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Inhalt
- 7.1. Die wichtigsten Etappen des europäischen Aufbaus
- 7.2. Wie funktioniert die Europäische Union
- 7.3. Die Perspektiven der europäischen Integration
- 7.4. Die Organe der Europäischen Union und anderen Institutionen
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - 7. Die politische Integration Europas
7.1. Die wichtigsten Etappen des europäischen Aufbaus
7.1.1. Worum geht es beim politischen Aufbau in Europa?-
In etwas mehr als einem halben Jahrhundert hat die Union ihren Bürgern, die aus einer ständig wachsenden Zahl von Ländern kommen (27 Mitgliedstaaten im Jahre 2007), dauerhaften Frieden gebracht.
Doch wie ist es dazu gekommen? Wie hat die politische Integration in Europa begonnen und sich entwickelt?
Mehr zur Geschichte der europäischen Integration auf folgenden Webseiten:
www.europa.eu/abc/history/index_fr.htm
www.europa.eu/news/eu-explained/070122_1_fr_htm
www.ena.lu/europe
www.centre-histoire.sciences-po.fr/archives/fonds/UEF.html
7.1.2. Wie ist der Europarat entstanden?-
Der Europarat ist eine der ersten Formen der europäischen Zusammenarbeit, die in den ersten Nachkriegsjahren das Licht der Welt erblickten.
Seine Einrichtung erfolgte kurz nach- der Schaffung der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), die 1948 gegründet wird, um die amerikanische Hilfe aus dem Marshallplan zu verteilen, und die im Jahre 1960 zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wird;
- dem Westunion-Vertrag, der 1948 durch den Brüsseler Pakt ins Leben gerufen wurde - ein Vertrag zur kollektiven Verteidigung mit den Signatarstaaten Frankreich, Vereinigtes Königreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg -, der 1954 in die Westeuropäische Union (WEU) mündet. Der Brüsseler Pakt ist der Ausgangspunkt für den Nordatlantikvertrag (NATO).
Der Europarat wird 1949 von dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Italien, Irland, Dänemark, Norwegen und Schweden gegründet.
Ursprünglich sollte er zu einer supranationalen europäischen Machtinstanz ausgebaut werden, doch dieses Vorhaben wurde schnell aufgegeben.
Der Europarat ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Hauptziel „die Annäherung zwischen ihren Mitgliedern“ ist, um die Menschenrechte (dazu gehören auch die Rechte der Frauen! …) zu verteidigen, die kulturelle Vielfalt in Europa zu fördern und bestimmte gesellschaftliche Probleme wie rassische Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz zu bekämpfen.
Der Europarat ist von der Europäischen Union (EU) unabhängig und nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln, dem höchsten politischen Organ der EU, dem die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten der EU angehören, oder mit dem EU-Rat, vormals als Ministerrat bezeichnet, der die Minister der Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten umfaßt.
Im Jahre 2007 gehören dem Europarat, dessen Sitz sich in Straßburg befindet, 46 Mitgliedstaaten an. Dem Europarat verdanken wir die 1950 unterzeichnete Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und die Einrichtung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Mehr zum Europarat: www.coe.int/DefaultFR.asp
Mehr zur WEU: www.weu.int/Historique.htm
Mehr zur OECD: www.oecd.org/home/
7.1.3. Welche Rolle spielt die "Schuman-Erklärung" vom 9. Mai 1950 und die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)?-
Die Erklärung des französischen Außenministers
Robert Schuman*, der damit eine Idee von
Jean Monnet* aufnimmt, stellt einen ersten Schritt in Richtung auf den europäischen Integrationsprozeß dar. Basierend auf der Voraussetzung der Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland, wird in der Erklärung, die am 9. Mai 1950 im Uhrensaal des französischen Außenministeriums am Quai d’Orsay abgegeben wird (daher auch die Bezeichnung „Uhrensaal-Erklärung“) eine Zusammenlegung der französischen und deutschen Kohle- und Stahlproduktion vorgeschlagen, zweier strategischer Sektoren der Wirtschaft, die lange Zeit der Herstellung von Kriegsmaterial und -waffen gewidmet waren. So entsteht der „Schuman-Plan“, der konkrete Maßnahmen ins Auge faßt, um langfristig zu einer europäischen Föderation zu gelangen.
Seither wird jedes Jahr am 9. Mai der Europatag gefeiert.
Der Erklärung von Robert Schuman kommt große symbolische Bedeutung zu: die Grundstoffe für die Waffenproduktion werden zu Elementen der Versöhnung, des Friedens und der Vereinigung. Die Erklärung führt zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die durch den Vertrag von Paris am 18. April 1951 begründet wird, welcher am 23. Juli 1952 für eine Dauer von fünfzig Jahren in Kraft tritt und am 23. Juli 2002 ausläuft.
