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Inhalt
- 4.1. Die Außenpolitik der Europäischen Union (EU)
- 4.2. Die Außenbeziehungen im Rahmen der ersten Säule der EU
- 4.3. Die gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - 4. Die EU in der Welt
4.3. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
4.3.1. Welche Entwicklung nahm der Gedanke einer „gemeinsamen europäischen Verteidigung“?-
Nach dem Zweiten Weltkrieg stellt der im Jahre 1948 unterzeichnete „Brüsseler Pakt“ den Anfang der gegenseitigen militärischen Unterstützung zwischen Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg dar. Im Jahre 1954 wird der Brüsseler Pakt um die Bundesrepublik Deutschland und Italien erweitert So entsteht die Westeuropäische Union (WEU), eine europäische Organisation für die Zusammenarbeit in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen, deren Mitglieder sich zu militärischer Unterstützung im Falle einer Aggression verpflichten. Da die französische Nationalversammlung die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwei Monate vorher abgelehnt hatte, wurde die WEU so für lange Zeit zum einzigen Kooperationsrahmen in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen in Europa.
Im Vertrag von Maastricht ist 1992 nach 40 Jahren zum ersten Male von einer GASP die Rede, die auf lange Sicht eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschlieβt. In der „Petersberger Erklärung“ von 1992 erklären sich die Mitgliedstaaten der WEU zudem bereit, der EU militärische Einheiten für besondere Verteidigungsaufgaben - humanitäre und friedenssichernde Aufgaben -zur Verfügung zu stellen, die als „Petersberger Aufgaben“ bezeichnet werden.
Seit dem Gipfel von Maastricht wird die Festlegung einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) im Rahmen der GASP vorgenommen, also im Rahmen der EU, und mit dem Vertrag von Amsterdam beginnt eine allmähliche Übertragung von Kompetenzen von der WEU auf die EU. Somit besteht die ESVP heute im Aufbau einer Streitkraft, die in der Lage ist, die genannten Petersberger Aufgaben erfolgreich durchzuführen, ohne die in der NATO und in der WEU eingegangenen gemeinsamen Verteidigungsverpflichtungen auβer Augen zu verlieren.
In den vergangenen Jahren ist es zu wichtigen Veränderungen gekommen. Der Europäische Rat von Helsinki hat im Dezember beschlossen, die ESVP erheblich zu stärken:
- Dabei hat er ein konkretes Ziel vorgegeben: Die EU muss bis 2003 in der Lage sein, innerhalb einer Frist von 60 Tagen eine schnelle Eingreiftruppe einzusetzen und ihren Einsatz mindestens ein Jahr lang aufrechtzuerhalten, wobei die Streitkräfte 50.000 bis 60.000 Personen umfassen und alle Aufgaben wahrnehmen können.
- Der Europäische Rat von Helsinki kündigt die Schaffung von Entscheidungsstrukturen innerhalb des Rates an, die es der EU ermöglichen, die notwendige politische und strategische Ausrichtung für diese Einsätze zu gewährleisten. Der Militärausschuss der Europäischen Union (EUMC) sowie der Militärstab der Europäischen Union (EUMS) werden später durch den Vertrag von Nizza ins Leben gerufen.
- Er kündigt die Schaffung eines nichtmilitärischen Instruments zur Krisenbewältigung an, um die zivilen Mittel, über die die Mitgliedstaaten verfügen, wirksamer einzusetzen.
Seit 2003 verfügt die EU in der Tat über eine europäische Einsatztruppe mit 60.000 Soldaten, die entweder unabhängig oder mit Rückgriff auf die Mittel und Kapazitäten der NATO vorgehen kann.
Darüber hinaus haben die Verantwortungsträger in Europa beim Europäischen Rat von Brüssel im Dezember 2003 als ein wichtiges Instrument die „europäische Sicherheitsstrategie“ verabschiedet und seither die wesentlichen Aufgaben und vorrangigen Aktionsbereiche festgelegt: Terrorismusbekämpfung, eine Strategie für den Mittleren Osten und eine umfassende Politik in Bezug auf Bosnien-Herzegowina.
