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Inhalt
- 7.1. Die wichtigsten Etappen des europäischen Aufbaus
- 7.2. Wie funktioniert die Europäische Union
- 7.3. Die Perspektiven der europäischen Integration
- 7.4. Die Organe der Europäischen Union und anderen Institutionen
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - 7. Die politische Integration Europas
7.3. Die Perspektiven der europäischen Integration
7.3.1. Welche Informationsquellen gibt es über die politische Zukunft der Europäischen Union?-
Nach einer mehr als ein halbes Jahrhundert dauernden Geschichte bereitet sich die Union auf ihre Zukunft vor.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen und welche Alternativen gibt es?
Webseite mit Informationen über Europa:
www.euractiv.com
www.euobserver.com
Überlegungen zu Europa:
www.notre-europe.eu
www.eurosduvillage.com
www.europe-maintenant.org
www.robert-schuman.eu
www.friendsofeurope.org
www.cafebabel.com
www.confrontations.org
www.ecas.org
www.sauvonsleurope.org
www.kangaroogroup.org
7.3.2. Was versteht man unter der “Erklärung von Laeken“?-
Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Er ermöglicht der Union am 1. Mai 2004 die Realisierung der größten Erweiterung in ihrer Geschichte. Er verfehlt jedoch das Ziel einer Reform der Europäischen Union (EU) und einer Vereinfachung der Arbeitsweise.
Im Bewusstsein dieser Unzulänglichkeiten entschließen sich kaum ein Jahr nach der Unterzeichnung des Vertrags von Nizza und lange vor seinem Inkrafttreten die im Europäischen Rat von Laeken versammelten Staats- und Regierungschefs am Ende der belgischen EU-Präsidentschaft am 14. und 15. Dezember 2001 zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Entwicklung der EU und zur Abänderung des institutionellen Rahmens. Sie nehmen die “Erklärung von Laeken“ an.
Die “Erklärung von Laeken´“ verpflichtet die EU zu mehr Demokratie, größerer Transparenz und Effizienz sowie zu der Perspektive einer Verfassung für die europäischen Bürger.
Konkret wirft sie eine ganze Reihe von fundamentalen Fragen für die Zukunft der EU auf, die vom “Europäischen Konvent“ geklärt werden müssen.
Erklärung von Laeken: www.erm.lu/epm/id439.htm
7.3.3. Welches Mandat hat der „Konvent“?-
Der „Konvent der Zukunft von Europa“ ist damit beauftragt, ein Grundlagendokument für eine
Regierungskonferenz (RK)* zur Abänderung bestehender Verträge vorzubereiten. Er wird nach dem gleichen Modell eingesetzt wie der Konvent, der die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU)“ im Dezember 2000 mit Erfolg vorbereitet hatte.
Das Mandat des Konvents kann durch folgende Fragen zusammengefasst werden: Welches Europa wollen wir? Wer macht was in Europa? Wie kann die Arbeitsweise der Union vereinfacht werden? Wie lassen sich Effizienz und demokratische Rechtmäßigkeit der Union miteinander vereinbaren? Welches Gewicht hat Europa in der Welt? Welchen Weg für eine europäische Verfassung?
Die Arbeit des Konvents beginnt am 28. Februar 2002 und endet am 10. Juli 2003, wobei beim Projekt des europäischen Verfassungsvertrags ein Konsens erzielt wird.
7.3.4. Was ist neu an der „Konventmethode“?-
Zunächst einmal erkennt der Konvent das Scheitern der Revision der Verträge durch die Methode der
Regierungskonferenz (RK)* an. Daher soll nicht mehr so häufig auf den „Ausschuss der Weisen“, auf Expertenberichte etc. zurückgegriffen werden. Der Konvent bemüht sich, den Erwartungen der Bürger zu entsprechen und konsultiert dafür die Bürger.
Die Zusammensetzung des Konvents spiegelt diese größte Öffnung wider: ein Präsident (
Valéry Giscard d’Estaing*) und zwei Vizepräsidenten (
Giuliano Amato* und
Jean-Luc Dehaene*), 15 Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten sowie 13 Vertreter der Regierungen der beitrittswilligen Länder, 30 Vertreter der Parlamente der Mitgliedstaaten und 26 Vertreter der Parlamente der beitrittswilligen Länder, 16 Vertreter des Europaparlaments (EP), 2 Vertreter der Europäischen Kommission und 13 Beobachter aus dem europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, sowie europäische Sozialpartner und schließlich der europäische Bürgerbeauftragte (insgesamt 105 Mitglieder und 102 Stellvertreter).
Es wird ein aus 13 Personen zusammengesetztes Präsidium gebildet, um die Verhandlungen zu führen. Der Konvent tagt in Plenarsitzungen. Es finden aber auch Beratungen innerhalb der Arbeitsgruppen zu einer Reihe spezifischer Themen statt.
Ein weiteres neues Element: Aus Sorge um die Transparenz sind alle Sitzungen des Konvents öffentlich und sämtliche offiziellen Dokumente werden veröffentlicht, vor allem im Internet.
