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Inhalt
- 1.3.1. Das magische Viereck, das die Leistung einer Währung ausmacht
- 1.3.2. Der Euro und die Finanzgeschäfte
- 1.3.3. Die europäischen Länder, die nicht zur „Eurozone“ gehören
- 1.3.4. Die internationale Rolle des Euro
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - 1.3. Die Leistung des Euros
1.3.3. Die europäischen Länder, die nicht zur „Eurozone“ gehören
1.3.3.1. Die Länder der Europäischen Union und Westeuropas
1.3.3.1.1. Unter welchen Bedingungen kann sich ein Land an der WWU beteiligen?-
Jeder Mitgliedstaat der EU kann an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmen, sobald die Konvergenzkriterien erfüllt sind (
siehe Kapitel 1.2.4.). Ein Land kann jederzeit den Beitritt beantragen; die Eignung jedes Landes, der WWU beizutreten, wird mindestens alle zwei Jahre (Art. 109 K.2.) geprüft.
Griechenland wollte bereits 1998 beitreten, erfüllte seinerzeit aber nicht die notwendigen Kriterien. Im Juni 2000 gelangte der Europäische Rat indes zu dem Schluß, daß Griechenland nunmehr die Konvergenzkriterien erfüllt, so daß der Beitritt zur WWU im Januar 2001 erfolgen konnte.
1.3.3.1.2. Welche Länder der EU gehören nicht zur WWU?-
Diese Länder lassen sich mehreren Kategorien zuordnen: Da sind zunächst jene zu nennen, die sich zum Zeitpunkt der Schaffung der WWU entschieden haben, nicht automatisch beizutreten, auch wenn sie die Konvergenzkriterien erfüllten. So wurde dem Vereinigten Königreich und Dänemark das Recht eingeräumt, nicht an der WWU teilzunehmen ("Opt-out-Klausel "). Anzumerken ist, daß das deutsche Bundesverfassungsgericht den Beitritt zur WWU von einer Abstimmung im Bundestag über den Grad der Übereinstimmung mit den Konvergenzkriterien abhängig machte.
Laut EU-Vertrag werden die Länder, die eine Opt-out-Klausel in Anspruch nehmen, so behandelt, als profitierten sie von einer Ausnahmeregelung. Sie werden als „Pre-ins“ bezeichnet, um sie von den Ländern abzugrenzen, die sich am System beteiligen („Ins“). Ihre Position ist also vorübergehender Art: es handelt sich im Sinne des Vertrages um eine Verschiebung und nicht um eine endgültige Ablehnung des Erfordernisses, der EU anzugehören und an der WWU teilzunehmen.
Ferner sind diejenigen Länder zu nennen, die der EU erst nach ihrer Gründung beigetreten sind. Ihr Kapitalmarkt muß in den Euro-Kapitalmarkt integriert werden, und die Vorbereitung auf den Beitritt zur WWU ist Bestandteil der Beitrittskriterien. Nur Schweden konnte sich der EU nach der Ratifizierung des EU-Vertrages anschließen, ohne gleich notwendigerweise den Euro einführen zu müssen.
Schließlich sei auf die Länder verwiesen, die der EU im Mai 2004 und Januar 2007 beigetreten sind. Sie müssen die Konvergenzkriterien erfüllen, bevor auch sie in die WWU integriert werden können. Slowenien hat diese Voraussetzung erfüllt und ist der WWU im Januar 2007 beigetreten.
1.3.3.1.3. Wie wirkt sich der Euro auf die Unternehmen außerhalb der Eurozone aus?-
Wie für die Unternehmen, die in der Eurozone ansässig sind, wird die neue Währung alle Handels- und Buchungstransaktionen und finanziellen Vorgänge beträchtlich vereinfachen, insbesondere bei Unternehmen, die in mehrere Länder des Euro-Währungsgebietes exportieren.
Die beste Kontrolle der Inflation und der damit verbundenen Stabilität des Euro erwächst aus den Vorteilen, die sich für diejenigen Unternehmen außerhalb der Eurozone ergeben, die mit dem Euro-Währungsgebiet Handel treiben. Die hohe Stabilität des Euro und sein zunehmender Gebrauch im internationalen Handel neben dem USD und dem JPY verringern zunächst die Inflation bei den Handelspartnern, da die Preise für die entsprechenden Ausfuhren stabiler sind. Das internationale Währungssystem stabilisiert sich ebenfalls, was für die Länder außerhalb der Eurozone von Vorteil ist.
