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Inhalt
- 4.1. Die Außenpolitik der Europäischen Union (EU)
- 4.2. Die Außenbeziehungen im Rahmen der ersten Säule der EU
- 4.3. Die gemeinsame Auβen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
Suche frage
Die Entwicklung Europas - 4. Die EU in der Welt
4.2. Die Außenbeziehungen im Rahmen der ersten Säule der EU
4.2.1. Welches Organ ist mit den Außenbeziehungen betraut?-
Die Kommission umfasst sechs Dienste, die im Bereich der Außenpolitik tätig werden: Handel, Erweiterung, Außenbeziehungen, Entwicklung, das Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) und das Amt für Zusammenarbeit (EuropeAid). Sie handelt die Außenabkommen aus, die vom Rat geschlossen werden.
Das Europäische Parlament ist über seine Fachausschüsse eingebunden (Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Unterausschuss "Menschenrechte", Unterausschuss "Sicherheit und Verteidigung", Entwicklungsausschuss, Ausschuss für internationalen Handel) und seine gemischten parlamentarischen Versammlungen (insbesondere die paritätische parlamentarische Versammlung AKP-EU, die Euromediterrane Parlamentarische Versammlung usw.).
Zum Außenhandel:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05020.htm
http://ec.europa.eu/trade/index_fr.htmNäheres zur Erweiterung:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s40000.htm
4.2.2. Welcher Rahmen bestimmt die Beziehungen mit den anderen europäischen Ländern?-
Die EU unterhält intensive Beziehungen mit den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), einer im Jahre 1960 gegründeten Organisation,, deren Mitglieder teilweise im Laufe der Zeit der EU beigetreten sind. Heute gehören der EFTA folgende Staaten an: die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Länder wenden die europäische Gesetzgebung über den Binnenmarkt an und folgen der Union in anderen politischen Bereichen. Außer der Schweiz gehören all diese Länder im übrigen mit der EU zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der geschaffen wurde, nachdem ein entsprechendes Abkommen im Jahre 1992 in Porto unterzeichnet wurde und 1994 in Kraft getreten ist.
Was die Länder im westlichen Balkangebiet, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, betrifft, so hat die EU mit ihnen einen "Prozess der Stabilisierung und Assoziierung" eingeleitet, dessen Ziel letztlich der EU-Beitritt dieser Länder ist. Diese Länder profitieren jedoch bereits jetzt vom freien Zugang zum europäischen Markt und erhalten Hilfen (seit 2000 im Rahmen des Cards-Programms), um ihre nationalen Reformprogramme erfolgreich durchzuführen.
Kroatien hat, nachdem es seinen Beitrittsantrag im Jahre 2003 gestellt hat, die Verhandlungen zum Beitritt in die EU im Oktober 2005 begonnen. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat im März 2004 einen Beitrittsantrag gestellt; im Dezember 2005 wurde ihr der Kandidatenstatus eingeräumt.
Im Falle der Türkei ist die Lage komplexer. Dieses Land ist seit 1963 mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verbunden. Seit 1996 besteht eine Zollunion mit der EU, und im Jahre 1987 hat die Türkei einen Beitrittsantrag gestellt. Die Verhandlungen haben offiziell am 3. Oktober 2005 begonnen, doch der Beitritt dieses großen Landes mit annähernd 70 Millionen Einwohnern, die über sehr niedrige Einkommen verfügen (siehe Abbildung 1.3.3.c.), wirft viele Fragen auf. Die Haupthindernisse für seine Integration liegen in verzögerten Reformen (insbesondere in den Bereichen Justiz und Verwaltung) und in Menschenrechtsverletzungen begründet. Allerdings hat die Türkei beträchtliche Fortschritte erzielt, um den politischen Kriterien zu entsprechen. Überdies steht sie beim Wirtschaftswachstum - verglichen mit den anderen Bewerberländern – an erster Stelle und ihre sehr hohe demographische Wachstumsrate könnte dazu beitragen, den dramatischen Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung in der gesamten Union entgegenzusteuern
EFTA: http://www.efta.int
Zum Prozess der Stabilisierung und Assoziierung:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05055.htmNäheres zum Stand der Dinge in den Beziehungen EU-Türkei:
http://ec.europa.eu/enlargement/turkey/eu_turkey_relations_fr.htm
Abbildung 4.a. Wirtschaftliches Wachstum in den Bewerberländern
4.2.3. Wie hat sich die „EU-Mittelmeer-Partnerschaft" entwickelt?-
Mit den Mittelmeernachbarn der EU wurden schon sehr früh wirtschaftliche Beziehungen und Handelsbeziehungen geknüpft, bedingt durch ihre geographische Nähe und insbesondere durch historische und kulturelle Affinitäten.
