- 1:
Home AEDE. - 2:
Europausbildung. - 3:
Über Europausbildung. - 4:
Programm ausbildung.- 4.1:
Vorwort. - 4.2:
Die Entwicklung Europas. - 4.3:
Glossar Personenverzeichnis. - 4.4:
Fachwort-Glossar. - 4.5:
Chronologie. - 4.6:
Citations. - 4.7:
Videos. - 4.8:
Bilder.
- 4.1:
- 5:
Articles and conferences. - 6:
Euro converter. - 7:
Türkische Lira. - 8:
Links. - 9:
Das Scheitern des Euro?. - 10:
Kontakt. - 11:
Login.
Inhalt
- 5.1 Was ist Unionsbürgerschaft?
- 5.2. Repräsentative Demokratie
- 5.3. Partizipative Demokratie
- 5.4. Charta der Grundrechte
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
Suche frage
Die Entwicklung Europas - 5. Unionsbürgerschaft
5.2. Repräsentative Demokratie
5.2.1. Was bedeutet repräsentative Demokratie?-
In der Demokratie müssen die Freiheiten und Grundrechte durch eine Regierung geschützt werden, deren Legitimität auf der Zustimmung aller „Regierten“ beruht. Dies ist das fundamentale Prinzip, auf das wir im Abendland stolz sind und Amartya Sen hat aufgezeigt, dass seine Verwirklichung zu allen Zeiten und weltweit angestrebt wurde.
Siehe auch:
Amartya Sen*, La démocratie des autres: pourquoi la liberté n’est pas une invention de l’Occident, Editions Payot & Rivages, Paris, 2005).
In der Demokratie sind die Regierenden die Repräsentanten, das heiβt Mandatsträger der „Regierten“. Wie sieht die Beschaffenheit des ihnen übertragenen Mandats genau aus? Nach den Betrachtungen mancher politischer Philosophen unterliegt dieses Mandat einer Übertragung von Macht, während andere dazu neigen, im Mandat eine Genehmigung ihrer Anwendung und ihrer Ausübung zu sehen.
„Die Kontroverse geht recht weit bis in das Mittelalter zurück. Zunächst war die Auseinandersetzung rein juristischer Natur […..] in Bezug auf den ehemaligen Begriff der „translatio imperii“ (Übertragung von Macht) des Römischen Volkes auf seinen „Princeps“. Eine Rechtsschule vertrat die These, dass es sich um eine endgültige und unwiderrufliche Übertragung von Macht handelte, die andere war der Auffassung, dass es sich lediglich um eine einfache Genehmigung ihrer Anwendung und ihrer Ausübung handelte. [……] Einerseits hat man daraus einen Verzicht des Volkes zugunsten der absoluten Staatsgewalt des Fürsten abgeleitet. […] Andererseits hat man daraus die Existenz einer einfachen „concessio imperii“ (Machtübertragung) hergeleitet, woraus die Doktrin von der Souveränität des Volkes entstanden ist.“ (Otto von Gierke, The Development of Political Theory, Traduction en anglais de B. Freyd, New York, Howard Fertig, 1966, page 93-94.)
Siehe auch: www.forum-civil-society.org/wikifr/index.php
Die repräsentative Demokratie ist eine politische Ordnung, in welcher der Willen des Bürgers durch die Vermittlung von gewählten Vertretern ausgedrückt wird, die dem allgemeinen Willen Ausdruck verleihen, Gesetze beschlieβen und eventuell die Regierung kontrollieren. Sie stellt das Gegenstück zur direkten Demokratie dar, in der das Volk selbst die Entscheidungen trifft. (Vergl. die Schweizerische Eidgenossenschaft, in der zahlreiche Entscheidungen durch „Abstimmung“ / „Referendum“ getroffen werden.)
5.2.2. Wie wird sie grundsätzlich durch die europäischen Organe gewährleistet?-

Ein Verzeichnis der europäischen Organe und Agenturen ist in
Kapitel 7.4 enthalten.