Außerdem führt der Konvent Konsultationen mit Organisationen, die die Zivilgesellschaft vertreten, über Kontaktgruppen und ein Diskussionsforum. Die Sozialpartner, die Nicht-regierungsorganisationen (NGOs), akademische und wirtschaftlichen Kreise sowie der “Europäische Jugendkonvent“ haben zur Debatte über die Zukunft der EU beitragen können.
Schließlich erfolgt jede Entscheidung im Konvent durch Konsens.
Webseite zum Konvent: european-convention.eu.int
Diskussionsforum zum Konvent: europa.eu.int/futurum/forum_convention
Webseite zum «Verfassungskonvent»: www.constitutional-convention.net
Zum Jugendkonvent:
register.consilium.eu.int/pdf/fr/02/cv00/00205f2.pdf
7.3.5. Hat der „Konvent der Zukunft“ eine verfassungsgebende Funktion?-
Die „Konventmethode“ überzeugte durch ihre transparente Arbeitsweise und den Kontakt mit mindestens einem Teil der Zivilgesellschaft. Von diesem Blickwinkel betrachtet ist sie ein Novum und ein Erfolg. Dennoch ist der Konvent mit keiner „verfassungsgebenden“ Funktion ausgestattet!
Tatsächlich hat das Arbeitsergebnis des Konvents - das Projekt des europäischen Verfassungsvertrags - kein rechtliches Gewicht an sich. Es wird dem Europäischen Rat und anschließend einer Regierungskonferenz (RK) unterbreitet.
Mit anderen Worten macht der „Konvent“ die
RK* nicht überflüssig! Wie bei jeder Vertragsänderung muss das Projekt durch die Konferenz der Repräsentanten der Regierungen der fünfundzwanzig Mitgliedstaaten (die drei beitrittswilligen Länder - Bulgarien, Rumänien und die Türkei nehmen ebenfalls an der RK als Beobachter teil) und von jedem Mitgliedstaat gemäß der eigenen konstitutionellen Regeln ratifiziert werden, d.h. durch ein parlamentarisches Verfahren und/oder durch Referendum. Erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten tritt der endgültige Text in Kraft.
So hat dies daher nichts mit einer „verfassungsgebenden Versammlung“ zu tun, die auf der Grundlage eines verfassungsgebenden Mandats einen neuen politischen Rahmen schafft und selbst die Regeln aufstellt, damit der Verfassungstext auf der Basis einer qualifizierten oder nicht qualifizierten Mehrheit der Bürger erfolgt.
7.3.6. Was sind die Hauptbeiträge des Verfassungsvertrages?-
Die
Regierungskonferenz (RK) *, die darauf abzielt, den Vertrag von Nizza zu ändern, beginnt am 4. Oktober 2003 unter italienischer Präsidentschaft der Europäischen Union (EU). Das vom Konvent erarbeitete Projekt einer europäischen Verfassung ist der Ausgangspunkt der Arbeiten, die am 17. und 18. Juni 2004 unter irischer Präsidentschaft enden.
Das Endergebnis der RK ist der Verfassungsvertrag (VV), der in Rom im Oktober 2004 von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde und der für sein Inkrafttreten von jedem Mitgliedsstaat ratifiziert werden muss.
Der VV setzt sich aus vier Teilen zusammen. Der erste Teil definiert die EU, ihre Wertvorstellungen, Ziele, Kompetenzen, Entscheidungsverfahren und Organe bzw. Institutionen. Dies ist der verfassungsgebende Teil. Der zweite Teil nimmt die „Charta der Grundrechte“ wieder auf, die so verbindliche Kraft erhält. Der dritte Teil beschreibt die Politikbereiche und Arbeitsweisen der EU und nimmt eine wichtige Anzahl von Bestimmungen bestehender Verträge wieder auf. Der vierte Teil enthält die Schlussbestimmungen, darin die Annahmeverfahren und die Revision des VV.
Unter den wesentlichen Beiträgen und Neuheiten des VV sollten zitiert werden:- die Schaffung des Postens eines Präsidenten des Europäischen Rates zur Sicherung der Handlungskontinuität ;
- die Schaffung der Funktion eines europäischen Außenministers, um das entsprechende Handeln der EU sichtbarer und kohärenter zu machen;
- die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten (ausschließliche Zuständigkeiten, geteilte Zuständigkeiten und unterstützende Maßnahmen, Koordinations- oder Ergänzungsmaßnahmen)
- die Vereinfachung legislativer und exekutiver Instrumente (von 36 auf 6 Typen);
- die Einbeziehung der Parlamente der Mitgliedstaaten in die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips;
- die Einführung eines Volksbegehrens, für jede von mindestens einer Million Bürgern und Bürgerinnen gestützte Initiative;
- eine Verfügung zur Erhöhung der Transparenz der Arbeitsweise im Ministerrat und zur Sicherung des Zugangs zu den Dokumenten;
- die Ausdehnung der Bereiche, die durch eine
qualifizierte Mehrheit* und eine Vereinfachung ihrer Berechnung bestimmt sind (eine doppelte Mehrheit unter Berücksichtigung der Mitgliedstaaten und Bürger/Bürgerinnen) - die Verstärkung der Idee einer gemeinsamen europäischen Verteidigung;
- die Möglichkeit – ein völliges Novum – eines Mitgliedsstaats aus der EU auszutreten.
