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Inhalt
- 5.1 Was ist Unionsbürgerschaft?
- 5.2. Repräsentative Demokratie
- 5.3. Partizipative Demokratie
- 5.4. Charta der Grundrechte
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - 5. Unionsbürgerschaft
5.3. Partizipative Demokratie
5.3.1. Was bedeutet partizipative Demokratie?-
Der Begriff partizipative Demokratie erstreckt sich auf die aktive Rolle, die der Bürger im demokratischen System einnimmt. Darunter fällt der freiwillige Beitrag, den Bürger einzeln oder gemeinschaftlich in Verbänden leisten und der in der Politik und im Sozialleben der sogenannten „Zivilgesellschaft“ zugeordnet wird. Dazu gehören auch die sog. „horizontalen“ Bande in einer Gesellschaft, im Gegensatz zu den hierarchischen (sog. „vertikalen“) Beziehungen der repräsentativen Demokratie. Die partizipative Demokratie tritt nicht an die Stelle der repräsentativen Demokratie, sondern bereichert sie durch eine Restitution von Vorschlagsbefugnissen an die Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft (OZG).
Um diese Bereicherung der repräsentativen Demokratie zu gewährleisten, sind fünf Hauptprozesse des Dialogs zwischen den Bürgern und den OZG auf der einen und den gewählten Mandatsträgern auf der anderen Seite zu verbessern:- STEUERUNG DES NACHDENKENS über die groβen gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen jede Gesellschaft ständig konfrontiert wird;
- ZUHÖREN und ERÖRTERUNG mit den Bürgern, ihre Meinungen einholen und die grundlegenden Elemente und Hauptgemeinsamkeiten in der betreffenden Problemstellung herausarbeiten;
- ENTSCHEIDEN: Dieser Prozess fällt gänzlich unter die repräsentative Demokratie. Die gewählten Vertreter sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, die Werte und Verpflichtungen zu beachten, auf deren Grundlage sie gewählt worden sind, und letztendlich eine Antwort zu formulieren, die in der Demokratie unabwendbar das Ergebnis eines Kompromisses sein muss.
- RECHENSCHAFT ABLEGEN über die am Ende getroffene Entscheidung, wobei darauf zu achten ist, dass die Gründe, die zur Annahme des Kompromisses geführt haben, sowie die künftig zu führenden Auseinandersetzungen in aller Transparenz identifiziert und erklärt werden;
- ÜBERPRÜFEN und EVALUIEREN der Durchführung der letztendlich getroffenen Entscheidungen. Hierbei handelt es sich um einen Prozess, in dem die OZG eine viel gröβere Rolle spielen sollten.
- STEUERUNG DES NACHDENKENS über die groβen gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen jede Gesellschaft ständig konfrontiert wird;
5.3.2. Warum wurde die partizipative Demokratie zu einer Gegenwartsfrage?-
Die Ursache ist darin zu sehen, dass die Bürger zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein immer höheres Bildungsniveau haben und sich in gestiegenem Maβe imstande sehen, am Entscheidungsprozess mitzuwirken. Sie wollen nicht mehr als einfache „Rechtssubjekte“ betrachtet werden, sondern als „Entscheidungsträger“. Sie streben nach mehr direkter Demokratie. Das ist einer der Reize des europäischen Bauwerks, das die allmähliche Weiterentwicklung der internationalen politischen Ebene der Europäischen Union sowie der bürgernahen regionalen Ebene zu Lasten der weitgehend überholten nationalen Ebene mit sich gebracht hat.
Hinzu kommt, dass die gewählten Vertreter im Laufe der letzten Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts immer mehr den Eindruck hinterlassen haben, dass sie sich als „Machtinhaber“ sehen und immer weniger als diejenigen, denen „die Macht eingeräumt“ wurde, um den Wählern zu „dienen“.
Siehe auch:
freie Enzyklopädie WIKIPEDIA
Diskussionen zu diesem Thema innerhalb des Ständigen Forums der europäischen Zivilgesellschaft
5.3.3. In welchen Texten werden die Prinzipien dieser Demokratieform dargelegt?-
Im Vertrag von Nizza über die Europäische Union, der gegenwärtig gilt, bestimmt Artikel 1 in Titel I, dass „ …die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden. Grundlage der Union sind die Europäischen Gemeinschaften, ergänzt durch die mit diesem Vertrag eingeführten Politiken und Formen der Zusammenarbeit. Aufgabe der Union ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen ihren Völkern kohärent und solidarisch zu gestalten.“
Wie man feststellt, sind die Worte „partizipative Demokratie“ hierin nicht enthalten.