Die EGKS ist Ausdruck des politischen Willens von Persönlichkeiten wie
Robert Schuman*,
Konrad Adenauer* und Alcide de Gasperi* und anderen und vereint sechs Länder: Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland. Sie entscheidet über die Herstellung und Verteilung der Kohle- und Stahlressourcen eines jeden Landes auf der Grundlage der "gemeinschaftlichen Methode“, bei der die Entscheidungen nicht mehr ausschließlich von nationalen Souveränitätserwägungen abhängig gemacht werden. Es kommt zu einer wirklichen Teilung der Souveränität, die somit gemeinschaftlich ausgeübt wird. Hier kommt übrigens die Idee der „Gemeinschaft“ in stark ausgeprägter Form zum Ausdruck: Zusammenlegung und gemeinsame Bewirtschaftung der Ressourcen mit einem gemeinsam festgelegten und beschlossenen Ziel oder Interesse.
Diese für die damalige Zeit kühne und neue Idee sollte später zu einem großen Erfolg werden.
Die ersten Institutionen der EGKS sind: die Hohe Behörde (die nach der Schaffung der beiden anderen Gemeinschaften – der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft – zur Europäischen Kommission wird), der Rat der Minister (als Vertreter der Staaten), die Parlamentarische Versammlung (die zum Europäischen Parlament wird) und der Gerichtshof.
Schuman-Erklärung:
www.robert-schuman.org/anniversaire_9_mai2006/francais.htm
www.europa.eu/abc/symbols/9-may/decl_fr.htm
Mehr zu den Folgen der Schuman-Erklärung :
www.diplomatie.gouv.fr/archives/dossiers/schuman/index.html
7.1.4. Warum scheiterte die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)?-
Der wirtschaftliche Wiederaufbau Europas und die politische Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland bringen auch die Frage ihrer Wiederaufrüstung auf die Tagesordnung. Frankreich schlägt durch seinen Premierminister René Pleven* die Schaffung einer vereinten europäischen Armee unter Aufsicht einer einheitlichen supranationalen Behörde vor.
Am 25. Mai 1952 unterzeichnen die Regierungen von sechs Ländern den Vertrag zur Gründung der EVG (Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland).
Im Zuge der Ratifizierung auf nationaler Ebene lehnt die französische Nationalversammlung jedoch am 30. August 1954 den EVG-Vertrag ab, und das Projekt eines Europas der gemeinsamen Verteidigung scheitert.
Die Ursachen für dieses Scheitern sind vielfältig. Zwei Gründe sind vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen zu sehen: der anhaltende Krieg in Indochina, der die Meinungen der Mehrheit der Franzosen beeinflußt, die glauben, daß die französische Armee nicht verschwinden darf, und der Tod Stalins*, mit dem eine Zeit der internationalen Entspannung anbricht, so daß die Frage der Verteidigung und der Sicherheit in Europa weniger dringlich wird.
Dieses Scheitern hat auch unmittelbare Folgen: zwei Monate später treten Italien und die Bundesrepublik Deutschland dem Brüsseler Pakt bei, der nun in die Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) und der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) mündet.
Mehr über die EVG:
www.ena.lu/europe/formation%20communautaire/communaute%20europeenne%20defense%201952.htm
www.armees.com/La-Communaute-europeenne-de.html
7.1.5. Wie kommt es zu den Römischen Verträgen?-
Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und der Erfolg der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) veranlassen die politisch Verantwortlichen der EGKS-Mitgliedstaaten zu einer Wiederbelebung des Prozesses der europäischen Integration in den Bereichen Wirtschaft und Energie.
Auf der Konferenz in Messina am 2. Juni 1955 wird der belgische Außenminister
Paul-Henri Spaak* beauftragt, diesen Themenbereich zu prüfen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Er spielt eine entscheidende Rolle bei den Verhandlungen, die dann zu den Römischen Verträgen führen.
Am 25. März 1957 unterzeichnen in Rom die sechs Gründerstaaten – Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland - zwei Verträge: den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG oder Gemeinsamer Markt) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Diese treten nach der Ratifizierung am 1. Januar 1958 in Kraft.
Das Ziel der EWG ist äußerst ehrgeizig: Schaffung eines gemeinsamen Marktes, d.h. einer Freihandelszone, die auf dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital beruht.
Dafür wird im Vertrag ein Übergangszeitraum von 12 Jahren festgelegt, um- gemeinsame Politiken festzulegen, insbesondere die Agrarpolitik (mit einem gemeinsamen Agrarmarkt und einheitlicher Preisgestaltung), Handelspolitik und Verkehrspolitik;
- eine Zollunion zu schaffen, und zwar durch den schrittweisen Abbau der Zölle im Verkehr zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und die Anwendung eines gemeinsamen Außenzollsatzes für den freien Warenverkehr;
- die Wirtschafts- und Sozialpolitiken der Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen.