Es handelt sich also eher um einen Vertrag als um eine Verfassung!
Im Vergleich zu den bereits bestehenden Verträgen stellt er jedoch eine wichtige Stufe in Richtung auf ein konstitutionelles Systems dar. Tatsächlich präsentiert er sich als ein kohärenteres politisches Projekt als die früheren Verträge, mit dem sich die Bürger besser identifizieren können.
Vollständiger Text des Verfassungsvertrags:
eur-lex.europa.eu/JOHtml.do = OJ:C: 2004:310:SOM:fr:HTMLÜberblick über den Verfassungsvertrag:
europa.eu/scadplus/constitution/index_fr.htm
7.3.7 Welche Hindernisse bestehen bei der Ratifizierung des Verfassungs-Vertrags?-
Der Verfassungsvertrag (VV) sieht die Ratifizierung durch jeden der Mitgliedsstaaten nach deren eigenen konstitutionellen Regeln vor, d.h. durch parlamentarisches Verfahren und/oder durch Referendum. Erst wenn er von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, tritt er in Kraft.
Zum 1. Januar 2007 herrscht bezüglich der Ratifizierungen folgende Situation: Von den siebenundzwanzig Mitgliedsstaaten, die die Europäische Union (EU) von nun an zählt, sind achtzehn Ratifizierungen abgeschlossen, zwei wurden negativ entschieden, sieben stehen noch aus (Vereinigtes Königreich, Irland, Portugal, Dänemark, Schweden, Polen und Tschechische Republik) Mit anderen Worten: zwei Drittel (d.h. 66% ) der Mitgliedsstaaten sowie 56% der EU-Bevölkerung haben den neuen Vertrag bejaht.
Aber die Auswirkung der zwei „Nein“ bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden, zweier Gründerländer der EU - im Mai und im Juni 2005 sind erheblich. Der Ratifizierungsprozess wurde blockiert.
Diese Blockade, die stufenweise zu einer Lähmung der europäischen politischen Entwicklung führt, erklärt sich unter anderem durch die Wachstumskrise der EU.
Tatsächlich ist die europäische Gemeinschaft seit ihren Anfängen 1951 von sechs auf siebenundzwanzig Mitgliedsstaaten angewachsen. Sie arbeitet jedoch weiter mit einem institutionellen Rahmen, mit Instrumenten und Regeln (vor allem die Einstimmigkeit für die Ratifizierung neuer Verträgen), die für das Europa der sechs Mitglieder konzipiert wurden.
7.3.8. Welcher Weg führt aus der konstitutionellen Sackgasse?-
Nach den beiden „Nein“ bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden tagt der Europäische Rat im Juni 2005, um mögliche Lösungen zu prüfen. Es erweist sich als schwierig, die zahlreichen und oft widersprüchlichen Gründe zu verstehen und auszuwerten, die zum „Nein“ in diesen zwei Ländern geführt haben. Der Europäische Rat zieht es vor, keine Entscheidung zu treffen und erklärt eine „Denkpause“ beim Ratifizierungsprozess.
Diese „Denkpause“ führt zur Eröffnung einer breiter angelegten Debatte über die Zukunft der EU in den Mitgliedsstaaten. Das Ziel besteht darin, die Bürger, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die Parlamente der Mitgliedsstaaten und politischen Parteien daran teilnehmen zu lassen.
Der Beginn dieser Debatte gestaltet sich jedoch schwierig. Ein Jahr nach Beginn der „Denkpause“ kann der Europäische Rat im Juni 2006 unter der österreichischen Präsidentschaft diese Situation nur zur Kenntnis nehmen und sich entschließen, die Zeit der Überlegungen zu verlängern.
Erst mit Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft im Januar 2007 erscheint der konstitutionelle Prozess erneut in den politischen Diskussionen.
Einige möchten die Diskussion über den Verfassungsvertrag nicht wieder eröffnen und fordern die Weiterführung des Ratifizierungsprozesses. Andere wollen die Neuverhandlung des Textes vorantreiben, sei es, indem sie für eine „Vereinfachung des Vertrags“ plädieren oder für einen „Mini-Vertrag“ (mit einer möglichen Trennung der unterschiedlichen Textteile, zum Beispiel der eigentlichen konstitutionellen Verfügungen einerseits und der Politik der EU andererseits), sei es durch einen „erweiterten Vertrag“ (durch die Stärkung gewisser Bestimmungen. etwa der neuen Herausforderungen in den Bereichen Umwelt, Energie- und Sicherheitspolitik oder Sozialbereich).
Andere wiederum legen das mehr Gewicht auf die Methode und Form als auf den Inhalt selbst und befürworten die konventionelle Methode der Abänderung des Verfassungsvertrags - mit Ausnahme sehr begrenzter Überarbeitungen -, die durch eine kurze Regierungskonferenz (RK) beschlossen werden könnte. Die Vorstellung eines wirklichen europäischen Referendums, das am ein- und demselben Tag in allen europäischen Ländern abgehalten wird, wurde ebenfalls erwähnt (siehe zum Beispiel die Kampagne der Europäischen Föderalisten der UEF) und wird von dem Philosophen
Jürgen Habermas* unterstützt.