Die EU leitete auf der „Konferenz von Barcelona" im Jahre 1995 die „EU-Mittelmeer-Partnerschaft“ein, durch die eine neue Strategie der Beziehungen in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Politik gegenüber 12 Mittelmeerländern begründet wurde: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, die Türkei, die Palästinensische Autonomiebehörde, Malta und Zypern (die letzten beiden Länder sind seit dem Jahre 2004 EU-Mitglieder).
Die Partnerschaft hat drei Ziele:
- Unterstützung der politischen Stabilität und der Demokratie (Pluralismus, friedliche Beilegung von Konflikten, Wahrung der Menschenrechte). Zu diesem Zweck ist beschlossen worden, eine neue „Euromediterrane Parlamentarische Versammlung“ mit beratender Funktion ins Leben zu rufen und im Bereich der ESVP zusammenzuarbeiten. Für direkte Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte und für die Akteure der Zivilgesellschaft wird eine Unterstützung gewährt;
- Schaffung eines Freihandelsraums EU-Mittelmeer im Jahre 2010;
- Entwicklung des soziokulturellen Dialogs; zu diesem Zweck ist eine entsprechende Stiftung, die den Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen fördern soll, eingerichtet worden.
Um diese Ziele zu verwirklichen, wurde 1995 das MEDA-Finanzierungsinstrument eingeführt. Für den Zeitraum 2000-2006 (MEDA II) wurden Finanzhilfen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro gewährt. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 wird das MEDA-Programm durch das europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ersetzt, das auch das TACIS-Programm ersetzt.
Zur Konferenz von Barcelona und zur Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05052.htm
4.2.4. Wie wirkt sich der Euro auf die Länder des Mittelmeerraums aus?-
Hierzu gibt es nur wenige Information, denn die Beziehungen zwischen den Ländern im Süden und im Norden des Mittelmeers werden durch politische Fragen beherrscht. Würde man die Preise im gesamten Mittelmeerraum in Euro ausstellen, so dürfte dies im Prinzip den Tourismus aus Europa und die Ausfuhren in die EU begünstigen. Wie für die anderen Länder außerhalb der Eurozone, dürfte die größere Stabilität der Wechselkurse und die Vereinfachung, die sich für die Exporteure von Waren und Leistungen nach Europa durch den Euro ergibt, den Handel zwischen diesen Zonen begünstigen. Die Beteiligung Zyperns und Maltas an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ab Januar 2008 wird diese Tendenz noch verstärken.
4.2.5. Welche Fortschritte sind in den Beziehungen zwischen den Mittelmeerländern und der EU zu verzeichnen?-
Die Beziehungen zwischen den nördlichen und den südlichen Anrainern des Mittelmeers sollten eigentlich nach der Konferenz von Barcelona von 1995 neue Impulse erhalten. Man muss allerdings feststellen, dass sich in den anschließenden zehn Jahren nur wenig getan hat. Die fehlende Öffnung der EU gegenüber den nordafrikanischen Einwanderern oder den dortigen Agrarerzeugnissen verleihen Europa eher ein Bild der Festung als der Solidarität und des Rechts.
Und dennoch liegt es gerade im Interesse der harmonischen Entwicklung der Randregionen der EU, dass das Konzept vom Mittelmeer als "mare nostrum" wieder aufgegriffen wird. Regionen wie Griechenland, der Mezzogiorno, aber auch Sizilien, Sardinien, Korsika und große Teile der Iberischen Halbinsel werden nur dann eine beschleunigte Entwicklung erfahren, wenn sie sich in der Nachbarschaft eines Gebiets mit großem Entwicklungspotential befinden. Deutschland und Österreich haben nach dem EU-Beitritt der Länder Mitteleuropas von solchen Bedingungen profitiert. Dies müsste bei den Mittelmeerländern der EU ebenso sein. Ein Fonds für das Mittelmeergebiet, wie beispielsweise jener, den die EIB einrichtet, wird nur dann zur Entwicklung der Region beitragen, wenn der Handel über das Mittelmeer hinweg wirklich liberalisiert wird.
Es hat allerdings den Anschein, als erhielten seit den letzten Erweiterungen der Jahre 2004 und 2007 die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des Mittelmeerraumes die Beachtung, die sie verdienen.