Die Unternehmen im allgemeinen, insbesondere jene im Tourismusbereich, haben den Vorteil, die Preise doppelt ausweisen zu können – in der jeweiligen Landeswährung und in Euro - und die Zahlungen in Euro zu vereinfachen, wie dies beispielsweise die Schweiz seit 1999 praktiziert.
1.3.3.1.4. Wann ist es für ein Land interessant, sich an der WWU zu beteiligen?-
Er liegt nicht unbedingt im Interesse eines Landes, sich den strengen monetären Regelungen der WWU zu unterwerfen, wenn seine Wirtschaft nicht entsprechend vorbereitet ist. In diesem Zusammenhang könnten sich Wettbewerbsnachteile und Arbeitsplatzverluste ergeben, die sehr schnell zu sozialen Spannungen führen würden. Der Wechselkurs zwischen den Währungen dieser Länder und dem Euro darf innerhalb der Bandbreite von ± 15% schwanken, wie im Rahmen des unter der Kontrolle der Europäischen Zentralbank (EZB) funktionierenden Europäischen Währungssystems (EWS) festgelegt ist.
Ein Land, das der WWU beitreten will, muß die Konvergenzkriterien erfüllen; die Europäische Kommission hat erneut bekräftigt, daß die Kriterien ebenso streng wie für die ersten EU-Länder angewendet werden.
Diese Kriterien sind regelmäßig Gegenstand von Diskussionen (
siehe Frage 1.2.4.9), doch in Anbetracht der Schwierigkeit, eine gemeinsame Position aller EU-Mitgliedstaaten zu finden, ist es sehr unwahrscheinlich, daß sie abgeändert werden.
Das Kriterium der Inflation muß besonders beachtet werden. In den meisten neuen Mitgliedstaaten werden Pro-Kopf-Einkommen bezahlt, die deutlich unter dem Durchschnitt der EU liegen. Die Entwicklungsbemühungen in diesen Ländern bergen die Gefahr, daß sie zu einer Angleichung der Einkommen führen, was wiederum eine Inflation bewirkt, die höher ist als die der Eurozone (Balassa-Samuelson-Effekt). Zudem sind Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Defizit zu erwarten, wenn die Regierungen mehr investieren müssen, um ihr Land mit den Infrastrukturen und Diensten auszustatten, die dem Standard in der EU entsprechen.
Robert Mundell, der Wirtschaftsnobelpreisträger des Jahres 1999, hat sich seinerzeit für eine beschleunigte Integration der Bewerberländer in die WWU ausgesprochen. Er vertrat die Ansicht, daß diese Integration ausländische Investitionen fördert und daß die Unabhängigkeit der Währungspolitik die politischen Instanzen letztendlich dazu zwingt, die notwendigen Strukturreformen beschleunigt in Angriff zu nehmen, um die entsprechenden Einsparungen denen der EU anzupassen. Diese Frage bleibt gleichwohl offen, hängt sie doch davon ab, wie die Bevölkerung die sozialen Lasten dieser Anpassungen tragen und ihre Produktivität in einem beschleunigten Tempo erhöhen kann.
Robert Mundell
Die EZB widersetzt sich jeder einseitigen Übernahme des Euro durch ein Land, das nicht zunächst Mitglied der EU ist und strikt die Konvergenzkriterien einhält. Im übrigen zeichnet sich die Tendenz ab, die neuen Kandidaten zu verpflichten, die für den Beitritt zur EU notwendigen Reformen mit den erforderlichen rechtlichen Änderungen für ihre spätere Einbeziehung in die WWU zu verknüpfen, insbesondere hinsichtlich der Garantie der Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken.