In der Zwischenzeit haben sich die europäischen Organe mit der Frage nach der Notwendigkeit einer verstärkten Kommunikation mit den Bürgern der Mitgliedsstaaten beschäftigt. Das Europaparlament (EP) stützt die Idee gemeinsamer parlamentarischer Sitzungen, mit Debatten zwischen den Europaabgeordneten und den Mitgliedern der nationalen Parlamente.
Die Europäische Kommission hat ihrerseits im Oktober 2005 ihren „D-Plan“ - Demokratie, Dialog, Debatte - eingeleitet, der darauf abzielt, den Dialog über die Zukunft Europas vor allem mit den Organisationen der Zivilgesellschaft (in diesem Zusammenhang siehe zum Beispiel das Projekt Speak Up Europe) zu vertiefen. In gleicher Weise hat sie im Februar 2006 das „Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik“ vorgestellt, eine neue Kommuni-kationsstrategie, die die Notwendigkeit des besseren Zuhörens und Kommunizierens auf örtlicher Ebene unterstreicht.
Webseite zur deutschen EU-Präsidentschaft : www.eu2007.deWebseite zur Kampagne für ein europäisches Referendum: www.europeanreferendum.eu
Webseite zum Projekt Speak Up Europe: www.speakupeurope.eu
Webseite der Union der föderalistischen Europäer (UEFs): www.federaleurope.org
7.3.9. Was enthält die „Erklärung von Berlin“?-
Anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 2007 traten die Staats- und Regierungschefs der siebenundzwanzig Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in Berlin zusammen und stimmten einer bedeutenden politischen Erklärung zu.
Die „Erklärung von Berlin“ legt die gemeinsamen Werte und Ziele der Europäer dar. Sie unterstreicht zudem den Willen der politischen Entscheidungsträger, diese zu verwirklichen und zu diesem Zweck im Laufe der Zeit die Struktur der EU kontinuierlich zu erneuern. Symbolisch zielt die „Erklärung von Berlin“ darauf ab, den europäischen Integrationsprozess aus der konstitutionellen Sackgasse herauszuführen und wieder zu beleben.
Webseite: www.eu2007.de/fr/About_the_EU/Constitutional_Treaty/BerlinerErklaerung.html
7.3.10 Welchem Zweck dient die Europäische Union?-
Unterschiedliche Vorstellungen und Vorschläge über die Zukunft Europas, die aus den Debatten seit der Erklärung von Laeken 2001 bis zum heutigen Tag bestehen, werfen die Frage nach dem Zweck der Europäischen Union (EU) auf.
Die europäische Integration entwickelte sich allmählich auf der Basis von Auswahlkriterien in Bezug auf eine Vision von Europa und der Zielsetzung des gemeinschaftlichen Handelns. Dabei ist freilich bei den siebenundzwanzig - oder sogar mehr - Mitgliedsstaaten die Art und Weise, wie Meinungsverschiedenheiten zur Zielstellung der EU beigelegt werden, nicht mehr die gleiche wie bei sechs Mitgliedstaaten!
Einerseits gibt es die Vorstellung, die EU zu einem großen Binnenmarkt zu gestalten, so groß und weitgefaßt wie irgend möglich, innerhalb dessen eine einfache Koordinierung der gemeinschaftlichen Politik ausreichen würde. Dann gibt es andererseits das Ziel, die EU zu einer politischer Kraft zu entwickeln, die auf einem föderalen Modell basiert und in der Lage ist, eine bestimmende und verantwortliche Rolle im Weltgeschehen zu übernehmen und dabei ihre Wertvorstellungen und Errungenschaften zu verteidigen. Ein Europa als ein großer Markt oder ein politisches Europa?
Neben diesen zwei Europakonzepten gibt es andere Integrationsmodelle: das „Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten“, das „Europa mit variabler Geometrie“, der „harte Kern“ und das „Europa der konzentrischen Kreise“. All diese Begriffe bezeichnen differenzierte Integrationsmodelle, d.h. Optionen zur Organisation der Flexibilität im Rahmen des Aufbaus Europas.
7.3.11. Was versteht man unter „verstärkter Zusammenarbeit“ oder „Flexibilität“?-
Eine „verstärkte Zusammenarbeit“ gibt Antwort auf das Problem der „Verwässerung“ des Integrationsprozesses nach den zahlreichen Erweiterungen, durch die der Sechserklub auf siebenundzwanzig EU-Mitgliedsstaaten angewachsen ist.
Die Idee eines differenzierten Integrationstempos ist nicht neu. Für das
Spinelli*-Projekt aus dem Jahre 1984 und das erste Projekt zur Einrichtung des Europaparlaments (EP) 1994, das von Fernand Herman* ausgearbeitet wurde, war ein Mechanismus vorgesehen. Das in den Vertrag von Amsterdam integrierte Übereinkommen von Schengen sowie die einheitliche Währung in dreizehn der siebenundzwanzig Mitgliedsstaaten sind Beispiele dafür.