4.2.6. Was ist die "Europäische Nachbarschaftspolitik"?-
Die "Europäische Nachbarschaftspolitik" vervollständigt die "Europa-Mittelmeer-Partnerschaft" seit 2004. Sie zielt auf die Schaffung eines Ringes stabiler und freundschaftlicher Staaten um die EU und auf den Abbau der Teilung zwischen der EU und ihren Nachbarn. Am Anfang war sie nur auf die Nachbarn im Osten der EU abgestellt (die seit 1991 durch ein technisches Hilfsprogramm mit der Bezeichnung TACIS unterstützt werden); dann ist sie jedoch auf die Länder südlich des Mittelmeers ausgedehnt worden.
Die "Europäische Nachbarschaftspolitik" umfasst Russland, die Ukraine, Weißrussland, Moldawien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und den Mittelmeerraum (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und die Palästinensische Autonomiebehörde). Die Türkei ist nicht in die "Europäische Nachbarschaftspolitik" einbezogen, da sie ein Bewerberland ist.
Diese Politik hat zum Ziel:
- Stabilisierung der Regionen, die an die EU angrenzen, durch eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung;
- Schaffung sicherer Grenzen durch deren bessere Verwaltung und die Stärkung der Einwanderungsverfahren;
- Zusammenarbeit in Bereichen wie Umwelt, öffentliche Gesundheit, Prävention und Bekämpfung des organisierten Verbrechens.
Für den Zeitraum 2000-2006 war das TACIS-Programm mit 3,14 Milliarden Euro ausgestattet und hat dazu beigetragen, Projekte im Bereich Infrastrukturnetze, institutionelle Reformen, Entwicklung des Privatsektors, Umweltschutz und Landwirtschaft zu finanzieren.
Durch diese Politik bietet die EU keine Beitrittsperspektive, sondern eine "bevorzugte Partnerschaft" an.
Näheres zur europäischen Nachbarschaftspolitik:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r17100.htm
4.2.7. Welche Beziehungen unterhält die EU mit Asien und Südamerika?-
In Asien unterhält die EU langwährende Beziehungen mit den Mitgliedern des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN), die im Jahre 1972 aufgenommen und 1980 durch ein Kooperationsabkommen offiziell anerkannt wurden. Im Jahre 2007 zählt die ASEAN zehn Mitgliedstaaten: Brunei Darussalam, Burma/Myanmar, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Diese Beziehung wird durch das ASEM, ein Dialogforum von Partnern in Asien und Europa, noch gestärkt, in dessen Rahmen alle zwei Jahre ein europäisch-asiatischer Gipfel stattfindet.
Die Beziehungen mit Japan sind ebenfalls sehr eng. Der im Jahre 2001 angenommene Aktionsplan erweitert die bilaterale Zusammenarbeit, die bis dahin auf die Bereiche Handel und Investitionen ausgerichtet war, auf kulturelle und politische Aspekte. Europa hat sich zur Hauptquelle ausländischer Direktinvestitionen in Japan entwickelt und ist auch Hauptnutznießer japanischer Auslandsinvestitionen, noch vor den Vereinigten Staaten und China.
Die Beziehungen mit China hingegen waren etwa zehn Jahre unterbrochen. Nach dem "Massaker von Tian Anmen" und wegen der Unterdrückung der demokratischen Freiheiten und Menschenrechte durch das politische System in China hatte die EU die Beziehungen zu China eingefroren. Fast zehn Jahre danach hat die EU eine globale Partnerschaft mit China eingeleitet, mit dem Ziel, den politischen Dialog durch einen institutionellen Austausch zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Menschenrechte. Unter dem Gesichtspunkt des Handelsverkehrs ist China zum zweitgrößten nichteuropäischen Partner der EU geworden, und die Union ist einer der größten ausländischen Investoren in China.
Die Beziehungen mit Indien haben sich ebenfalls stark entwickelt, nicht nur im Handel, sondern auch auf politischer und kultureller Ebene und im Forschungsbereich. So haben China und Indien beispielsweise beschlossen, sich am Galileo-Projekt zu beteiligen, dem Satellitennavigationssystem der EU.
Die EU unterhält auch enge Beziehungen zu Südamerika; sie ist - vor allem dank der bevorzugten Beziehungen Spaniens und Portugals zum südamerikanischen Halbkontinent – der größte Geber von Entwicklungshilfe. In diesem Rahmen wurde eine „strategische Partnerschaft" ins Leben gerufen, die sich auf politische, handelspolitische und kulturelle Zusammenarbeit erstreckt, aber auch auf die Bereiche Bildung und Wissenschaft.
