3.1. Welche europäischen Werte gibt es?
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Sie wurden zum ersten Male ausdrücklich im Verfassungsvertrag genannt, der im Jahre 2004 von den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichnet und vom Europäischen Parlament im Jahre 2005 mit 500 Ja-Stimmen gegen 137 Nein-Stimmen (bei 40 Enthaltungen) genehmigt worden ist. Sie werden in den ersten Artikeln des Verfassungsvertrags behandelt und ihre Aufzählung versteht sich als vollständig.
Im einzelnen handelt es sich um die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Wie im (nicht ratifizierten) Vertrag angegeben, sind diese Werte den Gesellschaften gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnen.
3.2. Welche Ziele verfolgt die Europäische Union?
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Ihr oberstes Ziel, das im übrigen den historischen Ursprung der Europäischen Union widerspiegelt, sind Frieden und Wohlergehen seiner Völker als ganzes.
Zur Erreichung dieses Ziels bietet die Union ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die Wirtschaft beruht auf dem freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr (Artikel I-4) in einem Binnenmarkt mit einem freien und unverfälschten Wettbewerb. Die EU wirkt auf das Wohlergehen seiner Völker durch den Aufbau einer „in hohem Maβe wettbewerbsfähigen1 sozialen Marktwirtschaft“ hin, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt und den Umweltschutz beachtet.
Die Europäische Union fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz des kulturellen Erbes Europas.
Schlieβlich fördert die EU in ihren Beziehungen zur übrigen Welt die gleichen Ziele, die sie für ihre eigenen Bürger verfolgt, sowie die Grundsätze globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitige Achtung, einen freien und gerechten Handel, den Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Rechte des Kindes sowie die Charta der Vereinten Nationen.
Kapitel II des Verfassungsvertrags beinhaltete den vollständigen Text der Charta der Grundrechte der EU sowie die Unionsbürgerschaft, doch der europäische Gipfel von Brüssel hat im Juni 2007 vorgeschlagen, die Charta in Form eines Anhangs aufzunehmen.
Zum vollständigen Text des Verfassungsvertrags:
eur-lex.europa.eu/JOHtml.do und
europa.eu/scadplus/constitution/index_fr.htm
3.3. Welche europäischen Symbole gibt es?
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Die von Europas treibenden Kräften geförderten Symbole konnten sich erst nach und nach durchsetzen. Der Verfassungsvertrag hat sie erstmalig zusammengestellt und einen Leitspruch hinzugefügt. Zu den Symbolen gehören die Flagge, die Hymne, der Europatag, der Euro und der Leitspruch.
3.4. Die Flagge
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Die Flagge der EU besteht aus 12 goldenen Sternen vor blauem Hintergrund. Ihre kreisförmige Anordnung symbolisiert die Einheit und die Gleichheit ihrer Mitglieder. Die Einführung dieser Flagge wurde auf den 26. Mai 1986 festgelegt.

3.5. Die Europahymne
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Sie ist der Ode an die Freude aus dem Schlusssatz der Neunten Symphonie des deutschen Komponisten Ludwig van Beethoven entnommen. Die Europahymne hat keinen offiziellen Text.
Musik: Hymne an die Freude:
www.lvbeethoven.com/Oeuvres/Music-EuropeanAnthem-OdeToJoy.html

3.6. Der Euro
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Die europäische Währung (Euro), die seit 1999 von einer bestimmten Anzahl von Ländern angenommen wurde, wird als ein Symbol Europas betrachtet. Die Form des Kürzels (€) lehnt sich an den griechischen Buchstaben Epsilon an. Die beiden parallelen Streifen, die das E kreuzen, symbolisieren seine Stabilität.

3.7. Der Europatag
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Seinen Anfang, so schätzt man gemeinhin, nahm das moderne europäische Bauwerk mit der berühmten Rede von
Robert Schuman*. Schuman sprach am 9. Mai 1950 als französischer Auβenminister im Spiegelsaal des Quai d’Orsay, der seiner Rede den Namen geben sollte. In der Rede kündigte er die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gemäβ einem von
Jean Monnet* ausgearbeiteten Plan an. Als Reaktion auf diese Rede brachten manche französische Abgeordnete Robert Schuman eine gewaltige Verachtung entgegen, was mit seiner versöhnlichen Haltung gegenüber Deutschland zusammenhing.
Der 9. Mai gilt als Europatag. Er wird teilweise von europäischen Institutionen als Gedenktag begangen.
3.8. Das europäische Leitmotiv
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Im (nicht ratifizierten) Verfassungsvertragstext befindet sich auch ein europäisches Leitmotiv: „In Vielfalt geeint“. Dieses Leitmotiv drückt insbesondere den Reichtum der kulturellen Vielfalt in der Europäischen Union aus (siehe Kapitel 6).
3.9. Andere Symbole
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Im Gegensatz zu anderen groβen Staatengebilden in der Welt hat die EU weder ein Symboltier noch eine Symbolpflanze. Als Tier mit Symbolcharakter für die EU wird daher hiermit der Sitta europea (Kleiber) vorgeschlagen. Der Sitta europea ist ein kleiner Vogel, der auf dem gesamten europäischen Kontinent verbreitet und für seine Warnrufe bekannt ist. Er ist der einzige Vogel, der aufgrund seiner besonderen Beweglichkeit an einem Baumstamm hinauf- und hinabsteigen kann.

Der Name „Sitta“ weist aufgrund seiner griechischen Herkunft übrigens indirekt auf die Ursprünge der europäischen Zivilisation hin.
Sollte sich ferner herausstellen, dass der europäische Kleiber – so wie sein kanadischer Artgenosse – „mehrsprachig“ ist, dann ist seine Berufung für Europa besiegelt.
Vorschläge fur eine Phlanze als europaïsche Symbol sind willkommen.
Siehe: http://www.oiseaux.net/oiseaux/passeriformes/sittelle.torchepot.html
http://www.uebersetzerportal.de/nachrichten/2007/2007-03-21.html
3.10. Welchen Status besitzen diese Werte und Symbole?
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Der rechtliche Status, der diesen Werten und Symbolen zukommt, ist mit dem Schicksal des Verfassungsvertrags verknüpft. Die Staats- und Regierungschefs haben auf dem europäischen Gipfel in Brüssel im Juni 2007 vorgeschlagen, die europäischen Symbole nicht in den (neuen) Vertrag aufzunehmen, der den Mitgliedsländern der EU zur Ratifizierung vorgelegt wird.