Die „verstärkte Zusammenarbeit“ durch den Vertrag von Amsterdam ermöglicht einer begrenzten Anzahl von Mitgliedsstaaten die Weiterentwicklung der Integration auf einem spezifischen Gebiet der europäischen Union (EU), ohne durch zögerliche Partner aufgehalten oder blockiert zu werden.
Nach dem Vertrag von Nizza, der gegenwärtig in Kraft ist, sind zur Umsetzung der „verstärkten Zusammenarbeit“ acht Mitgliedsstaaten notwendig. Der Verfassungsvertrag sieht eine minimale Teilnahmehürde von einem Drittel der Mitgliedsstaaten vor, d.h. nach gegenwärtigem Stand von neun Ländern. Die Anwendung der „verstärkten Zusammenarbeit“ wurde auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ´(GASP) und auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ausgedehnt.
Die Idee der „verstärkten Zusammenarbeit“ ist mit dem europäischen Integrationsprozess vereinbar.
Zur «verstärkten Zusammenarbeit:»
europa.eu/scadplus/nice_treaty/cooperations_fr.htm
7.3.12. Was versteht man unter einem „Europa der Nationen“ oder „Europa als gemeinsame Wirtschaftsmacht“?-
In einem Europa der Nationen bleiben die Nationen das Entscheidungszentrum der Union. Dieses System, das einer europäischen Konföderation ähnelt, wird im Allgemeinen von den großen Ländern wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich, aber auch manchen neuen Mitgliedsstaaten wie Polen und die Tschechische Republik vorgezogen. Es kann mit einer Reduzierung Europas auf einen großen Binnenmarkt gleichgesetzt werden. Dieses Konzept wird derzeit durch eine gewisse Anzahl von Ländern wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz - als Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) - umgesetzt.
Im Vergleich zur Europäischen Union (EU) wäre das „Europa der Nationen“ ein Rückschritt, denn die Länder wären nur durch das Band der wirtschaftlichen Zusammenarbeit verbunden. Sechzig Jahre Integration und gemeinsame Errungenschaften würden verleugnet. Diese Formel setzt den Akzent auf die große Vielfalt der Wirtschaften, Ursprünge, Traditionen und Kulturen in Europa. Sie steht dem Eintritt neuer Mitglieder positiv gegenüber, die nicht gezwungen wären, unmittelbar alle gemeinschaftlichen Errungenschaften vollständig zu übernehmen.
Die Befürworter eines Europas der Nationen - auch als „Euroskeptiker“ bezeichnet - befürchten die Gründung eines „Superstaats“, der nach ihrer Meinung eine zusätzliche Verwaltung schafft, durch die die Mitgliedstaaten beherrscht würden.
Nach Meinung mancher Analytiker würde beim Europa der Nationen die Dominanz wieder den drei „Superstaaten“ Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zufallen. Schließlich ist dieser Ansatz ein Europakonzept, das zurückfällt auf das 19. Jahrhundert, welches einen enormen Zuwachs europäischer Nationen erlebte, und das 20. Jahrhundert, in dessen Verlauf sich Europa zweimal kriegerisch auseinander setzte.
Webseite der EFTA: www.efta.int
7.3.13 Was ist Föderalismus?-
Der Föderalismus ist eine Art kollektiver politischer Zusammenschluß, der auf eine Stärkung der Solidarität abzielt und den Partikularismus bewahrt. Er vereinigt auf demokratische Weise eine Gruppe unabhängiger und heterogener Staaten, wobei das Prinzip der Subsidiarität respektiert wird.
Bei einer Föderation verzichten die sich freiwillig vereinigenden Staaten auf einen Teil ihrer Souveränität auf einem spezifischen Gebiet. Dieser wird also auf die neue Bundesmacht übertragen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um politische Kompetenzen, zum Beispiel die Außenpolitik, die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik und die Währungspolitik. Bei den anderen Kompetenzen bleiben die Staaten absolut souverän.
In den demokratischen Föderationen der Länder garantiert eine Verfassung die Grundrechte der Bürger und die Bewahrung der Rechte der föderativen Elemente und definiert die Institutionen einer föderalen Regierung:- Ein gesetzgebendes Zweikammersystem: Ein Parlament, das die Bürger proportional zur nationalen Bevölkerung repräsentiert (Unterhaus) und einen Senat (Oberhaus), der paritätisch die Staaten darstellt. Die zwei Kammern erlassen die Gesetze gemeinsam. Die Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen (einfache Mehrheit oder
qualifizierte Mehrheit*, je nach Fall). Die Annahme oder Aufhebung bestimmter Gesetze kann einem Volksbegehren unterliegen; - Eine Regierung, die allein mit den Bundeskompetenzen (Verteidigung, Diplomatie, Bundesverwaltung, Bundeshaushalt, Bundessteuersystem, Außenhandel, Solidarität und innere Sicherheit) beauftragt ist, die Bundesgesetze vorschlägt und sie nach Zustimmung und Annahme durch die zwei Kammern ausführt
- Eine Judikative, welche die Einhaltung der Verfassung und der Subsidiarität sichert.