Sämtliche Länder Südamerikas sind nunmehr mit der Union einzeln oder als Gruppierung durch Assoziierungs-, Handels- oder Zusammenarbeitsabkommen verbunden. Im Jahre 1995 schlossen die EU und der MERCOSUR (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) ein Abkommen, das eine Freihandelszone vorsieht. Ein solches Abkommen wurde auch mit Mexiko (1997) und mit Chile (2002) geschlossen.
Außerdem sind 2003 auch zwei Abkommen zum politischen Dialog und über Zusammenarbeit zwischen der EU und der Andengemeinschaft einerseits (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru und Venezuela) und Zentralamerika andererseits geschlossen worden.
Zu den Beziehungen zwischen der EU und Asien:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05251.htmZu den Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05151.htm
4.2.8. Was bedeutet der Begriff „transatlantische Beziehungen"?-
Der Begriff "transatlantische Beziehungen" umfasst die Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten, die eine der wesentlichen Achsen der Außenbeziehungen der EU ist.
Die Handels- und Investitionsflüsse zwischen den zwei Parteien belaufen sich jeden Tag auf annähernd eine Milliarde Euro. Fünfundzwanzig Prozent der Exporte der EU gehen in die Vereinigten Staaten, zwanzig Prozent der EU-Importe kommen vor dort. Die Einsätze, die bei einem solchen Handelsvolumen auf dem Spiel stehen, führen mitunter zu Meinungsverschiedenheiten. Allerdings betreffen die Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang weniger als 2% des Gesamtvolumens des transatlantischen Handelsaustausches. Sie beziehen sich auf die Bereiche Agrarerzeugnisse, Stahl und Luftfahrt. Andererseits dient die Behandlung der Fragen von gemeinsamem Interesse - wie beispielsweise das Wettbewerbsrecht oder die gegenseitige Anerkennung technischer Normen – als Modell für die Beziehungen zwischen der EU und den anderen Partnern.
Auf der politischen Ebene der Zusammenarbeit teilen die Vereinigten Staaten und die EU zwar eine große Anzahl von Werten und Interessen, haben allerdings manchmal beim Umgang mit weltweiten Problemen voneinander abweichende Orientierungen und Strategien verfolgt.
Nach den großen Umwälzungen, die die internationale Landschaft zum Ende des letzten Jahrhunderts geprägt haben, insbesondere nach dem Ende des kalten Krieges (durch den Europa jahrelang gezwungen war, für sich einen Weg zwischen den beiden Blöcken zu finden), müssen die EU und die Vereinigten Staaten nun ihre transatlantischen Verbindungen neu definieren. Die neuen Risiken, die mit der Verbreitung von Kernwaffen, dem internationalen Terrorismus, dem internationalen Verbrechen und dem Drogenhandel verbunden sind, aber auch die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der kontrollierten Globalisierung, der Umwelt, dem Klima und der Energie, machen die Suche nach enger Zusammenarbeit um so mehr erforderlich.
Transatlantische Partnerschaft:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r14105.htm
4.2.9. Welche Beziehungen unterhält die EU mit den afrikanischen Ländern südlich der Sahara?-
Die Beziehungen zwischen Europa und dem Afrika südlich der Sahara sind alt: sie datieren noch auf die Konzeption des Vertrags von Rom im Jahre 1957, der die überseeischen Länder und Gebiete einiger Mitgliedstaaten einbezog. Durch die Entkolonialisierung, die Anfang der sechziger Jahre einsetzte, hat sich diese Verbindung in eine Assoziation zwischen souveränen Ländern gewandelt, und es wurden wichtige Zusammenarbeitsprojekte ins Leben gerufen.
Über die traditionellen Beziehungen hinaus, die die EU und die afrikanischen Länder im Rahmen der Mittelmeerabkommen oder im AKP-Rahmen (Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik) verbinden, haben die EU und die Afrikanische Union (AU) einen Dialog begonnen, der sich auf die Vermeidung und Lösung von Konflikten sowie auf die Unterstützung bezieht, die die EU – manchmal vergeblich – den Bemühungen der AU und der Vereinten Nationen um die Erhaltung des Friedens in Afrika zuteil werden lässt.
Bei der Partnerschaft EU-Afrika geht es auch um regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit, um die Frage der Auslandsverschuldung der afrikanischen Länder, die Integration und den Handel, die Maßnahmen gegen Trockenheit und Versteppung, den Kampf gegen HIV/AIDS und übertragbare Krankheiten, die Lebensmittelsicherheit, die Menschenrechte und die Demokratie sowie die Bekämpfung des Terrorismus.