Während des Krieges hat die Bevölkerung Hunger gelitten. Daher ist die Frage der Lebensmittelversorgung von besonderer Bedeutung, und die gemeinsame Agrarpolitik wird zu einer politischen Priorität. Es sind auch noch andere Gründe für das Interesse an den Römischen Verträgen ins Feld geführt worden: so verzeichnet die landwirtschaftliche Produktion in Frankreich zu jener Zeit hohe Zuwachsraten und produziert große Überschüsse, die von einem französischen Haushalt mit begrenzter Kapazität subventioniert werden müssen. Die EWG ist nach dieser Lesart also gegründet worden, um für diese Überschüsse Absatzmöglichkeiten auf dem deutschen Markt sicherzustellen, während die Deutschen ihrerseits eine Öffnung der Märkte in Frankreich und Italien anstreben, um dort ihre überschüssigen industriellen Erzeugnisse abzusetzen. Dafür erhält Italien Hilfen für den südlichen Landesteil (Mezzogiorno), um dort Absatzmärkte für die Industrieprodukte aus dem Norden Italiens – der durch Importe aus Deutschland unter großem Konkurrenzdruck gerät - zu erschließen. Wie die wirklichen Beweggründe auch ausgesehen haben mögen, man kann sich auf die Feststellung einigen, daß die Römischen Verträge geschlossen werden, weil man eingesehen hat, daß die Probleme der Mitgliedstaaten gemeinsam besser gelöst werden können als von jedem einzelnen Staat im Alleingang.
Die EWG hat freilich von Beginn an auch ein politisches Ziel, nämlich „… die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen“ (aus der Präambel des Vertrages).
Mehr über die Geschichte der Römischen Verträge:
www.traitederome.fr/fr/histoire-du-traite-de-rome.html
ec.europa.eu/avservices/50/index_fr.cfm
Die Verträge im Wortlaut: europa.eu.int/eur-lex/fr/treaties/selected/livre2_c.html
Mehr zu den Feierlichkeiten zum 50, Jahrestag: europa.eu/50/index_fr.htm
7.1.6. Ist die EWG von Beginn an ein Erfolg?-
Die ersten Ergebnisse der Schaffung eines gemeinsamen Marktes sind überwältigend. Von 1958 bis 1963 legt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) aller Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinchaft (EWG) um 30% zu. Die Industrieproduktion steigt um 40% und der innergemeinschaftliche Handelsaustausch nimmt um mehr als 100% zu. Man spricht von einem wahren Wirtschaftwunder.
Bereits 1965 wird die EWG mit ihrem großen offenen Markt zu einer der bedeutendsten Wirtschaftsmächte der Welt.
Die Gründe für diese außergewöhnliche Entwicklung sind vielfältig. Insbesondere sind dabei die sehr niedrigen Energie- und Rohstoffkosten sowie die günstigen Arbeitskosten zu nennen. Förderlich sind auch die technologischen Innovationen, hat sich Europa doch bislang darauf beschränkt, die Vereinigten Staaten zu kopieren.
Die sozialen Folgen dieser plötzlichen Entwicklung sind ebenfalls gravierend, vor allem in den schwächer entwickelten Regionen: dort ist eine starke Urbanisierung, wachsende soziale Spannungen und eine starke Abwanderung in dynamischere und wohlhabendere Regionen zu verzeichnen. Diese Spannungen lassen sich auch damit erklären, daß die Wirtschaft europäisch wird, während die politische Kontrolle nach wie vor auf nationaler Ebene ausgeübt wird.
Die Auswirkungen des gemeinsamen Marktes mit einem freien Warenhandel, einer Zollunion und der Festlegung europäischer Preise machen deutlich, daß nunmehr die Schaffung einer politischen Gemeinschaft dringend geboten ist, die in der Lage ist, die entsprechenden Folgen für die Bereiche Währung, Verkehr und Energie zu bewältigen und eine gemeinsame Wirtschaftspolitik festzulegen.Natürlich vertreten die Mitgliedstaaten im Rahmen des europäischen Projekts auch ihre eigenen Interessen. Doch gleichzeitig zieht die außerordentliche Vitalität der EWG auch das Interesse anderer europäischer Länder auf sich, wodurch sich schon bald die Frage einer Erweiterung stellt. Bereits 1961 werden drei Beitrittsgesuche gestellt, und acht weitere Länder streben eine „Assoziierung“ an.
7.1.7. Wie kam es zur „Politik des leeren Stuhles“?-
Während auf wirtschaftlicher Ebene die ersten Schritte zu einer europäischen Integration von Erfolg gekrönt sind, sind die politischen Meinungsverschiedenheiten sehr ausgeprägt.