Die Europäische Union besteht aus Staaten und europäischen Bürgern.
Im Europäischen Rat und/oder Ministerrat werden die Staaten durch ihre Repräsentanten vertreten.
Im Europäischen Parlament werden die Bürger durch ihre Abgeordneten vertreten.
Die Europäische Kommission vertritt weder die Staaten noch die Bürger! Sie vertritt und verteidigt die Interessen der Europäischen Union als ganzes. Sie erarbeitet die Vorschläge für neue europäische Gesetze, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet.
Die Entscheidungsgewalt dieser Institutionen ist nicht in allen Fällen gleich. Diese Frage ist komplex und unterliegt mit der Zeit Veränderungen.
Siehe auch folgende Webseiten:
Zusammenfassung in europa.eu/institutions/index_de.htm und: www.ena.lu/mce.cfm
5.2.3. In welchem Maβe werden die Unionsbürger tatsächlich durch diese Organe vertreten?-
Die Souveränität der Unionsbürger bleibt ungenügend ausgeprägt. Noch können der
Europäische Rat und/oder der Ministerrat Entscheidungen alleine treffen, ohne die Zustimmung des Parlaments einholen zu müssen, und bestimmte Entscheidungen muss der Rat mit Einstimmigkeit treffen.
Die Zustimmung des
Europäischen Parlaments (und somit der Bürger) wird nur für spezifische Bereiche gefordert, in denen es eine sogenannte Mitentscheidung von Rat UND Parlament geben muss. Diese Bereiche reichen nicht aus!
In den Bereichen, in denen der Rat alleine entscheiden kann, behält die Vertretung der Unionsbürger einen indirekten Charakter, denn die im Rat zusammenkommenden (nationalen) Minister vertreten eher nationale Interessen als europäische Kollektivinteressen. Auβerdem legen sie über diese Entscheidungen vor ihrem eigenen nationalen Parlament nicht immer umfassend Rechenschaft ab.
Daraus ergibt sich, dass zahlreiche Entscheidungen den Unionsbürgern wie ein „EU-Diktat“ vorkommen und nicht, so wie es der Fall ist, wie Entscheidungen im Rahmen der demokratischen Verantwortung der nationalen Minister vor ihren eigenen Mitbürgern.
„Ich kenne zwar die Verdienste, aber auch die Grenzen der Methode der Gründungsväter, einer Art aufgeklärter, sanfter Willkürherrschaft: eine „méthode saint-simonienne“, die die geistige Kompetenz und Unabhängigkeit als Prinzip der Legitimität verankert, ohne sich immer im Vorhinein der Zustimmung der Völker zu vergewissern. (…) Am Anfang des Abenteuers war diese Methode Monnet gerechtfertigt. Jedoch, und wir sollten nicht zu ängstlich sein es auszusprechen, diese – halb verborgene – Politik ist nicht mehr möglich und der Zeitpunkt ist gekommen, mit dieser Methode der Gründungsväter zu brechen.“ (übersetzt aus:
Jacques Delors, Mémoires, Plon, 2004,S.406.)
5.2.4. Welche Anhörungsorgane hat die Europäische Union?-
Es gibt zwei Anhörungsorgane innerhalb der EU:
Wirtschafts- und Sozialausschuss: Der WSA ist ein Konsultativorgan, das die Arbeitgeber, die Gewerkschaften, die Landwirte, die Verbraucher und andere Interessengruppen vertritt, die gemeinsam die „organisierte Zivilgesellschaft“ verkörpern. Er trägt die Stellungnahmen seiner Mitglieder vor und verteidigt ihre Interessen in den politischen Diskussionen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament.
Ausschuss der Regionen: Der AdR ist ein Konsultativorgan, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in Europa zusammengesetzt ist. Der AdR ist vor jeder Entscheidung in Angelegenheiten zu konsultieren, die für die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften belangreich sind, zum Beispiel Regionalpolitik, Umweltschutz, Bildung und Verkehrspolitik.