Näheres zur Partnerschaft zwischen der EU und Afrika:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r12106.htm
4.2.10. Welche Auswirkung kann der Euro auf Afrika haben?-
Der Euro wird Afrika in stärkerem Maße zugute kommen als anderen Kontinenten. Die Entwicklung in Afrika ist gegen die Unausgewogenheiten des internationalen Währungssystems anfälliger als dies anderswo der Fall ist. Ein großer Teil der afrikanischen Schulden lautet auf USD, während die meisten Ausfuhren nach Europa gehen, also in europäischen Währungen gezahlt werden. Vor der Einführung des Euro ließ sich eine Anleihe in europäischer Währung nicht rechtfertigen, und zwar wegen der Schwankungen der Landeswährungen, der ungenügenden Liquidität der nationalen Kapitalmärkte und der Unsicherheit bezüglich der Bestimmungsländer der künftigen Exporte. Mit dem Euro können die afrikanischen Länder nun leichter Euro-Anleihen aufnehmen, und so ihre Schulden in der Währung begleichen, in der auch ihre Ausfuhren bezahlt werden. Das verringert die Wechselkursrisiken, die eine große Rolle bei der Verschuldung dieser Länder spielen. Afrika ist überdies in geographischer und historischer Hinsicht Europa sehr nahe, und für die EU ist es geradezu eine Verpflichtung, Afrika in den Genuss der neuen Kohäsion kommen zu lassen, statt aus handelspolitischen Erwägungen lokale Rivalitäten zu unterstützen.
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) veranlasst die afrikanischen Länder im übrigen, die bestehenden Räume der Währungsunion in Afrika zu verstärken.
4.2.11. Welche Ziele verfolgt die europäische Kooperations- und Entwicklungspolitik?-
Seit Beginn der siebziger Jahre betreibt Europa seine Entwicklungspolitik als Ergänzung zu entsprechenden Aktivitäten der Mitgliedstaaten. Die europäische Entwicklungspolitik basierte ursprünglich auf den Bestimmungen des EWG-Vertrages über "die Assoziation der überseeischen Länder und Territorien".
Erst mit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1993 wurde ein rechtlicher Rahmen einer Gemeinschaftsentwicklungspolitik gegenüber den Ländern der Dritten Welt definiert (Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten, Zusammenarbeit mit Drittländern und einschlägigen internationalen Organisationen).
- Im Rahmen der europäischen Politik der Zusammenarbeit sind vier Ziele festgelegt:
- die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer zu fördern;
- die Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zu fördern;
- die Armut in den Entwicklungsländern zu reduzieren;
- die Demokratie, den Rechtsstaat, die Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in den Entwicklungsländern zu konsolidieren.
Schließlich wird durch den Vertrag von Nizza im Jahre 2003 die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den Drittländern in den EG-Vertrag eingeführt.
Zur Entwicklungspolitik der EU:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r12000.htm
4.2.12. Welche Abkommen wurden im Rahmen der Entwicklungshilfe geschlossen?-
Die öffentlichen Beihilfen werden entweder durch regionale Abkommen oder durch Maßnahmen auf internationaler Ebene aufgeteilt.
1. Die regionalen Abkommen zielen ab auf:
- die Länder in Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (AKP);
- einige Länder des Mittelmeerraums, über Assoziierungsabkommen.
2. Die Abkommen auf weltweiter Ebene zielen ab auf:
- die Länder Südamerikas und Asiens, über Projekte zur Unterstützung der Entwicklung, Handelsabkommen oder ein allgemeines Präferenzsystem;
- die Länder der Welt, auf dem Wege humanitärer Hilfe, spezieller Fonds für die Bekämpfung des Hungers.
4.2.13. Welcher Betrag wird den ärmeren Regionen für den Zeitraum 2007-2013 als Unterstützung gewährt?-
Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen insgesamt 55% der globalen Entwicklungshilfe bereit und sind somit die größten Geldgeber im Entwicklungshilfebereich.
Die EU stellt den ärmeren Regionen von 2007 bis 2013 etwa 50 Milliarden Euro bereit:
- etwa 24 Milliarden Euro für die AKP-Länder (Afrika, Karibik, Pazifik);
- etwa 12 Milliarden Euro für die Nachbarländer ("Europäische Nachbarschaftspolitik");
- etwa 10 Milliarden Euro für Südamerika, Asien, den Nahen Osten und Südafrika;
- etwa 5,6 Milliarden Euro für Ernährungssicherheit, Bildung, Umwelt und Nichtregierungsorganisationen.