Die erste ausdrückliche und formelle Bezugnahme auf das Prinzip der partizipativen Demokratie findet sich in Artikel I-47 (Teil I) des Verfassungsvertrags:- „Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekanntzugeben und auszutauschen.
- Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
- Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, einschließlich der Mindestzahl von Mitgliedstaaten, aus denen diese Bürgerinnen und Bürger kommen müssen, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.“
Dieses Prinzip wird innerhalb der EU formell nur anwendbar, wenn der Verfassungsvertrag in Kraft tritt. Es könnte auch dann anwendbar sein, wenn die europäischen Instanzen sich aus freien Stücken dazu entschlössen, es zur Anwendung zu bringen, insbesondere im Rahmen des Dialogs der Kommission mit der Zivilgesellschaft.
5.3.4. Welche rechtlichen und institutionellen Bedingungen gelten für die partizipative Demokratie?-
Diese Frage lässt sich von zwei Standpunkten aus stellen:
- man beschränkt sich auf die Prinzipien, so wie sie dargelegt werden im Verfassungsvertrag, Artikel I-47 (Teil I), oder
- man betrachtet diesen Artikel I-47 als zu restriktiv.
Beschränkt man sich auf die im Artikel I-47 (Teil I) des Verfassungsvertrags dargelegten Prinzipien, dann gibt es folgende Mindestanforderungen:
- Was Artikel I-47, Ziffer 4 anbelangt (Initiativrecht der Unionsbürger), so sind der Beschluss und die Inkraftsetzung eines europäischen Gesetzes erforderlich, um die Bedingungen für die Anwendung dieses Rechts zu definieren,
- das Gesetz muss die Europäische Kommission verpflichten, die Entscheidung öffentlich zu begründen, die sie als Antwort auf die Petition von mindestens einer Million Bürgern trifft, und
- das Gesetz muss den Einreichern der Petition ein Beschwerderecht bei einer festzulegenden Institution (z. B. Gerichtshof) für den Fall einräumen, dass sie der Meinung sein sollten, dass die Gründe der Kommission anfechtbar sind.
Sollten hingegen die im Artikel I-47 (Teil I) des Verfassungsvertrags dargelegten Prinzipien als zu restriktiv erachtet werden – und das denken viele Bürger –, dann ist es Sache der Zivilgesellschaft beziehungsweise der Bürger, einen Aktionsplan mit der Zielsetzung zu entwickeln, dass ihre Forderungen erfüllt werden.
Dieser Aktionsplan müsste die fünf in der Frage 5.3.1. und/oder die in der Frage 5.3.5. erwähnten Prozesse umfassen.
5.3.5. Warum ist partizipative Demokratie wichtig und wie kann sie verbessert werden?-
Sie wird heute als Kernstück der Demokratie erachtet, die sich nicht auf ein freies Stimmrecht, wahrgenommen in regelmäβigen Abständen, beschränken kann. Für eine lebendige Demokratie ist es notwendig, dass sich die Bürger gesellschaftlich und im Entscheidungsgeflecht engagieren. Manche Soziologen glauben sogar, dass sich eine Gesellschaft erst aus dem entwickelt, was ihre Bürger ihr unentgeltlich widmen, da normale Beschäftigung mit einer Vergütung einhergeht und daher in ihrer Wirkung neutral bleibt, während der unentgeltliche Beitrag der Mitglieder einer Gesellschaft als Bereicherung wirkt. Sie sind auch der Meinung, dass die „horizontalen“ Verbindungen (siehe Frage 5.3.1.) produktiver sind als die „vertikalen“ (hierarchischen) Beziehungen in einer Gesellschaft.
Den Bürgern sei auch die Frage zugestanden, ob die Europäische Kommission das alleinige Initiativrecht besitzen sollte (d. h. das Recht, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten). Sollte dieses Recht nicht auch dem Europäischen Parlament und den europäischen Bürgern (Referendum) zuerkannt werden?
