmen von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt, mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Es gibt keine ständigen Generalanwälte, wobei ihre Funktionen in einer begrenzten Zahl von Rechtssachen von den Richtern selbst wahrgenommen werden.
Der Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.Internet: curia.europa.eu
7.4.1.7. Europäischer Rechnungshof-
Der Rechnungshof wurde durch den Vertrag von Brüssel vom 22. Juli 1975 eingerichtet, nahm im Oktober 1977 seine Arbeit auf und ist zum 1. November 1993 mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht zu einem Organ der EU erhoben worden.
Er prüft die Rechnungen der Europäischen Union und die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, wobei er für ein effizientes Finanzmanagement sorgt. Gegenwärtig gehören dem Rechnungshof siebenundzwanzig Mitglieder an, die für jeweils sechs Jahre vom Rat, der in dieser Frage einstimmig beschließt, ernannt werden (Wiederernennung ist zulässig). Sie leiten die Prüftätigkeiten der Beamten des Rechnungshofes und erarbeiten die einschlägigen Berichte und Stellungnahmen.
Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.Webseite des Europäischen Rechnungshofes: www.eca.eu.int
7.4.2. Die anderen europäischen Institutionen
7.4.2.1. Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA)-
Der durch den Vertrag von Rom 1957 ins Leben gerufene Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß besteht aus Vertretern verschiedener wirtschaftlicher und sozialer Interessengruppen, die sich auf drei Bereiche verteilen: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und sonstige Tätigkeiten (Landwirte, freie Berufe etc.). Er übt gegenüber den Organen beratende Funktionen aus, insbesondere im Rahmen des Rechtssetzungsprozesses.
Die 344 Mitglieder des WSA, die aus den repräsentativsten nationalen Organisationen kommen (zwischen fünf und vierundzwanzig Mitglieder je Mitgliedstaat, je nach Größe des Landes) werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat für eine Amtszeit von vier Jahren bestimmt, wobei die Wiederwahl zulässig ist.
Der Sitz des WSA befindet sich in Brüssel.Internet: www.eesc.europa.eu
7.4.2.2. Ausschuß der Regionen-
Der durch den Vertrag von Maastricht begründete und am 9, März 1994 eingerichtete Ausschuß der Regionen (AdR) vertritt die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union, die so bei der Erarbeitung und Anwendung der Politikbereiche der EU ein Wort mitzureden haben.
Als beratende Einrichtung muß der AdR in verschiedenen Bereichen um Stellungnahme gebeten werden (Anhörung): Umwelt, berufliche Bildung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Verkehr.
Der Ausschuß umfaßt – wie auch der WSA - 344 Mitglieder.
Der Ausschuß der Regionen hat seinen Sitz in Brüssel.
Webseite des AdR: www.cor.europa.eu
7.4.2.3. Europäische Zentralbank (EZB)-
Die durch den Vertrag von Maastricht ins Leben gerufene und im Juni 1998 gegründete Europäische Zentralbank (EZB) legt die Währungspolitik der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) fest und führt sie aus. Ihre vorrangige Aufgabe ist die Bewahrung der Preisstabilität. Sitz der Bank ist Frankfurt/Main.
Die EZB bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), dessen Aufgabe es ist, die Währungspolitik durchzuführen, das reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme sicherzustellen und einen Beitrag zur Aufsicht über die Kreditinstitute und die Stabilität der Finanzsysteme zu leisten. Die tägliche Durchführung der Devisengeschäfte fällt in den Aufgabenbereich des ESZB.
Die EZB und das ESZB werden von Gremien geleitet, die unabhängig von den Organen und Institutionen der EU und nationalen Behörden handeln:
- dem Rat der Zentralbankpräsidenten, der aus den Präsidenten der Zentralbanken im Euro-Gebiet und den Mitgliedern des Direktoriums besteht; er ist das oberste Entscheidungsorgan, das die Höhe der Zinssätze festlegt und die monetären Ziele definiert;
- das Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Persönlichkeiten besteht, die im gegenseitigen Einvernehmen von den Staats- oder Regierungschefs auf Empfehlung ihrer jeweiligen Finanzminister - nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rats der Zentralbankpräsidenten – ernannt werden. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre und ist nicht erneuerbar. Die Mitglieder des ersten Direktoriums haben eine abweichende Amtszeit. Das Direktorium ist für die Durchführung der vom Rat der Zentralbankpräsidenten beschlossenen Geldpolitik zuständig und erteilt den nationalen Zentralbanken die notwendigen Anweisungen;
- der Erweiterte Rat setzt sich aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten aller nationalen Zentralbanken der Europäischen Union zusammen, unabhängig davon, ob sie den Euro übernommen haben oder nicht. Seine Aufgabe besteht darin, die Länder, die noch nicht Mitglied der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind, in die Entscheidungen einzubinden, die im Rahmen des Euro-Währungsgebietes getroffen werden.