Zur NATO: http://www.nato.int
4.3.2. Die Ursprünge der Gemeinsamen Auβen- und Sicherheitspolitik (GASP)-
Anfang der 50er Jahre wurde der ehrgeizige Versuch unternommen, eine europäische Verteidigungsgemeinschaft zu gründen, der gänzlich fehlschlug. Der „Pleven-Plan“* zielte auf die Schaffung einer integrierten europäischen Arme unter gemeinsamer Befehlsgewalt. Nach langen Verhandlungen unter den sechs Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) führte der Plan im Jahre 1952 zur Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG), die vom Aufbau eines politischen Europas begleitet werden sollte. Aufgrund der Ablehnung des EVG durch die französische Nationalversammlung im Jahre 1954 (siehe Frage 7.1.4) wurde das Projekt aufgegeben.
Nach einem weiteren fehlgeschlagenen Versuch Anfang der 60er Jahre wurde durch den 1970 von den Auβenministern der sechs Mitgliedsländer angenommenen „Davignon-Bericht“* die „europäische politische Kooperation“ eingeführt (
siehe Frage 7.1.8). Die politische Kooperation brachte eine regelmäβige gegenseitige Konsultation der Mitgliedstaaten in aktuellen Fragen internationaler Politik mit sich. Die Länder gaben gemeinsame Erklärungen zur Verurteilung von Aggressionen in der Welt, zur Unterstützung der Vereinten Nationen oder von Friedensinitiativen ab, aber ein einstimmiger Beschluss in besonders heiklen Fragen gelang ihnen nicht. Erst vor dem geopolitischen Hintergrund der frühen 90er Jahre – mit dem Ende des Kalten Kriegs, der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Zusammenbruch Jugoslawiens – gelang den Mitgliedstaaten schlieβlich der Beschluss über ein neues politisches Instrument, und zwar die Gemeinsame Sicherheits- und Auβenpolitik (GASP).
Im Rahmen des Vertrags von Maastricht gehört die GASP als eine Form zwischenstaatlicher Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur sogenannten zweiten Säule der EU. Wichtige Entscheidungen werden einstimmig gefasst (
siehe Frage 7.1.14).
4.3.3. Die Ziele der GASP-
Die Gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik hat folgende Zielsetzungen:
Wahrung der gemeinsamen Werte und grundlegenden Interessen der EU;
Stärkung der Sicherheit der EU;
Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit;
Förderung der internationalen Zusammenarbeit;
Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einschlieβlich der Menschenrechte.
Die Europäische Union verfolgt diese Ziele einerseits durch eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (die in ihrer jeweiligen Auβenpolitik souverän bleiben) und andererseits durch die Durchführung gemeinsamer Aktionen in den Bereichen, in denen die Staaten wichtige Interessen miteinander teilen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Aktionen innerhalb der internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen zu koordinieren, wo sie die gemeinsamen Positionen verteidigen. Die Europäische Union äuβert sich ihrerseits in Form von Entscheidungen, Abschlüssen internationaler Abkommen, Erklärungen und Kontakten mit Drittländern.
Der Vertrag von Maastricht hat schlieβlich im Rahmen der GASP auch den schrittweisen Aufbau einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vorgesehen, die zur Schaffung einer gemeinsamen Verteidigungsstruktur führen könnte.
Zur Geschichte der eruopäischen politischen Kooperation und der GASP siehe:
www.europarl.europa.eu/facts/6_1_1_fr.htm
www.diplomatie.gouv.fr/fr/article-imprim.php3?id_article=41008
4.3.4. Funktionsweise der GASP-
Nach dem dramatischen Zusammenbruch Jugoslawiens wurden mit den Verträgen von Amsterdam beziehungsweise Nizza (
siehe Fragen 7.1.15 und 7.1.16) wichtige Reformen der GASP herbeigeführt, die es der Union erlauben, auf der internationalen Bühne mit einer Stimme zu sprechen und sich im politischen Konfliktmanagement mehr zu engagieren.
Heute besitzt die Europäische Union aufgrund des hinzugekommenen Postens eines Hohen Vertreters für die GASP und aufgrund besonderer Instrumente eine stärkere Wahrnehmbarkeit und ein gröβeres diplomatisches Gewicht.
Die Schwäche der allgemeinen Leitlinien der GASP ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sie vom Europäischen Rat immer einstimmig beschlossen werden. Lediglich die Entscheidungen über ihre Durchführung können durch den Rat der EU (in der Formation der Außenminister der Mitgliedstaaten) gegebenenfalls als Mehrheitsbeschluss getroffen werden.
Die Mitgliedstaaten besitzen auch die Möglichkeit einer „konstruktiven Enthaltung". Das bedeutet, dass der sich enthaltende Staat zwar nicht verpflichtet ist, die Entscheidung anzuwenden, aber dennoch akzeptiert, dass sie für die EU als ganzes verbindlich ist.