Die bedeutendsten Beispiele hierfür sind: Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko, Brasilien, Indien, Nigeria und die Schweiz - die sich aus historischen Gründen Eidgenossenschaft nennt, jedoch seit 1848 mit einer Bundesverfassung ausgestattet ist, und deren föderativen Elemente als Kantone bezeichnet werden.
Man unterscheidet drei Föderalismussysteme: Präsidialsystem (Vereinigte Staaten), Parlamentarismus (Deutschland) und Kollegialprinzip (Schweiz).
Im Fall der EU ist zwar eine progressive Aufteilung der Hoheitsgewalt zu konstatieren, die jedoch durch die europäischen Organe erfolgt - die das Ziel der Verteidigung der gemeinsamen Interessen verfolgen – und nicht durch die Errichtung einer neuen Staatsgewalt oder eines neuen Bundesstaats! Dies ist der Grund, warum es sich bei der EU um keine „Föderation“ handelt. Die Währungspolitik der Mitgliedsstaaten des Euro-Gebiets ist allerdings charakteristisch für ein „föderatives System“!
Webseite zum Föderalismus:
www.eurofederalism.com
www.forumfed.org
www.federalism.ch - Ein gesetzgebendes Zweikammersystem: Ein Parlament, das die Bürger proportional zur nationalen Bevölkerung repräsentiert (Unterhaus) und einen Senat (Oberhaus), der paritätisch die Staaten darstellt. Die zwei Kammern erlassen die Gesetze gemeinsam. Die Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen (einfache Mehrheit oder
7.3.14. Worin liegt der Ursprung des europäischen Föderalismus?-
Die Bewegung für ein föderales Europa begann im August 1943 in Mailand (Movimento Federalista Europeo) im Rahmen der antifaschistischen Gruppe um
Altiero Spinelli* als Reaktion auf den Zusammenbruch des nationalen politischen Systems, wodurch der Zweite Weltkrieg ausgelöst wurde. Diese Bewegung wird heute von zahlreichen Vereinigungen repräsentiert: Der Union der Europäischen Föderalisten (UEF), der jungen Europäischen Föderalisten (JEF) und der Europäischen Bewegung etc.
Der föderale Ansatz wird von zahlreichen europäischen Persönlichkeiten aus der Welt der Politik, aber auch der Kultur und Philosophie, angefangen mit Alexis de Tocqueville mit seiner Analyse des amerikanischen Bundessystems, befürwortet. Wenn die Interessen des Volks besser durch örtliche Regierungen vertreten werden („der Ehrgeiz zur Macht lässt dort Raum zum Hang eines Wohlergehens, eine gewöhnlichere, aber eine weniger gefährliche Leidenschaft“) … überträgt sich „dieser republikanische Geist … dann mühelos auf das gesamte Land […..] Der öffentliche Geist des Bundes ist in einiger Hinsicht in sich selbst nichts als die Zusammenfassung eines provinziellen Patriotismus. […..] Die Union ist frei und glücklich wie ein kleines Land, sie ist glorreich und stark wie ein großes Land“.
In jüngerer Zeit haben mehrere Forschungsinstitute und Professoren, unter anderem
Yves Mény*, Direktor des Zentrums Robert Schuman des Europäischen Hochschulinstituts von Florenz, oder
Dusan Sidjanski* von der Universität Genf und der Gemeinschaft für Lehre und Forschung „Unser Europa“, das durch
Jacques Delors* eingerichtet wurde, diesen föderalen Ansatz ebenfalls unterstützt. Er ist auch öffentlich vom Präsidenten
Valéry Giscard d’Estaing*, von Kanzler
Helmut Schmidt*, den Ministern
François Bayrou* und
Joschka Fisher*,
Romano Prodi*, früherer Präsident der Kommission und Guy Verhofstadt*, Premierminister von Belgien, verteidigt worden.
Jean Monnet* glaubt, dass die Gründung der EGKS „die Richtung markierte, in der das zukünftige Europa seinen Weg in Richtung einer föderalen Gemeinschaft suchen sollte“ (
siehe Frage 7.1.2.).
Das Projekt zum Vertrag der Europäischer Union von
Altiero Spinelli* aus dem Jahres 1984 (siehe Frage 7.1.9) sieht eine föderale Konstruktion vor, ebenso wie das Projekt der europäischen Verfassung, das von
Fernand Herman* im Jahre 1994 ausgearbeitet wurde. Der Verfassungsvertrag von 2004, der unterzeichnet, aber noch nicht von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, sollte den Fortschritt in Richtung eines föderalen Europas ermöglichen.