Es stoßen zwei unterschiedliche Konzepte hinsichtlich der Ausgestaltung des europäischen Einigungsprozesses aufeinander. Auf der einen Seite steht Frankreich, das unter General de Gaulle* eine einfache - zwischenstaatliche oder konföderale - Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Staaten vorsieht. Dieses Konzept muß freilich in Einklang gebracht werden mit der Vision von Europa als dritte - autonome – Kraft zwischen den beiden Großmächten. Auf der anderen Seite steht das Modell der integrierten gemeinschaftlichen Institutionen, wie es den fünf anderen Partnern vorschwebt.
Diese unterschiedlichen Auffassungen führen zu einer ernsten institutionellen Krise. Am 30. Juni 1965 beschließt der französische Präsident - der sich der Perspektive einer Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit* verweigert, obwohl dies in der Satzung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) so vorgesehen ist - eine „Politik des leeren Stuhls“: Frankreich nimmt nicht mehr an den Sitzungen des Ministerrates teil und blockiert somit den europäischen Beschlußfassungsprozeß.
Nach schwierigen Verhandlungen einigen sich die sechs Mitgliedstaaten am 30. Januar 1966 schließlich auf den „Kompromiß von Luxemburg“, wonach Frankreich seinen Platz im Rat wieder einnimmt und im Gegenzug dafür das Prinzip der Einstimmigkeit beibehalten wird, wenn ein Mitgliedstaat der Ansicht ist, daß sehr wichtige Interessen auf dem Spiel stehen.
Die Folgen dieses Kompromisses für die Zukunft des Integrationsprozesses sind sehr negativ. Er stärkt das Vetorecht der Mitgliedstaaten, denn in zahlreichen Fällen wird nun auf Abstimmungen nach dem Prinzip der Einstimmigkeit zurückgegriffen; dadurch wird das institutionelle Gleichgewicht, wie es in den Verträgen eigentlich angestrebt wird, zutiefst gestört, und die Europäische Kommission wird an den Rand gedrängt.
Näheres zur „Politik des leeren Stuhles“:
www.ena.lu/europe/succes-crise/politique-chaise-vide.htm
Mehr über den Kompromiß von Luxemburg:
europa.eu/scadplus/glossary/luxembourg_compromise_fr.htm
7.1.8. Was versteht man unter der „Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ)“?-
Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) ist ein weiteres Beispiel für die Schwierigkeiten, denen sich die Mitgliedstaaten in den sechziger und siebziger Jahren beim weiteren Ausbau des politischen Prozesses in Europa gegenübersehen.
Die EPZ wird durch den
Davignon-Bericht begründet*, der am 27. Oktober 1970 von den Außenministern der sechs Mitgliedstaaten angenommen wird. Sie zielt auf die Harmonisierung und Koordinierung der Positionen der Mitgliedstaaten in den großen Fragen der internationalen Politik, und zwar durch Informationsaustausch und regelmäßige Konsultationen. Allerdings ist sie außerhalb des gemeinschaftlichen Rahmens angesiedelt.
Es geht in diesem Zusammenhang also nicht um eine gemeinsame Außenpolitik, sondern um ein politisches Abkommen außerhalb der gemeinschaftlichen Institutionen. Diese Errungenschaft wird durch die Einheitliche Europäische Akte in einem Vertrag festgeschrieben, ohne daß die Außenpolitik freilich in die Zuständigkeit der Gemeinschaft überführt wird.
Näheres über die Geschichte der EPZ und der GASP:
www.europarl.europa.eu/facts/6_1_1_fr.htm
www.diplomatie.gouv.fr/fr/article-imprim.php3
7.1.9. Welche Auswirkungen hatten die Finanzkrisen und der Ölpreisschock?-
Die politische Entwicklung der Gemeinschaft verzögert sich auch wegen der Auswirkungen im Zusammenhang mit den ernsten Wirtschafts- und Währungskrisen der Jahre 1968 und 1969, denn die Mitgliedstaaten reagieren darauf mit zahreichen Interventionen und nationalen Lösungen, statt sich auf gemeinsame Maßnahmen zu einigen.
Die von Präsident Nixon im August 1971 beschlossene Aufkündigung der Bereitschaft, den Dollar jederzeit in Gold umzutauschen, bedeutet das Ende des durch die Verträge von Bretton Woods geschaffenen Systems, und es kommt zur Einführung eines Systems schwankender Wechselkurse. Damit beginnt nun weltweit eine Zeit der währungspolitischen Instabilität. Das veranlaßt die großen europäischen Staaten, mit den Vereinigten Staaten im December 1971 in Washington ein Vertrag zu schließen, der bestimmte Bandbreiten bei den Wechselkursschwankungen der nationalen Währungen gegenüber dem Dollar vorsieht. Dies ist der Ursprung der „Währungsschlange“, die vom Ministerrat im März 1972 mit dem Ziel geschaffen wird, die Schwankungen der europäischen Währungen in den Griff zu bekommen (
siehe auch Frage 1.2.2).