Die EZB ist mit einem Kapital ausgestattet, das von den nationalen Zentralbanken eingezahlt wurde, wobei nach einem Umlageschlüssel unter Berücksichtigung des Anteils eines jeden Landes am
BIP* und an der Bevölkerung in der gesamten Europäischen Union verfahren wurde.
Das Europäische Währungsinstitut (EWI), das die Einrichtung der EZB vorbereitete, ist im Juni 1998 aufgelöst worden. Die EZB hatte sechs Monate Zeit, den vom EWI konzipierten rechtlichen und operationellen Rahmen zu bekräftigen, die anstehenden Beschlüsse zu fassen und die entsprechenden Informatiksysteme zu testen, bevor der Euro eingeführt wurde. Am 1. Januar 1999 übernahm sie die Verantwortung für die gemeinsame Währungspolitik.
Im April 2000 waren in den Einrichtungen der Bank in Frankfurt ca. 770 Mitarbeiter beschäftigt.Webseite der EZB: www.ecb.int/home/html/index.en.html
7.4.2.4. Europäische Investitionsbank (EIB)-
Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde als spezialisiertes Finanzinstitut der Union im Jahre 1958 durch die Römischen Verträge errichtet. Ihre Aufgabe ist es, zur Integration, ausgewogenen Entwicklung und wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Mitgliedstaaten beizutragen.
Zu diesem Zweck nimmt sie umfangreiche Mittel auf den Kapitalmärkten auf und stellt diese zu günstigsten Bedingungen für Investitionsvorhaben bereit, die der Verwirklichung der Ziele der Union dienen.
Außerhalb der Union setzt die EIB die Finanzprotokolle zu den Abkommen um, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Union geschlossen werden.
Im Hinblick auf die Schlußfolgerungen des Europäische Rates in Lissabon im März 2000, die eine stärkere Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) forderten, hat der Rat der Gouverneure die Bildung der aus der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) bestehenden "EIB-Gruppe" beschlossen. Die EIB wurde mehrheitlicher Anteilseigner, wobei allerdings die Dreiparteienstruktur des Fonds erhalten blieb: Sein Kapital wird von der EIB (60% seit Juni 2002), der Europäischen Kommission (30%) sowie von europäischen Banken und Finanzinstituten (10%) gehalten.
Die EIB hilft den KMU mit lang- und mittelfristigen Globaldarlehen; der EIF übernimmt sämtliche Risikokapitaloperationen der Gruppe und ist damit zu einer der wichtigsten Einrichtungen für Risikokapitalfinanzierungen in der Union geworden.
Im Februar 2002 waren in den Einrichtungen der EIB-Gruppe ca. 1140 Mitarbeiter beschäftigt.Ihr Sitz ist in Luxemburg.
Die Anteilseigner der EIB sind die Mitgliedstaaten der Union. Die Beschlüsse werden von folgenden Organen gefaßt:
- Rat der Gouverneure: er besteht aus den von den Mitgliedstaaten benannten Ministern, bei denen es sich in der Regel um die Finanzminister oder Wirtschaftsminister handelt;
- Verwaltungsrat: die Mitgliedstaaten stellen 27 Mitglieder; hinzu kommt ein ordentliches Mitglied als Vertreter der Europäischen Kommission. Der Verwaltungsrat steht unter dem Vorsitz des Präsidenten der EIB-Gruppe;
- Direktorium: es steht unter der Kontrolle des Verwaltungsrats und ist das auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der EIB. Das Direktorium nimmt die laufenden Geschäfte der Bank wahr, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Durchführung, insbesondere bei der Begebung von Anleihen und der Vergabe von Darlehen. Die Mitglieder des Direktoriums werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre bestellt und sind ausschließlich der Bank gegenüber verantwortlich.
Webseite der Europäischen Investitionsbank: www.bei.org
Video der EIB
7.4.2.5. Europäischer Bürgerbeauftragter-
Der durch den Vertrag von Maastricht eingesetzte Europäische Bürgerbeauftragte wird vom Europäischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (was einer Legislaturperiode des EP entspricht), wobei eine Wiederernennung möglich ist.
Der Europäische Bürgerbeauftragte befaßt sich mit Beschwerden von Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in der Union und untersucht Beschwerden über Mißstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union, d.h. Unregelmäßigkeiten oder Fehler. Dies betrifft Aspekte wie Unfairness, Diskriminierung Machtmißbrauch, Nichtbeantwortung von Schreiben oder das Verweigern von Informationen, unnötige Verzögerung oder fehlerhafte Verfahren.