Bei den Rechtsakten im Bereich der GASP handelt es sich nicht um Verordnungen oder Richtlinien, sondern um folgende Instrumente:
- „Gemeinsame Strategie“: Sie wird vom Europäischen Rat in Bereichen wichtiger wechselseitiger Interessen der Mitgliedstaaten verabschiedet. Bisher gibt es vier solcher Rechtsakte, und zwar in Bezug auf Russland, die Ukraine, die Mittelmeerregion und den Balkan.
- „Gemeinsame Aktion“: Sie wird vom Rat der EU für eine spezifische operative Maβnahme verabschiedet, zum Beispiel die Entsendung von Wachhunden bei den Wahlen in der Ukraine.
- „Gemeinsamer Standpunkt“: Er wird vom Rat der EU verabschiedet, um den Standpunkt der EU zu einem besonderen Problem festzulegen, zum Beispiel der Gemeinsame Standpunkt zur Lage in Ruanda.
- „Beschluss“: Er wird vom Rat der EU zur Umsetzung von Rechtsakten (Gemeinsame Strategie, Gemeinsame Aktion und Gemeinsamer Standpunkt) verabschiedet.
- „Erklärung“: Sie wird vom Rat der EU verabschiedet und ermöglicht eine rasche Standortbestimmung.
Ursprung und Funktionieren der GASP:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r00001.htm
4.3.5. Die Rolle der Gemeinschaftsinstitutionen innerhalb der GASP-
Die Gemeinschaftsinstitutionen spielen eine begrenzte Rolle im Rahmen der „zweiten Säule“ der EU. Die Kommission wird zu den Arbeiten hinzugezogen, aber ihr Initiativrecht ist kein ausschlieβliches Recht. Sie muss gemeinsam mit der Ratspräsidentschaft das Europäische Parlament regelmäβig informieren, das seinerseits Empfehlungen gegenüber dem Europäischen Rat aussprechen kann.
4.3.6. Wer ist „Mr GASP“?-
Der Posten des „Hohen Vertreters für die GASP“, besser bekannt unter der Bezeichnung „Mr GASP“ (oder „M. PESC“), wurde 1999 durch den Vertrag von Amsterdam geschaffen.
Javier Solana*, ehemaliger Generalsekretär der NATO, wurde von den einzelstaatlichen Regierungen diese Funktion übertragen und vertritt auch 2007 noch die gemeinsame Diplomatie der Mitgliedstaaten. Er ist gleichzeitig Generalsekretär des Rates der EU sowie der Westeuropäischen Union, WEU (
siehe 7.1.4.).
Javier Solana muss in seiner Funktion als Hoher Vertreter auch zur Ausarbeitung und zur Durchführung der Beschlüsse des Rates beitragen. Wenn er vom Ratsvorsitz dazu aufgefordert wird, kann er den politischen Dialog mit Anderen führen, wobei er die Wahrnehmbarkeit und Kohärenz der GASP sicherstellt.
Unter die Leitung des Hohen Vertreters für die GASP fällt auch eine (durch den Vertrag von Amsterdam eingeführte) „Strategieplanungs- und Frühwarneinheit“, die für eine effizientere und einheitlichere Reaktion der Europäischen Union sorgen soll. Sie soll den Mitgliedstaaten auch ein gemeinsames Handeln im logistischen Bereich und eine wachsende Rolle auf der internationalen Bühne ermöglichen.
Zur sonstigen Struktur der GASP (sowie der ESVP), die beim Rat aufgehängt ist und sich in Brüssel befindet, gehören drei Gremien:
- Das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK) ist eine dauerhafte politische und militärische Struktur, die der unabhängigen und operationellen Verteidigungspolitik der Europäischen Union dient; das PSK beobachtet die internationale Lage und unterbreitet Empfehlungen für die GASP.
- Der durch den Vertrag von Nizza eingeführte „Militärausschuss der Europäischen Union“ (EUMC) hat die Aufgabe, aus militärischer Sicht dem PSK gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen militärischen Fragen innerhalb der EU abzugeben.
- Der „Militärstab der Europäischen Union“ (EUMS), der durch den Vertrag von Nizza eingeführt und dazu bestimmt wurde, die Politik und die Beschlüsse des EUMC auszuführen, dient der EU als Quelle für militärisches Fachwissen.