In dieser Situation der Instabilität, zu der noch die Schwierigkeiten aufgrund der ersten Erweiterung der Gemeinschaft im Jahre 1973 kommen, ist jeder Versuch einer politischen Integration in Europa von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Diese Instabilität, die durch den Ölpreisschock im Jahre 1973 (und dann erneut 1979) noch verstärkt wird, verdeutlicht die Notwendigkeit einer Konvergenz der einzelnen Volkswirtschaften und einer Währungsunion als Zone der europäischen Währungsstabilität, deren konsequente Politik die solidarischen Bande zwischen den Mitgliedstaaten weiter stärkt.
7.1.10. Was ist der Ursprung und das Ergebnis des „Spinelli-Projektes“?-
Von 1984 bis 1986 gewinnt die europäische Integration wieder an Dynamik, zunächst durch das
Spinelli-Projekt* im Zuge des Vertrages über die Europäische Union und dann durch die Einheitliche Europäische Akte des Jahres 1986.
Vor dem Spinelli-Projekt hat es bereits andere Vorhaben der Umwandlung der Gemeinschaft in eine Europäische Union gegeben. Dies waren - allgemein formuliert – Vorhaben, die auf eine Anpassung und Verbesserung der Funktionsweise der gemeinschaftlichen Organe bzw. Institutionen abzielten. In diesem Zusammenhang sei auf das Projekt Vedel* aus dem Jahre 1972, den
Tindemans-Bericht* aus dem Jahre 1976 und den sogenannten Bericht der drei Weisen aus dem Jahre 1979 verwiesen. Doch keines dieser Vorhaben wird in die Tat umgesetzt oder führt zu konkreten Reformen.
Das Spinelli-Projekt hingegen hat eine wirkliche europäische Föderation zum Inhalt. Es sieht vor, daß die drei Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft) durch eine einzige Instanz, die Union, ersetzt werden sollen, was eine Ausweitung ihrer Zuständigkeiten unter anderem auf die Bereiche Außenpolitik und Verteidigungspolitik impliziert. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten soll über die Unterscheidung zwischen gemeinschaftlichen Zuständigkeiten (etwa die praktische Umsetzung des Binnenmarktes), die nur von der Union wahrgenommen werden, und konkurrierenden Zuständigkeiten (etwa im Bereich der internationalen Beziehungen) erfolgen, die von der Union und den Staaten gemeinsam wahrgenommen und zunächst einmal von den Staaten ausgeübt werden.
In diesem Rahmen ist auch eine bedeutende institutionelle Veränderung vorgesehen. Spinelli schlägt vor, daß der Europäische Rat zur Präsidentschaft der Union wird, daß die Kommission die Regierung der Union darstellt, die den beiden Kammern des Parlaments gegenüber verantwortlich ist: dem Europäischen Parlament als Vertreter der Unionsbürger und dem Ministerrat, der zweiten föderalen Kammer, der die Mitgliedstaaten der Union vertritt und in dem die Staaten kein Vetorrecht mehr haben sollen.
Eine der Besonderheiten in diesem Zusammenhang ist die Art und Weise der Annahme dieses Projektes. Der Vertrag gilt nach der Ratifizierung durch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten als in Kraft getreten, deren Bevölkerungszahl zwei Drittel der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaft ausmacht.
Am 14. Februar 1984 wird das Spinelli-Projekt vom Europäischen Parlament mit über zwei Dritteln der Stimmen angenommen. Allerdings bleibt es beim Projekt, da die Mitgliedstaaten es nicht annehmen - und doch wird damit eine Art Wiederbelebung des europäischen Aufbaus eingeleitet.
Mehr über das Projekt Vedel:
www.ena.lu/europe/1969-1979-crises-relance/rapport-vedel-1972.htmNäheres zum Tindemans-Bericht:
www.touteleurope.fr/fr/union-europeenne/ue-au-fil-du-temps/les-personnages-cles/leo-tindemans-1922.htmlWeitere Informationen zum „Bericht der drei Weisen“:
www.ena.lu/europe/1969-1979-crises-relance/rapport-trois-sages-secret-justifie-europe.htmMehr über Altiero Spinelli:
www.touteleurope.fr/.../ue-au-fil-du-temps/les-personnages-cles/altiero-spinelli-1907-1986.htmlAuszüge aus dem Spinelli-Projekt:
www.franceurope.org/pdf/projet_spinelli.pdf
7.1.11. Was bringt die Einheitliche Europäische Akte?-
Auf der Grundlage eines Weißbuchs der Kommission unter der Präsidentschaft von
Jacques Delors*, beschließt die Gemeinschaft, den Aufbau des europäischen Binnenmarktes bis zum 1. Januar 1993 zu vollenden. Die Einheitliche Europäische Akte, die am 17. und 28. Februar 1986 unterzeichnet wird und am 1. Juli 1987 in Kraft tritt, leitet mit zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen den Prozeß des Abbaus physischer (Binnengrenzen), administrativer und fiskalischer Hemmnisse ein.