Die Hauptinstrumente der europäischen Entwicklungspolitik sind:
- internationale Abkommen mit Entwicklungsländern oder Ländergruppen;
- ein allgemeines Präferenzsystem, um den Zugang der Produkte aus Entwicklungsländern zum europäischen Markt zu vereinfachen;
- technische und finanzielle Hilfen;
- humanitäre Hilfe.
4.2.14. Wann wurde das „Abkommen von Jaunde" unterzeichnet?-
Im Jahre 1963 unterzeichnete die Europäische Gemeinschaft in Kamerun das „Abkommen von Jaunde (I)" mit siebzehn afrikanischen Staaten und Madagaskar.
Es zielte auf die Schaffung eines Freihandelsraums und den Abbau der Handelsschranken ab.
Dabei handelt es sich um das erste Kooperationsabkommen zwischen der EU und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP), das ursprünglich die früheren französischsprachigen Kolonien betraf und bei jeder Überarbeitung in punkto Umfang und Empfänger erweitert wurde.
Im Jahre 1969 wurde das Abkommen erstmals überprüft; es ist seither unter dem Namen "Abkommen von Jaunde II" bekannt.
Näheres zum AKP-Abkommen:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05032.htm
4.2.15. Was sind die „Abkommen von Lomé"?-
Im Jahre 1975 wird durch die zweite Überarbeitung des Abkommens von Jaunde das erste „Abkommen von Lomé" errichtet, benannt nach der Hauptstadt Togos, wo das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und 46 AKP-Staaten unterzeichnet wird (später werden es dann 79 sein!). Dieses Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang von Produkten aus Entwicklungsländern zum europäischen Markt zu vereinfachen.
Das „Abkommen von Lomé" ist alle fünf Jahre erneuert worden:
- Lomé I: 1975-1980 (46 AKP-Länder);
- Lomé II: 1980-1985 (58 AKP-Länder);
- Lomé III: 1985-1990 (66 AKP-Länder);
- Lomé IV: 1990-1995 (68 AKP-Länder);
- Lomé IV a: 1995-2000 (71 AKP-Länder).
Die „Abkommen von Lomé" sollten zur Entwicklung der Industrialisierung und zur Nutzung der natürlichen Reichtümer der AKP-Länder beitragen. Dabei hat man sich auf zwei Finanzierungsinstrumente gestützt, auf „STABEX", ein System zur Verringerung der Auswirkungen von Schwankungen, das der Finanzierung landwirtschaftlicher Ausfuhren dient, und „SYSMIN", das zur Stabilisierung von Erlösen im Bergbaubereich herangezogen wird.
Näheres zum Abkommen von Lomé:
http://acp.rfo.fr/article4.html
4.2.16. Was ist das „Abkommen von Cotonou“?-
Die „Abkommen von Lomé“ wurden durch das „Abkommen von Cotonou“ ersetzt, das im Jahre 2000 in der Hauptstadt Benins unterzeichnet wurde. Das Abkommen ist im Jahre 2003 in Kraft getreten und 20 Jahre lang anwendbar. Seine Hauptzielsetzung besteht in der Armutsbekämpfung.
Dieses Abkommen markiert eine neue Etappe in der Entwicklungspolitik der EU, denn es ist das ehrgeizigste und das umfangreichste seiner Art. Es bedeutet nämlich einen Übergang von Handelsbeziehungen, die auf dem Marktzugang beruhten, zu weiterreichenden Handelsbeziehungen. Außerdem stützt sich das Abkommen auf ein System, das die Hilfe für den Handel und die Hilfe für die Politik kombiniert und die Zivilgesellschaft an der Unterstützung beteiligt. Es zielt darauf ab, die politische Dimension der Partnerschaft zu stärken und den AKP-Staaten insbesondere durch einen gröβeren Anteil der Mittel für Haushaltszuwendungen mehr Verantwortung zu gewähren. Die Zweckbestimmung dieses Teils wird unmittelbar von den Empfängerstaaten nach einem Schema beschlossen, das gemeinsam während der Phase der Programmgestaltung verabschiedet wurde.
Es wurden neue Verfahren festgelegt, damit die Problematik von Menschenrechtsverletzungen berücksichtigt werden kann. Werden Menschenrechte oder auch Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit nicht beachtet, dann hat die EU die Möglichkeit, ihre Zuwendungen zu streichen.