Mehr über den Hohen Vertreter für die GASP, Javier SOLANA, Träger des internationalen Karlspreises 2007:
http://www.cafebabel.com/fr/article.asp?T=T&Id=10917Weitere Informationen über die Errichtung der Strategieplanungs- und Frühwarneinheit:
http://europa.eu.int/eur-lex/fr/accessible/treaties/fr/livre468.htmInformationen über das PSK:
http://europa.eu/scadplus/glossary/political_security_committee_fr.htmZur WEU und zum siehe folgende Webseiten:
http://www.weu.int/Historique.htm
http://europa.eu/scadplus/glossary/western_european_union_fr.htm
4.3.7. Was ist die „Troika“?-
Von der Troika wird die EU nach auβen vertreten. Sie hat keinen institutionellen Charakter und besteht aus:
- dem „Hohen Vertreter für die GASP“;
- dem Vorsitzenden des Rates der EU, das heiβt dem Auβenminister des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat;
- dem für die Auβenbeziehungen zuständigen Mitglied der EU-Kommission.
Mehr über die Troika:
http://europa.eu/scadplus/glossary/troika_fr.htm
4.3.8. Was bedeutet die Bezeichnung „Petersberger Aufgaben“?-
Die „Petersberger Aufgaben“ wurden 1992 vom Ministerrat der Westeuropäischen Union festgelegt und betreffen folgende wesentlichen Ziele der Aktivitäten im Rahmen der ESVP:
- humanitäre Aktionen und Rettungseinsätze;
- friedenserhaltende Maβnahmen;
- Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisensituationen;
- Maβnahmen zur Wiederherstellung des Friedens.
Mehr Informationen über die Petersberger Aufgaben unter:
http://europa.eu/scadplus/glossary/petersberg_tasks_fr.htm
4.3.9. Wie funktioniert die ESVP?-
Die gesamten Fähigkeiten und Strukturen der ESVP lassen sich zusammenfassend in drei Bereiche einteilen: die Bewältigung militärischer Krisen, die Bewältigung ziviler Krisen und die Konfliktvermeidung.
1. Bewältigung militärischer Krisensituationen:
Das grundlegende Ziel, die Fähigkeit der Union, innerhalb einer Frist von 60 Tagen und während mindestens eines Jahres bis zu 60.000 Soldaten einzusetzen, ist begleitet von politisch-militärischen Strukturen:
- das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“ (PSK): Es bildet den zentralen Kern für die Krisenbewältigung, verfolgt die Entwicklung der internationalen Lage, ist an den politischen Festlegungen beteiligt und überwacht ihre Umsetzung;
- der „Militärausschuss der Europäischen Union“ (EUMC);
- der „Militärstab der Europäischen Union“ (EUMS).
Auf internationaler Ebene arbeitet die EU eng mit der NATO, der OSZE und den VN zusammen.
2. Bewältigung ziviler Krisensituationen:
Es wurden vier Instrumente geschaffen, mit denen die Sicherheit und die Stabilität gewährleistet werden sollen:- Herstellung der öffentlichen Ordnung: die Möglichkeit, Polizeibeamte für Einsätze zur Wiederherstellung der Ordnung (in Zusammenarbeit mit Streitkräften) oder für Aufgaben zur Ausbildung lokaler Polizisten bereitzustellen;
- Stärkung einer rechtsstaatlichen Ordnung: die Möglichkeit Richter sowie andere Fachleute für bestimmte Gebiete bereitzustellen;
- Aufbau einer Zivilverwaltung: Möglichkeit der Bereitstellung von Fachleuten zur Vorbereitung beziehungsweise Sicherstellung von Wahlen sowie eines Steuersystems, eines Bildungssystems, einer Wasserversorgung usw.;
- Aufbau eines Zivilschutzes: Möglichkeiten der Unterstützung humanitärer Organisationen durch Einsätze in dringenden Notfällen usw.
Auβerdem wurde ein „Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung“ (CIVCOM) zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den militärischen und zivilen Partnern eingerichtet.
3. Konfliktvermeidung:
Die Europäische Kommission spielt bei der Konfliktvermeidung als einem wichtigen Bestandteil der ESVP eine zentrale Rolle und verfolgt folgende Ziele, die die Kohärenz und Effizienz aller Maβnahmen der EU verbessern sollen:- systematischere Koordinierung und Anwendung der Instrumente der Gemeinschaft
- Erkennung und Bekämpfung von Ursachen für Konfliktausbrüche
- Verbesserung der Interventionsfähigkeit bei keimenden Konfliktsituationen
- Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
Für die sofortige Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Bewältigung einer Krisensituation wurde ein „Krisenreaktionsmechanismus“ geschaffen. Er kann ausgelöst werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, für die Personensicherheit oder die Sicherheit der Stabilität eines Landes besteht. Es handelt sich um eine kurzfristige, nicht rückzahlbare Hilfe, die für alle Maβnahmen vorgesehen ist, die nicht über ECHO abgedeckt sind.