So sollen die vier Freiheiten, die im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) festgeschrieben sind – freier Personenverkehr, freier Warenverkehr, freier Kapitalverkehr, Dienstleistungsfreiheit – dank der Beseitigung der Grenzen innerhalb Europas verwirklicht werden: das ist der gemeinsame Binnenmarkt!
Während der freie Waren- und Kapitalverkehr bereits vor 1990 verwirklicht wird, stellt sich die Lage bei den Finanzen und Dienstleistungen anders dar; dieser gemeinsame Markt bleibt eine Baustelle - sogar noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Was die institutionnellen Reformen anbelangt, so beschränkt sich die Einheitliche Europäische Akte auf zaghafte Veränderungen gegenüber dem
Spinelli-Projekt*. Zur Annahme der Richtlinien, die für die Errichtung des Binnenmarktes erforderlich sind, wird der Rückgriff auf die
qualifizierte Mehrheit* bei der Beschlußfassung auf neue Bereiche ausgedehnt. Zudem werden die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments durch das „Zusammenarbeitsverfahren“ gestärkt, wonach das Parlament über das Verfahren der zweifachen Lesung in die Rechtssetzung eingebunden wird.
Ungeachtet aller Beschränkungen und Unzulänglichkeiten haben das Spinelli-Projekt und die Einheitliche Europäische Akte der politischen Entwicklung der Gemeinschaft in Richtung auf das Ziel der Europäischen Union – bei der Wirtschaft und Politik unter ein gemeinsames Dach gebracht werden - neuen Aufschwung verliehen.
Mehr über die Einheitliche Europäische Akte: europa.eu/scadplus/treaties/singleact_fr.htm
7.1.12. Warum eine Europäische Union?-
In den Jahren 1989/1990 sieht sich die Gemeinschaft durch zwei Elemente – ein internes und ein externes – dazu veranlaßt, eine neue Etappe einzuleiten.
Zum einen gebietet die Logik des Binnenmarktes die Vollendung der Integration im Wirtschafts- und Währungsbereich zum 1. Januar 1993.
Zum anderen wird durch den Fall der Mauer in Berlin und die anschließende Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 sowie durch die schrittweise Demokratisierung der Länder in Mittel- und Osteuropa die Rollenverteilung und die politische Struktur des europäischen Kontinents tiefgreifend verändert. Die Organe der Gemeinschaft und auch die Mitgliedstaaten stehen einer neuen Herausforderung gegenüber:
Wie kann die Gemeinschaft angemessen auf die neuen Entwicklungen und auf die Forderungen der europäischen öffentlichen Meinung und der internationalen Gemeinschaft nach größeren Eingriffs- und Entscheidungsfähigkeiten reagieren, ohne ihre interne Struktur weiter auszubauen und ohne eine wirkliche gemeinsame Außenpolitik zu schaffen?
Bis 1989 verläuft die europäische Einigung größtenteils wie ein "in vitro"-Prozeß, geschützt durch das bipolare Gleichgewicht der internationalen Politik. Doch mit der Auflösung der Sowjetunion im Dezember 1991 und der Veränderung des allgemeinen Umfeldes kann der Prozeß der Einigung nicht länger automatisch vorankommen, sondern hängt zunehmend vom politischen Willen aller Beteiligten ab.
Die Umwandlung der Gemeinschaft in eine - stärker integrierte und strukturierte - Europäische Union, in der die Bereiche Wirtschaft und Politik miteinander verknüpft, wird nun zu einer ununmgänglichen Notwendigkeit.
7.1.13. Welches sind die Ziele und Errungenschaften des Vertrages von Maastricht ?-
Nach den Umwälzungen des Jahres 1989 und als Reaktion auf die neuen Herausforderungen, denen sich die Organe der EU und die Mitgliedstaaten gegenübersehen, beginnen im Dezember 1990 in Rom zwei Regierungskonferenzen, die sich mit den Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion und der politischen Union befassen.
Die Mitgliedstaaten handeln einen neuen Vertrag aus, den Vertrag über die Europäische Union (EUV), auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wird und am 1. November 1993 in Kraft tritt.