Außerdem hat die EU den am wenigsten entwickelten Ländern (das sind neununddreißig der Unterzeichnerstaaten) besondere Handelsvorteile eingeräumt. Das bedeutet praktisch, dass sie Produkte jeder Art ungehindert auf dem EU-Markt absetzen dürfen. Bedingt durch die Subventionen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die den Wettbewerb auf dem europäischen Markt und dem Weltmarkt verzerren, hat diese Maßnahme hat nur eine begrenzte Auswirkung.
Das Abkommen von Cotonou hat auβerdem die Finanzierungsinstrumente „STABEX“ und „SYSMIN“ durch das neue Instrument „FLEX“ ersetzt.
Die AKP-Programme werden aus dem „Europäischen Entwicklungsfonds“ (EEF) finanziert – der seinerseits aus direkten Zahlungen von den Mitgliedstaaten gespeist wird und folglich nicht zum Haushalt der EU gehört – sowie durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB).
Informationen über das Abkommen von Cotonou:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r12101.htm
4.2.17. Was machen die europäischen Dienststellen ECHO und EuropeAid?-
Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) wurde im Jahre 1992 ins Leben gerufen. Es ist mit dringender humanitärer Hilfe für die Opfer von Naturkatastrophen (Erdbeben, Orkane, Überschwemmungen, Trockenheit) und bewaffneter Konflikte auβerhalb der EU beauftragt. Die von der EU gewährte humanitäre Hilfe besteht aus drei Hauptinstrumenten: der Soforthilfe, der Nahrungsmittelhilfe sowie der Hilfe für Flüchtlinge und innerhalb des Landes vertriebene Personen.
Diese Hilfe richtet sich unmittelbar an die in Not geratenen Menschen, ohne Unterschied ihrer Rasse und Religion oder der politischen Ausrichtung der betreffenden Regierung. So leistete ECHO in den Krisenherden von mehr als hundert Ländern der Welt Hilfe – insbesondere in Irak, Afghanistan, den palästinensische Territorien, mehreren afrikanischen Regionen, Tschetschenien, Tadschikistan, Nepal, Sri Lanka und mehreren Regionen Zentralamerikas – und versorgte die Opfer schnellstmöglich mit den am dringendsten benötigten Ausstattungsgegenständen und Lebensmitteln.
ECHO finanziert auch Ärzteteams, Spezialisten zur Minenräumung, Transportmaβnahmen und logistische Hilfe. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet ECHO in enger Partnerschaft mit humanitären Organisationen zusammen, das heißt mit Nichtregierungsorganisationen, Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und dem Roten Kreuz.
Dagegen ist das im Jahre 2001 gegründete Amt für Zusammenarbeit (EuropeAid) für die Verwaltung der Auβenhilfe zuständig.
Somit ist EuropeAid verantwortlich für alle Phasen der Projekte und Maβnahmen (Programmbewertung, Finanzierung der Projekte usw.), die zur Verwirklichung der Programme notwendig sind, die von den Dienststellen in den Bereichen Außenbeziehungen und Entwicklungshilfe organisiert werden.
Informationen über humanitäre Hilfe:
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/lvb/r10000.htm
http://europa.eu/scadplus/leg/fr/s05010.htm
4.2.18. Wie sind die Mitgliedstaaten in internationalen Gremien vertreten?-
Die Vertretung der Mitgliedstaaten läuft weiterhin sehr stark auseinander, da die Mitgliedstaaten sich in der Frage ihrer Vertretung bei Organisationen wie zum Beispiel dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank nicht einigen konnten. Diese Vertretung spiegelt mehr die geschichtliche Vergangenheit der Mitgliedstaaten wider (Ausschluss Deutschlands aus dem Sicherheitsrat, das Gewicht Frankreichs und des Vereinigten Königreichs) als ihre Integration in der Europäischen Union.
So umfasst der Vorstand des Internationalen Währungsfonds (
IWF*) fünf Länder, die als Einzelne vertreten sind, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, die, jedes für sich genommen, weniger Stimmen haben als die Vereinigten Staaten und Japan. Der belgische beziehungsweise österreichische Vertreter, der 10 Länder vertritt, darunter 7 Länder der EU, hat alleine mehr Stimmen als die 3 oben erwähnten Länder. Der niederländische Vertreter, der mit einem Ukrainischen verbunden ist, vertritt 11 Länder, darunter 4 EU-Länder. Spanien ist mit 7 lateinamerikanischen Ländern verbunden u. a. m. Bei der Weltbank ist die Staatenvertretung nach demselben Modell organisiert, oft – aber nicht immer – auch mit denselben Ländergruppierungen.