Siehe hierzu die Diskussionen auf der Webseite des Ständigen Forums der Europäischen Zivilgesellschaft
Ist es im Hinblick auf die Tatsache, dass die EU eine Union von Bürgern und Mitgliedstaaten ist, als normal zu bewerten, dass die neuen Verträge nur von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden und nicht ebenfalls oder vorzugsweise von den europäischen Bürgern, das heiβt durch das die Bürger vertretende Europäische Parlament oder durch ein europaweites Referendum?
5.3.6. Was bedeutet Zivilgesellschaft?-
Zu dieser umfangreichen Thematik sind die Meinungen noch sehr undeutlich ausgeprägt.
Zur Einführung in diese Diskussion sei folgendes angemerkt: Während weithin bekannt ist, was „Dialog der Sozialpartner“ heiβt (ein Dialog des Staates mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf wirtschaftlichem Gebiet), drängt im 21. Jahrhundert allmählich die Zeit, den Dialog auf all diejenigen auszudehnen, die zur Schaffung des „Wohlstands für alle“ in unserer Gesellschaft beitragen.
Um festzulegen, was „Wohlstand für alle“ ist, darf der Dialog nicht länger nur auf die Sozialpartner beschränkt bleiben, sondern muss zu einem gesellschaftlichen Dialog werden.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet steht der Ausdruck Zivilgesellschaft für alle Verantwortlichen bzw. Beteiligten, die nicht in den Dialog der Sozialpartner eingebunden sind, so wie wir ihn seit beinahe fünfzig Jahren kennen.
Hinweis auf verschiedene Literaturquellen zur Klärung dieses Begriffs:- Definition seitens der Europäischen Kommission
- Definition der freien Enzyklopädie WIKIPEDIA
- Definition von WIKI-EUROPA vom Ständigen Forum
- Buch: „Auf zu einer europäischen Zivilgesellschaft“, veröffentlicht auf der Webseite der Tribüne der europäischen Zivilgesellschaft
5.3.7. Wie beteiligt sich die Zivilgesellschaft derzeit an den unterschiedlichen institutionellen Ebenen Europas?-
Die folgenden beiden Hürden sind zu überwinden:
- Die partizipative Demokratie wird immer mehr von der Zivilgesellschaft eingefordert, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Mangels Anerkennung ihrer Macht durch den Gesetzgeber wird die Zivilgesellschaft leider als ein „Sandkorn im Getriebe“ wahrgenommen, und die partizipative Demokratie wird von den Verantwortlichen der repräsentativen Demokratie noch zu sehr als Konkurrenz statt als Ergänzung wahrgenommen. Selbstverständlich kann man nicht Richter und Partei zugleich sein. Wenn die Zivilgesellschaft ihre Rolle als Gegengewicht zur Macht spielen möchte, dann kann sie nicht daran teilhaben. Darin liegt ein Dilemma, das der Lösung bedarf.
- Wenn im Verfassungsentwurf steht, dass die Organe bzw. Institutionen der Europäischen Union den Bürgern und Bürgerinnen und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit geben, in allen Tätigkeitsbereichen der Union ihre Meinung öffentlich kundzutun und ihre Meinungen auszutauschen, dann stöβt man immer noch auf das Konzept des „repräsentativen Charakters der Zivilgesellschaft“.
Was die OZG und die partizipative Demokratie angeht, muss das Konzept des „repräsentativen Charakters“ aber anders als das Konzept aussehen, das in der repräsentativen Demokratie gebraucht wird. Die beiden wesentlichen Kriterien für eine Organisation der Zivilgesellschaft (OZG) sollten sein:
(i) die Glaubwürdigkeit der Erfahrungen und der Kenntnisse einer OZG in einer spezifischen Problemstellung und
(ii) ihre Fähigkeit, für die übertragene Befugnis zur Lösung einer spezifischen Problemstellung die Anerkennung der Bürger zu gewinnen. Und dieser letzte Gesichtspunkt lässt sich nicht, sozusagen als alleiniges Maβ, auf die Mitgliederzahl einer OZG reduzieren.
Trotz dieser Schwierigkeiten muss man zwei gegenwärtig existierende Möglichkeiten der Partizipation zur Kenntnis nehmen:- der Dialog mit der Zivilgesellschaft, so wie er gegenwärtig von der Kommission organisiert wird (
siehe Frage 5.2.10), und
- die vom europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ergriffene Initiative für ein Zusammentreffen mit der Zivilgesellschaft innerhalb einer besonderen VERBINDUNGSGRUPPE