5.2.5. Welchen repräsentativen Charakter haben der WSA und der AdR?-
Wenngleich der WSA offiziell ein Konsultativorgan ist, das die Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessengruppen vertritt, die gemeinsam die „organisierte Zivilgesellschaft“ bilden, und wenngleich der AdR offiziell ein Konsultativorgan ist, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in Europa besteht, bleibt folgendes festzuhalten:
Die Vertreter, die in diesen beiden Gremien zusammenkommen, werden von den Mitgliedstaaten ernannt, ohne dass den Unionsbürgern irgendeine Möglichkeit geboten würde, bei diesen Ernennungen mitzuwirken!
5.2.6. Wie werden die Europawahlen abgehalten und welche Tragweite haben sie?-
Das Europäische Parlament ist die einzige überstaatliche Institution, deren Mitglieder in allgemeinen und direkten Wahlen demokratisch gewählt werden. Es vertritt die Völker der Mitgliedstaaten, das heiβt die Bürger der Europäischen Union. Siehe hierzu die Einzelheiten über die Befugnisse des Parlaments und seine Verfahren.
Das Parlament wird alle fünf Jahre neu gewählt; die nächsten Wahlen finden im Juni 2009 statt.
Alle EU-Bürger haben ein Recht auf Teilnahme an der Wahl.
Die Wählerverzeichnisse werden von den politischen Parteien erstellt.
5.2.7. Wie hat sich die Wahlbeteiligung entwickelt?-
Bis Mai 1979 setzte sich das Europäische Parlament aus Abgeordneten nationaler Parlamente zusammen.
Seit der ersten Direktwahl des Parlaments durch die Unionsbürger im Juni 1979 ist die Wahlbeteiligung von damals 63% immer weiter auf unter 50% (im Jahre 2004) zurückgegangen. In den neuen Mitgliedsländern, die vielleicht nicht genug Zeit für eine ordnungsgemäße Vorbereitung hatten, betrug die Wahlbeteiligung 27%, also ein wenig mehr als ein Viertel der Bevölkerung.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Bürger in manchen Mitgliedstaaten (etwa in Belgien) der Wahlpflicht unterliegen. Dies erklärt die besonders hohe Wahlbeteiligung in diesen Ländern.
Schaubild 5.b.: Wahlbeteiligung bei den Europawahlen von 1979 bis 2004 in den alten Mitgliedsländern
Schaubild 5.c.: Wahlbeteiligung bei den Europawahlen von 1979 bis 2004 in den neuen Mitgliedsländern
5.2.8. Was versteht man unter „Komitologie“?-
Bei der Ausübung seiner Aufgaben lässt sich die Europäische Kommission von beratenden Ausschüssen und Verwaltungsausschüssen unterstützen.
Die beratenden Ausschüsse haben die Aufgabe, Stellungnahmen zu den verabschiedeten politischen Leitlinien und den Gesetzgebungsvorhaben abzugeben. Sie sind aus Vertretern der betroffenen Sozialpartner zusammengesetzt: Landwirtschaftsvereinigungen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Umweltschutzverbänden, Verbraucherschutzverbänden für Hygiene und Gesundheit usw. Sie bringen meistens unterschiedliche Berufsgruppen an einen Tisch, die dort ihre Interessen vertreten sollen und stehen der Basis mehr oder weniger nahe.
Die Verwaltungsausschüsse hingegen bestehen nur aus den Vertretern der verschiedenen Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei den Dienststellen der Kommission.
5.2.9. Welche beratenden Ausschüsse gibt es bei der Europäischen Kommission und in wie repräsentativ sind sie?-
Am 3. Mai 2006 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch über die europäische Transparenzinitiative veröffentlicht.