Bei den Vereinten Nationen sind nur Frankreich und das Vereinigte Königreich Ständige Mitglieder des Sicherheitsrats, neben China, den Vereinigten Staaten und Russland, während Deutschland nicht dazu gehört. Die nichtständigen Mitglieder werden für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren bestellt, nach einem von der UN-Hauptversammlung aufgestellten Plan.
Der Gouverneursrat der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen, darunter 6 Mitglieder von Amts wegen als Vertreter der Zentralbanken mehrerer Länder (5 EU-Mitgliedstaaten sowie ein Vertreter der amerikanischen Federal Reserve). Der Präsident der Europäischen Zentralbank ist lediglich gewähltes Mitglied.
Für den
IWF*: http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/eds.htm
Für die
BIZ*: http://www.bis.org/about/board.htm
4.2.19. Welchen Auswirkungen hat die Politik der EU auf die Entwicklung ihrer-
Man muss feststellen, dass der afrikanische Kontinent trotz bevorzugter Beziehungen Europas mit Afrika in Entwicklungsfragen zurückbleibt.
Für diese Lage sind sehr viele Faktoren verantwortlich:
Durch keine objektive Evaluierung – ob für Afrika oder andere Teile der Erde – konnte eine nachdrückliche Wirkung ausländischer Hilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung der Empfängerländer nachgewiesen werden. Experten bedauern, dass die Entwicklungshilfe nach wie vor weit mehr von den Interessen der Geberländer bestimmt wird als von Interessen der Empfängerländer und dies, was die EU anbelangt, trotz ihrer anerkannten Bemühungen um einen Dialog und eine wirksame Beteiligung der Empfängerländer beim Abschluss von Übereinkommen und der Einführung von Systemen wie STABEX. Diese Feststellung betrifft ganz besonders die ärmsten Länder, die nicht am Beginn einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung stehen, was auf die große Mehrheit der afrikanischen Länder zutrifft.
Die EU hat, wie die großen Industrienationen, eine Politik asymmetrischer Liberalisierung des Handels praktiziert (die Liberalisierung betrifft zunächst die Ausfuhrprodukte der Industrieländer, die weiterhin ihre Grenzen schließen oder die Ausfuhrprodukte der armen Länder subventionieren). So gesehen hat die gemeinsame Agrarpolitik – so wie die Handelspolitik anderer großer Mächte (USA, China) – für Afrika eine besonders nachteilige Wirkung.
Wegen einer fehlenden gemeinsamen Außenpolitik der EU haben Handelsrivalitäten der Mitgliedstaaten freien Raum, die in einigen afrikanischen Ländern nicht ohne verhängnisvolle Auswirkungen bleiben.
Trotz regelmäβiger Evaluierungen mangelt es an einer wirksamen Kontrolle der Entwicklungshilfe der EU, deren Zuständigkeit teilweise unter die Mitgliedstaaten fällt (Europäischer Entwicklungsfonds, EEF und bilaterale Hilfen) beziehungsweise deren Zuweisungen zu einem wachsendem Anteil den Empfängerstaaten zufällt, in denen die Staatsführung nicht derselben Strenge unterliegt wie in demokratischen Ländern mit Gewaltenteilung.
Durch die Zersplitterung in der Frage der Vertretung der Mitgliedstaaten in internationalen Institutionen haben die Staaten keine Möglichkeit, entscheidenden Einfluss auf die Verwaltung der internationalen Hilfe auszuüben.
Diese Feststellungen ziehen die Berechtigung der ausländischen Hilfe nicht in Zweifel, die zur Erleichterung besonders prekärer humanitärer Situationen beiträgt. So sind zum Beispiel die Hälfte der Kinder, die keinen Zugang zu einer regulären Basisbildung haben – sprich 70 Millionen Kinder und Jugendliche – Afrikaner. Die Zahl jugendlicher Analphabeten in Afrika steigt, während sie in allen anderen Teilen der Welt sinkt. Die grundlegende Bedeutung, die das Bildungsniveau einer Bevölkerung im Entwicklungsprozess spielt, ist aber bekannt. Da Entwicklung ein endogener Vorgang ist – denn man entwickelt SICH und man entwickelt nicht die anderen – müsste ein zunehmender Teil der Auβenhilfe der EU für Afrika der Stärkung der Kapazität der afrikanischen Zivilgesellschaft zugedacht werden, ihre Zukunft selbst zu wählen.