Er handelt völlig unabhängig und unparteiisch und darf von keiner Regierung oder Einrichtung Weisungen entgegennehmen.
Webseite des Bürgerbeauftragten: www.ombudsman.europa.eu/home/fr/default.htm
7.4.2.6. Europäischer Datenschutzbeauftragter-
Diese Funktion wurde im Jahre 2001 geschaffen. Der Europäische
Datenschutzbeauftragte wacht darüber, daß die Organe und Einrichtungen der EU bei der Bearbeitung von personenbezogenen Daten das Privatleben der Betreffenden respektieren.
7.4.3. Agenturen der Europäischen Union
7.4.3.1. Welches sind die Agenturen der EU?-
Die Agenturen der EU sind keine Organe der EU, sondern Einrichtungen, die spezifische Aufgaben wahrzunehmen, die in den Satzungen definiert werden. Sie erfüllen Aufgaben im Rahmen der drei Säulen der Europäischen Union im Sinne einer Dezentralisierung des Handelns und der Ausführung auf europäischer Ebene.
Sie tragen unterschiedliche Bezeichnungen, wie beispielsweise „Agentur“, „Zentrum“, „Stiftung“, „Institut“, „Beobachtungsstelle“, „Amt“ oder "Behörde“.
Die bestehenden Agenturen wurden zu unterschiedlichen Zeiten eingerichtet und sind in verschiedenen europäischen Städten ansässig:- Europäische Fischerei-Aufsichtsagentur, 2005, Vigo (vorläufig in Brüssel): www.cfca.europa.eu
Europäische Agentur für Grundrechte, 2007;
- Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, 2004, Heraklion: www.enisa.europa.eu
- Europäische Verteidigungsagentur, 2004, Brüssel: www.eda.europa.eu
- Europäische Agentur für Flugsicherheit, 2002, Köln: www.easa.europa.eu
- Europäische Arzneimittel-Agentur, 1993, London: www.emea.europa.eu
- Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex), 2004, Warschau: www.frontex.europa.eu
- Europäische Agentur für Wiederaufbau, 2000, Thessaloniki: www.ear.europa.eu
- Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 1994, Bilbao: www.osha.europa.eu
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, 2002, Lissabon: www.emsa.europa.eu - Europäische Umweltagentur, 1990, Kopenhagen: www.eea.europa.eu
- Europäische Agentur für chemische Stoffe, 2006, Helsinki : www.echa.europa.eu
- Europäische Eisenbahnagentur, 2004, Lille-Valenciennes: www.era.europa.eu
- Exekutivagentur „Bildung, audiovisueller Bereich und Kultur“, 2003, (seit 2006 tätig), Brüssel: www.ec.eacea.europa.eu
- Exekutivagentur für intelligente Energie, 2003, Brüssel: www.ec.europa.eu/energy/intelligent/ieea/index_en.htm
- Exekutivagentur für die Durchführung des Programms im Bereich öffentliche
Gesundheit, 2005, Luxemburg: www.ec.europa.eu/phea - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, 2002, Parma: www.efsa.europa.eu
- Europäische GNSS-Aufsichtbehörde, 2004, vorläufig in Brüssel: ec.europa.eu/dgs/energy_transport/galileo/sa/index_fr.htm
- Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union, 1994, Luxemburg: www.cdt.europa.eu
- Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, 2004, Stockholm: www.ecdc.europa.eu
- Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, 1975, Thessaloniki: www.cedefop.europa.eu
- Satellitenzentrum der Europäischen Union, 2002, Torrejon de Ardoz : www.eusc.europa.eu
- Europäische Polizeiakademie, 2001, Bramshill: www.cepol.europa.eu
- Eurojust, 2002, Den Haag: www.eurojust.europa.eu
- Europäische Stiftung für Berufsbildung, 1990, Turin: www.etf.europa.eu
- Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, 1975, Dublin: www.eurofound.europa.eu
Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien, 2001, Paris: www.iss.europa.eu - Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen, 2006, Vilnius: www.ec.europa.eu/employment_social/gender_equality/gender_institute/index_fr.html
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, 1993, Lissabon: www.emcdda.europa.eu
- Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, 1997, Wien: www.eumc.europa.eu
- Gemeinschaftliches Sortenamt, 1994, Angers: www.cpvo.europa.eu
- Harmonisierungs-Amt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), 1994, Alicante: www.oami.europa.eu
- Europäisches Polizeiamt, 1992, Den Haag: www.europol.europa.eu
- Europäisches Informations- und Beobachtungssystem für die Umwelt, 1997: http://www.eionet.europa.eu
- ENA: http://www.ena.lu