Näheres über die Bewegungen für ein föderales Europa: www.federaleurope.org
www.uef.be
www.jef-europe.net
www.taurillon.org
www.eurobull.it
www.european-movement.org
www.federalunion.org.uk
www.pefa.eu
www.jeunes-europeens.org
www.federalist-debate.org
7.3.15. Worin liegen die Vorteile des Föderalismus?-
Der Föderalismus stellt durch das Subsidiaritätsprinzip und die Kompetenzaufteilung die Bindungen zwischen den verschiedenen Hoheitsstufen klar und reduziert die Willkür, die allzuoft politische Entscheidungen kennzeichnet. Außerdem - auch wenn der Föderalismus zu zusätzlichen Entscheidungsstufen führt - bringt doch die Übernahme durch eine mit den aktuellen Themen betraute europäische Regierung von derzeit siebenundzwanzig nationalen Verwaltungen mit oft unterschiedlichen Verfahren eine Reduzierung der Zeit für die Verwaltung und der Kosten mit sich. Man muss sich ins Gedächtnis rufen, dass die nationalen Verwaltungen fast 50% des europäischen BIP in Anspruch nehmen, während die europäischen Organe lediglich 1 % davon benötigen, wobei die Hälfte der Agrarsubventionen schon eingeschlossen ist. Es ist daher nicht erstaunlich, dass sich zum Beispiel der Verband der belgischen Unternehmen für ein föderales Europa ausgesprochen hat.
Das Föderationsmodell sorgt ebenfalls für eine größere Klarheit, Effizienz und Transparenz beim Entscheidungsprozess und bei der Ausführung der getroffenen Entscheidungen. Dank der gelungenen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips versteht es sich als bürgernah und in „Hörweite“ der Bürger.
Die Föderalisten sind zudem der Meinung, dass das System die horizontalen Bande zwischen regionalen und nationalen Partnern begünstigt. Es verhindert für die Demokratie gefährliche Auswüchse, wie etwa die Schaffung von Streitkräften, die als europäisch gelten, aber durch eine begrenzte Anzahl von Ländern kontrolliert werden. Die Achtung der demokratischen Prinzipien verlangt, dass jeder Schaffung einer europäischen Streitkraft die Gründung eines europäischen politischen Kontrollorgans vorausgeht.
Nur die Einrichtung einer wirklich europäischen Regierung, die demokratisch kontrolliert wird, erlaubt es der EU, über die Mittel der Finanzpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Umweltpolitik, Außenpolitik und der gemeinsamen Verteidigungspolitik zu verfügen. Unterbleibt die Gründung einer solchen Regierung, so wird die Zukunft der Europäer durch ausländische Mächte oder hauptsächlich durch wirtschaftliche und finanzielle Interessen bestimmt sein.
7.3.16. Welche Kritik wird dem Föderalismus entgegengebracht?-
Ein föderales System, das heterogene Staaten gruppiert, verfolgt mehr als die Definition von gemeinsamen Werten: die Mitglieder müssen voll und ganz darin aufgehen.
Alexis de Tocqueville* war der Meinung, dass der amerikanische Bundesstaat nie entstanden wäre, wenn die Einzelstaaten nicht als vorrangiges gemeinsames Ziel der Kampf gegen den englischen Besatzer geeint hätte. Später verbanden sich dann die Haltung zur christlichen Religion und übereinstimmende wirtschaftliche Interessen zu einem Wertekodex, der die Staaten innerhalb der Föderation zusammenhielt. Auf der Grundlage der Konflikte, die eine entstehende Föderation charakterisiert, vermutet der Autor, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass unabhängige Staaten freiwillig akzeptieren, sich einer oberen Bundesmacht zu unterwerfen.
Die Verträge der europäischen Union haben gemeinsame Werte definiert, aber es ist nicht bekannt, ob diese Werte sowie die stets wachsenden und miteinander verflochtenen wirtschaftlichen Interessen der europäischen Staaten über die divergierenden Interessen der nationalen Regierungen und die kulturellen Unterschiede obsiegen werden.
Die geringe Zahl der Europäer, die einer europäischen Staatsbürgerschaft im Vergleich zur nationalen Staatsbürgerschaft den Vorzug geben, und die reduzierte Sicht der existierenden föderalen Bewegungen lassen an der Popularität eines föderalen Vorschlages zweifeln. Hierzu kommt noch ein Kommunikationsproblem. Der Begriff „föderativ“ hat in den verschiedenen Ländern eine unterschiedliche Bedeutung. In manchen Ländern steht er für das Modell der Dezentralisierung, während er in den englischsprachigen Ländern synonym zur Zentralisierung gebraucht wird.
Vor allem aber liegt ein Bundessystem nicht im unmittelbaren Interesse der nationalen politischen Klasse, die ihre Vorrechte durch internationale Kreise sowie ihre Möglichkeiten, Ermessensentscheidungen zu treffen, durch Regeln und klare Entscheidungsstrukturen, schwinden sehen. Das Misstrauen zahlreicher Bürger gegenüber der nationalen politischen Klasse und der europäischen Verwaltung sowie die Unwissenheit über europäische Angelegenheiten sind auch nicht dazu angetan, die Schaffung einer zusätzlichen Entscheidungsebene zu unterstützen.