Im Vertrag von Maastricht wird ein ehrgeiziges Programm mit folgenden Hauptpunkten festgeschrieben:- Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bis 1999, mit einem drei Phasen umfassenden Zeitplan, der zur Einführung einer einheitlichen europäischen Währung führen soll;
- Schaffung neuer gemeinsamer Politikbereiche;
- Schaffung einer Unionsbürgerschaft;
- Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ;
- Schaffung eines Systems der inneren Sicherheit im Bereich Justiz und Inneres;
- Verwirklichung von Reformen der Funktionsweise der Organe bzw. Institutionen, insbesondere Vereinfachung der Rechtssetzungverfahren, ausgedehnte Abstimmung mit qualifizierten Mehrheiten, Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments (Mitentscheidungsverfahren in bestimmten Gesetzesbereichen);
- Einführung des Grundsatzes der „
Subsidiarität“*; - Unterstützung der gemeinschaftlichen Solidarität über die Stärkung der Strukturfonds und die Schaffung eines europäischen Kohäsionsfonds für Wirtschaft und Soziales;
- Einrichtung des Ausschusses der Regionen.
Näheres über den Vertrag von Maastricht : europa.eu/scadplus/treaties/maastricht_fr.htm
7.1.14. Welches sind die „drei Säulen“ der Europäischen Union?-
Die Verhandlungen im Vorfeld der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht zeigen die unterschiedlichen Auffassungen zur Frage des Aufbaus der Europäischen Union (EU).
Es stehen sich zwei Konzepte gegenüber. Zum einen die Vorstellung von einer einheitlichen politischen Entwicklung, bei der schrittweise die Außenpolitik in die gemeinschaftlichen Politiken integriert wird. Das ist das sogenannte Baummodell: aus einem gemeinsamen, gemeinschaftlichen Stamm sprießen allmählich neue Zweige. Auf der anderen Seite steht die Beibehaltung der Trennung zwischen wirtschaftlicher Integration der Gemeinschaft und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Außenpolitik. Dies ist das Modell des griechischen Tempels, bei dem die Gemeinschaft und die Außenpolitik zwei getrennte Säulen darstellen.
Der Vertrag von Maastricht hat durch die Einbeziehung neuer Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit - vor allem in den Bereichen GASP und Justiz und Inneres (JI) - in das bestehende gemeinschaftliche System eine neue Struktur (die EU) geschaffen, die sich in die „drei Säulen“ einfügt und sowohl eine politische als auch wirtschaftliche Dimension darstellt.
Die drei Säulen entsprechen unterschiedlichen politischen Bereichen und unterschiedlichen Entscheidungsmechanismen.
Die erste Säule – auch als gemeinschafltiche Säule bezeichnet – umfaßt alle Bestandteile der Europäischen Gemeinschaft (EG) sowie alle seit 1952 angenommenen Politikbereiche: gemeinsame Agrarpolitik, Zollunion, Binnenmarkt, Verkehr, Entwicklungshilfe, Hilfe für die Regionen, Wettbewerb, Sozialpolitik, wissenschaftliche Forschung, Gesundheitswesen, Energie, Umwelt etc.
Diese Säule funktioniert nach der gemeinschafltichen Methode*, welche die Intervention der wichtigsten europäischen Organe impliziert: Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof.
Die zweite Säule betrifft die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und beruht auf der Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Befugnisse verbleiben im wesentlichen bei den Staaten, wobei die Rolle der Organe bzw. Institutionen der Gemeinschaft hierbei sehr schwach ausgeprägt ist.
Die dritte Säule betrifft die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, einschließlich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, und beruht ebenfalls auf der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten. Allerdings sind durch den Vertrag von Amsterdam im Zuge der Einführung des Raumes der Freiheit, Sicherheit und Justiz die Bereiche Justiz und Inneres (JI) auf die erste und dritte Säule aufgeteilt worden, unter Rückgriff auf die im Vertrag von Maastricht vorgesehene Übergangs-Klausel (Passerelle-Klausel) der schrittweisen Vergemeinschaftung. Dies ist bei einigen Zuständigkeiten der Fall (Visa, Asyl und Einwanderung), die vergemeinschaftet worden sind.
Auf den
Regierungskonferenzen* hat man sich letztendlich für das Säulenmodell entschieden, welches heute - im Jahre 2007 – die Grundsstruktur der EU darstellt, bei gleichzeitiger Entwicklung einer ausgeprägten Vergemeinschaftung der dritten Säule über die Stärkung von Übergangsklauseln.
7.1.15. Welches sind die Errungenschaften des Vertrages von Amsterdam?-
Die Überarbeitung des Vertrages von Maastricht im Jahre 1996 ist im Vertrag selbst angelegt, vor allem um die Instrumente für die Funktionsweise der GASP und der JI zu stärken.
Die
Regierungskonferenz* beginnt am 29. März 1996 in Turin und mündet in den Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird und am 1. Mai 1999 in Kraft tritt.