Überdies hat die Kommission eine Struktur für den Dialog mit der Zivilgesellschaft aufgebaut. Siehe hierzu:- Allgemeiner Überblick
- Beratungsvorschriften
- Öffentliche Anhörungen
- Datenbank CONECCS (von der Kommission konsultierte Beratungsgremien)
5.2.10. Wie könnte die europäische repräsentative Demokratie verbessert werden?-
- 1. Vorbedingung:
Die Europäische Union ist einzigartig: eine Erschaffung „sui generis“. Ihre Mitgliedstaaten bleiben souveräne und unabhängige Nationen, die sich dazu entschlossen haben, in bestimmten Handlungsbereichen ihre Souveränität gemeinsam wahrzunehmen (Vergemeinschaftung von Souveränität), um zusammen auf der Weltbühne eine Macht und einen Einfluss zu gewinnen, die keiner von ihnen im Alleingang Stande erlangen könnte.
- 2. Vorbedingung:
Die Europäische Union vereint Bürger und Staaten. Dies impliziert, dass beide auf den folgenden Gebieten dieselben Rechte und dieselben Pflichten haben müssen:
- Festlegung der Zuständigkeiten, die der EU übertragen werden sollen
- Debatte und Entscheidungsprozess bezüglich europäischer Gesetze
- Kontrolle und Evaluierung der Tätigkeit der EU
- In einem Wort: Wahrnehmung der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit der „Regierenden“ durch die „Regierten“!
Folglich gehört zu den Mindestanforderungen an eine Verbesserung, dass alle Beschlüsse der EU von zwei Gesetzgebungskammern genehmigt werden: dem Europäischen Rat als Vertreter der Staaten und dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürger.
Als ein Organ der Exekutive sollte die Kommission diesen beiden Gesetzgebungskammern gegenüber verantwortlich sein. Der Präsident der Kommission sollte von allen Unionsbürgern in direkter Wahl gewählt werden und die Kommissionsmitglieder sollten in gemeinsamer Wahl von den beiden Kammern bestimmt werden.
Der Rat sollte nicht mehr das Recht haben, alleine zu entscheiden, und die Regel über Abstimmungen des Rates mit Einstimmigkeit sollte aufgehoben werden.
5.2.11. Sind direkte Beziehungen zwischen dem Unionsbürger und den EU-Organen bzw. Institutionen möglich?-
Der Bürger kann sich unmittelbar schriftlich an jedes EU-Organ wenden und hat innerhalb einer Frist von 15 Tagen Anspruch auf Beantwortung seiner Anfrage.
Aufgrund des Petitionsrechts können alle Bürger allein oder gemeinschaftlich jederzeit das Europäische Parlament anrufen.
Der Bürger hat ferner das Recht, sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden.
Das Petitionsrecht wird auf der Webseite des Europäischen Parlaments erläutert.
Informationen, wie man sich an den Bürgerbeauftragten wenden kann, findet man auf der Webseite des Bürgerbeauftragten.
Die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Europäischen Gerichtshof werden auf der Webseite des Gerichtshofs näher erläutert.
5.2.12. Welche Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands haben den Bürger vor allem im Sozialrecht am meisten begünstigt?-
Nach Angaben des Eurobarometers sind die Bürger der Meinung, dass ihnen die Zugehörigkeit zur EU vor allem aufgrund der Tätigkeit der Gemeinschaft auf folgenden Gebieten Vorteile gebracht hat (in dieser Reihenfolge): (1) Kampf gegen den Terrorismus; (2) Verteidigung und Auβenpolitik; (3) Umweltschutz; (4) Sicherheit; (5) wirtschaftliche Lage; (6) Bildungssystem.
Siehe Eurobarometer Nr. 65, Seite 121: ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb65/eb65_de.pdf
Die geltende europäische Gesetzgebung insgesamt kann auf der Webseite Eur-lex der Europäischen Union eingesehen werden. Sie ist in 20 Themengebiete gegliedert.
Besonders zu empfehlen:- das Thema Sozialgesetzgebung
- die Charta der Grundrechte