Schließlich ist „die Zivilisation eine stets fatale Krankheit“, wie die Historiker sagen. Ist Europa dekadent und unwiderruflich auf dem Weg in die Unterentwicklung? Die brudermörderischen Kämpfe des letzten Jahrhunderts, die Schwächung der europäischen Macht in der Weltpolitik, die fortdauernde Arbeitslosigkeit, die Überalterung der Bevölkerung, die wachsende Wahlmüdigkeit, die defensive Position gegenüber dem Problem der Einwanderung und des Wahlrechts für Ausländer geben zu denken. Der Fall des Eisernen Vorhangs und die gelungene Einführung des Euros beweisen jedoch, dass die europäische Demokratie noch eine lebendige Kraft ist und eine außerordentliche Anziehungskraft besitzt. Mit dem Euro und der Institution der Europäischen Zentralbank bewies Europa eine neue Form freiwilliger Teilung von Solidarität. basierend auf dem Föderalismus. Um dem Verlauf der Geschichte neu zu gestalten, müssten sich die europäischen Bürger engagieren, sich aktiver in den europäischen Aufbau einzubringen.
„Die europäische Einheit wurde nie von Politikern realisiert, die ihrer Teilung ihre Bedeutung und ihr Vermögen verdanken, […..] das wäre, als ob man Knopfherstellern die Werbung für Reißverschlüsse anvertraute …“.
Alexis Curvers* «Tempo di Roma», Ausgabe Actes Sud, 1957.
Zur versuchten Kommunikation der föderalistischen Vorstellung siehe den Text von Florina Neculai: « Wem wäre ein föderales Europa ähnlich? », in mehrere Sprachen übersetzt:
www.uef.be/uef_v2_joomla/index.php
7.3.17. Was sind die Vorteile und Nachteile eines „Europas der konzentrischen Kreise“?-
Ein „Europa der konzentrischen Kreise“ auch „harter Kern“ genannt, ist das Konzept einer differenzierten Integration, die es jedem Land ermöglicht, Mitglied der EU zu sein oder nicht, das aber verhindern will, dass das Zögern der einen den Integrationsprozess der anderen hemmt. Der „Kern“ bestünde aus den Ländern, die allen verabschiedeten europäischen Bestimmungen zustimmen, d.h. durch eine
qualifizierte Mehrheit* der Mitglieder. Die anderen hätten Partnerschaftsverträge, Beobachterfunktion oder wären assoziierte Mitglieder - als Teilnehmer an mehreren Integrationsbereichen (Kreise). Sie könnten jedoch nicht verhindern, dass sich die Kernländer in ihrer Integration weiterentwickeln.
Eine neue Etappe der Integration käme nur zur Anwendung, falls sie von einer ausreichenden Anzahl von Ländern (zum Beispiel von zwei Dritteln) angenommen wird. Die Vereinigten Staaten entstanden dank einer ähnlichen Verfügung, da zwei von dreizehn Staaten, die an der Ausarbeitung der Erklärung von Philadelphia teilnahmen, erst später der Föderation beitraten.
Diese Sicht legt zum Beispiel nahe, dass Länder, die nicht Mitglied der WWU innerhalb des Ecofins sind, bezüglich des Euro-Währungsgebietes nicht abstimmen können.
Dieser Ansatz würde das politische Europa voranbringen (auf allen Gebieten, wo es keine Einstimmigkeit der Staaten gibt), denn die Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Länder nicht bereit sind, einer verstärkten politischen Integration zuzustimmen. Auf der anderen Seite erkennt dieser Ansatz auch an, dass die Mitgliedsstaaten nicht immer das gleiche Interesse an einer europäischen Integration haben. Die kleinen Länder, deren Handel offener ist und vom gemeinsamen Markt abhängt, die Länder, die der EU von Anfang an angehörten und eine längere Tradition von Souveränitätsteilung haben, jene, die schon eine nationale föderale Struktur besitzen, würden sich zweifellos wünschen, auf dem Weg zu einem integrierteren Europa schneller voranzukommen, als andere.
Diese Sicht ist mit den anfänglichen Bestimmungen der Verträge der Union vereinbar, die präzisieren, dass der Beitritt zur EU jedem europäischen Land offen steht, welches seine demokratischen Grundprinzipien sowie die Achtung der Menschenrechte akzeptiert.
Dies kann der einzige Weg sein, eine wirkliche europäische Politik voranzutreiben.
Zur Definition des Begriffs „Europa der konzentrischen Kreise“:
europa.eu/scadplus/glossary/concentric_circles_fr.htmZur Definition des Begriffs „harter Kern“:
europa.eu/scadplus/glossary/hard_core_fr.htm
7.3.18. Was versteht man unter einem „Europa à la Carte“?-
Die Vorstellung eines „Europa à la carte“ unterscheidet sich grundlegend von einer differenzierten Integrationsformel, wie zum Beispiel beim „Europa der konzentrierten Kreise“, „Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten“, „Europa mit variabler Geometrie“ oder „harter Kern“, die mit dem Prozess der Integration kompatibel sind.
Die Bedeutung eines „Europas à la Carte“ besteht darin, es jedem Mitgliedsstaat der EU zu ermöglichen, nur die Bestimmungen anzunehmen, die ihm zusagen: Ein Mechanismus des „pick and choose“, befürwortet von Anti-Europäern, in dem jeder Mitgliedsstaat die Freiheit hätte, das auszuwählen, was ihm gefällt, und sich der einen oder anderen Politik anzuschließen. Das Ergebnis wäre ein „Nein zu Europa“!
Zur Definition des Begriffs „Europa à la carte“:
europa.eu/scadplus/glossary/europe_a_la_carte_fr.htm