Die Europäische Union greift immer mehr auf „Sanktionen oder Restriktionen“ zurück (Waffenembargos, allgemeine oder spezielle Handelsbeschränkungen und Einschränkungen bei der Einreise ins EU-Gebiet), um Verstöβe gegen internationales Recht, gegen Menschenrechte und gegen Grundsätze der Demokratie oder der Legalität zu ahnden.
Mehr über die Funktionsweise der ESVP:
http://europa.eu/scadplus/glossary/european_security_defence_policy_fr.htm
4.3.10. Wie setzt sich die „schnelle Eingreiftruppe“ zusammen?-
Die „schnelle Eingreiftruppe“, die seit 2003 bereitsteht, stellt eine überzeugende militärische Reserve dar, die der EU die Möglichkeit gibt, eine Reihe von Missionen mindestens ein Jahr hindurch auszuführen, wie zum Beispiel humanitäre und friedenserhaltende Missionen sowie Einsätze zur Bewältigung von Krisensituationen und zur Wiederherstellung des Friedens. Diese Streitkräfte umfassen ungefähr 60.000 Personen.
Die Eingreiftruppe ist an die Stelle des „Eurocorps“ getreten, das 1993 mit belgischen, deutschen, französischen, luxemburgischen und spanischen Streitkräfteeinheiten in Straβburg aufgestellt worden war. Die schnelle Eingreiftruppe stellt noch keine tatsächlich integrierte europäische Streitkraft dar, weil sie aus einzelstaatlichen Truppenteilen zusammengesetzt ist.
Zu den von der schnellen Eingreiftruppe durchgeführten Missionen zählen beispielsweise: ihr Einsatz in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (April 2003), die EUFOR-Mission, die militärische Stabilisierungsstreitmacht in Bosnien-Herzegowina (seit 2005). In jüngerer Zeit (2006) gab es zwei Einsätze, die von Bedeutung waren: zum einen die Entsendung von 7.500 Soldaten, unter der Führung von Frankreich und Italien, sowie deutscher Marineeinheiten zur Unterstützung von Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Südlibanon, nach Kämpfen zwischen der Hizbollah und der israelischen Armee. Zum anderen gab es den Einsatz einer europäischen Streitmacht von 3.500 Soldaten unter der Führung Deutschlands zur Sicherstellung eines ordnungsgemäβen Ablaufs der Präsidentenwahlen und Parlamentswahlen in der Demokratischen Republik Kongo.
4.3.11. Ist die ESVP für die Verteidigung der Mitgliedstaaten zuständig?-
Die ESVP ist nicht für die Verteidigung der Mitgliedstaaten zuständig! Diese Aufgabe wird im Rahmen der NATO wahrgenommen, die weiterhin das Fundament der gemeinsamen Verteidigung der betreffenden Mitgliedstaaten bildet. Die ESVP wird nicht als Konkurrenz zur NATO, sondern als eine Ergänzung verstanden.
Außerdem erkennt die EU die primäre Zuständigkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Angelegenheiten des Friedens und der internationalen Sicherheit an.
4.3.12. Was macht die „Europäische Verteidigungsagentur"?-
Die Europäische Verteidigungsagentur (englisches Kürzel: EDA) ist eine von drei Agenturen innerhalb der „zweiten Säule“, zu der auch die GASP und die ESVP gehören. Die EDA wurde im Jahre 2004 gegründet und befindet sich in Brüssel. Sie kontrolliert die Aktivitäten der EU-Staaten im Rüstungsbereich, unterstützt die Forschung auf dem Gebiet der Verteidigung und koordiniert gemeinsame Rüstungseinkäufe.
Die zwei anderen Agenturen der „zweiten Säule“ sind: Das im Jahre 2002 gegründete Institut für Sicherheitsstudien der EU (EUISS) mit Sitz in Paris trägt zur Schaffung einer gemeinsamen Kultur europäischer Sicherheit bei. Das Satellitenzentrum der EU (), das im Jahre 2002 in Torrejón (Spanien) errichtet wurde, wird im Rahmen der Krisenvorbeugung und für humanitäre Hilfe bei Naturkatastrophen benutzt.