Mit dem Vertrag von Amsterdam werden neue Zuständigkeiten und Ziele für die EU eingeführt:- die Bereiche Beschäftigung und Bürgerrechte werden in den Mittelpunkt der EU gestellt;
- die letzten Hemmnisse für die Freizügigkeit des Personenverkehrs werden beseitigt und die Sicherheit wird verstärkt;
- der Stimme der EU wird weltweit mehr Geltung verliehen;
- die Organe der EU werden im Hinblick auf die EU-Erweiterung reformiert.
In dem letztgenannten Punkt – die Reform der Organe bzw. Institutionen – entsprechen die Ergebnisse angesichts des Umfangs der Erweiterung nicht immer den Erwartungen.
Dagegen stärkt der Vertrag von Amsterdam das Konzept der Sicherheit in erheblichem Maße, und zwar durch die Schaffung des Raums der Freiheit, Sicherheit und Justiz und durch Einbeziehung des „Schengener Übereinkommens“ in den Vertrag. Dieses 1985 unterzeichnete und 1995 in den Unterzeichnerstaaten in Kraft getretene Übereinkommen ermöglicht es den Bürgern der Mitgliedstaaten der EU, sich ohne polizeiliche Kontrollen über die Grenzen hinweg zu bewegen. Im Übereinkommen ist auch eine Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen der EU und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei vorgesehen.
In den Bereichen Justiz und Inneres werden durch den Vertrag zahlreiche Zuständigkeiten behutsam (mit einer beschränkten Rolle des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofes und lediglich für eine Übergangszeit von fünf Jahren) auf die Gemeinschaft übertragen: Asyl, Einwanderung, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handessachen, Visapolitik. Lediglich der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafrechtsabgelegenheiten bleibt auch weiterhin dem zwischenstaatlichen Modus unterworfen.
Mit dem Vertrag von Amsterdam wird überdies der Hohe Vertreter für die GASP eingesetzt, der die entsprechenden Interessen kohärenter und sichtbarer wahrnimmt. Der Vertrag stärkt darüber hinaus die bestehenden Instrumente und stellt einen Enwurf für eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik bereit. Der erste Hohe Vertreter für die GASP ist
Javier Solana*.
Schließlich wird mit dem Vertrag von Amsterdam das Konzept der „verstärkten Zusammenarbeit“ eingeführt, das es einer bestimmten Anzahl von Staaten ermöglicht, bei der Integration etwas weiter zu gehen, ohne von den zögerlichen Staaten blockiert zu werden.
Mehr über den Vertrag von Amsterdam: europa.eu/scadplus/leg/fr/s50000.htm
7.1.16. Welcher Beitrag wird durch den Vertrag von Nizza erbracht?-
Auf dem europäischen Gipfel von Luxemburg im Jahre 1997 wird beschlossen, den Prozeß der Erweiterung der Europäischen Union um zwölf Staaten voranzutreiben: die früheren Volksdemokratien des sowjetischen Einflußgebietes (Bulgarien, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Rumänien und die Slowakei), die drei baltischen Staaten, die aus dem Zerfall der Sowjetunion hervorgegangen sind (Estland, Lettland und Litauen), eine der Republiken des früheren Jugoslawien (Slowenien) und zwei Mittelmeerstaaten (Zypern und Malta).
Dies ist eine Erweiterung von bisher unbekanntem Ausmaß, die neue Grundlagen für das Funktionieren der europäischen Organe bzw. Institutionen erforderlich macht.
Um die Funktionsweise der EU im Hinblick auf diese große Erweiterung zu verbessern, wird auf dem eruopäischen Gipfeltreffen in Nizza am 26. Februar 2001 ein neuer Vertrag unterzeichnet, der die früheren Verträge ersetzt. Er tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.
Der Vertrag von Nizza sieht wichtige institutionnelle Anpassungen vor, die sich insbesondere beziehen auf- die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission: ein Kommissar je Land ab 2005 (bis dato umfaßte die Kommission einen Kommissar für jedes kleine Land und jeweils zwei für die großen Länder); wenn der EU 27 Mitgliedstaaten angehören, dürfte die Kommission weniger als 27 Kommissare umfassen;
- die Anzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments;
- die Neuverteilung der Stimmen im Ministerrat.
Andere Neuerungen betreffen
- das Verfahren der Ernennung des Präsidenten der Kommission, der mit der qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten bestimmt wird;
- die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat, die auf eine Reihe neuer Bereiche erweitert wird, mit Ausnahme steuerlicher Fragen und Angelegenheiten der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP);
- die Vereinfachung des Rückgriffs auf das System der verstärkten Zusammenarbeit.
Mehr zum Vertrag von Nizza: europa.eu/scadplus/nice_treaty/index_fr.htm