1.3.3.1.5. Welche Position nimmt das Vereinigte Königreich ein?-
Das Vereinigte Königreich erfüllt seit 1998 weitestgehend die Konvergenzkriterien, mit Ausnahme der Einhaltung der Wechselkursbandbreite im Rahmen des EWS. Der langfristige Zinssatz liegt sehr nah am vergleichbaren Euro-Zinssatz, obwohl die kurzfristigen Zinssätze noch weit höher sind (3,5%, verglichen mit 2% in Deutschland zum Beispiel). Die wirtschaftliche Zuwachsrate liegt im Vereinigten Königreich regelmäßig höher als in der Eurozone, und dank des dortigen flexibleren Arbeitsmarktes fällt die strukturelle Arbeitslosigkeit deutlich niedriger aus (5,5 %). Schließlich ist der Anteil des Staates an der Wirtschaft dort schwächer ausgeprägt (40,6%, gegenüber 45,5% in der Eurozone). Dies erklärt die zögerliche Haltung der Briten, sich einer weniger kräftigen Wirtschaft anzuschließen, wo die Arbeitslosigkeit und die Steuern höher sind. Dennoch stimmen die Interessen des Londoner Finanzsektors, des wichtigsten in Europa, und des Risikokapitalmarktes im Vereinigten Königreich mit jenen der Eurozone überein.
Die Regierung des Vereinigten Königreiches hat als Bedingung für den Beitritt zum Euro Kriterien festgelegt, die jenen Kriterien vergleichbar sind, welche den anderen Ländern auferlegt wurden. Das einzige mögliche Problem ist die Einhaltung der Schwankungsbreite des Pfund über mindestens zwei Jahre gegenüber dem Euro. Im Vereinigten Königreich erinnert man sich noch an den "Black Wednesday" des Jahres 1992, als das Pfund, das dem EWS zu einem überbewerteten Kurs beigetreten war, den Angriffen von Spekulanten ausgesetzt war und das EWS verlassen mußte, um nie wieder zurückzukehren. Dieser Wechselkurs wird freilich den divergierenden Wirkungen einer regelmäßig defizitären Außenhandelsbilanz einerseits und eines stärkeren wirtschaftlichen Wachstums andererseits ausgesetzt sein.
Die britische Regierung hat beschlossen, die Einführung des Euro vom Ausgang eines Referendums abhängig zu machen (binnen vier Monaten nach der Entscheidung der Regierung, daß die allgemeinen wirtschaftlichen Voraussetzungen den obigen Kriterien entsprechen). Die Mehrheit der Briten hat sich allgemein gegen den Euro ausgesprochen, obwohl Umfragen auf eine Entwicklung zugunsten der Übernahme des Euro hindeuten, in dem Maße, wie die Bevölkerung besser unterrichtet wird. Die britische Bevölkerung erkennt zu 70 % an, daß der Beitritt zur Eurozone unausweichlich ist.
Man geht im allgemeinen davon aus, daß - was die Einführung des Euro betrifft – das Vereinigte Königreich bestens vorbereitet ist, mit gut unterrichteten Pressediensten und Webseiten, die zu den vollständigsten in Europa gehören. Einer der Gründe für die Verzögerung, die das Vereinigte Königreich insbesondere mit Dänemark teilt, ist die Verknüpfung zwischen dem Euro und dem politischem Europa. Beide Länder hängen besonders an ihrer nationalen Souveränität und befürchten, daß sie durch die Einführung des Euro unweigerlich in ein "überstaatliches" politisches Europa hineingezogen werden.
Weitere Informationen:
Webseite des britischen Wirtschafts- und Finanzministeriums: www.hm-treasury.gov.uk
Webseite der Bank of England: www.bankofengland.co.uk
Webseite "Britain in Europa" www. euromove org.uk/
Webseite von Graham Bishop: www.grahambishop.com/public/catlisting.asp
Siehe auch: Federal Trust www.fedtrust.co.uk
1.3.3.1.6. Wie ist die Situation in Dänemark?-
Das Nationalgefühl ist in Dänemark besonders stark ausgeprägt. Zwei Referenden haben den Widerstand des dänischen Volkes gegen den Beitritt des Landes zur WWU verdeutlicht. Im September 2000 sprachen sich 53% der Dänen gegen die Teilnahme Dänemarks an der WWU aus, bei einer Abstimmungsbeteiligung von 90%.
Wie das Vereinigte Königreich kann auch Dänemark auf eine geringe Arbeitslosenquote (4,6 %) und solide öffentliche Finanzen verweisen (regelmäßige Haushaltsüberschüsse und eine öffentliche Verschuldung, die unter 50% gefallen ist); doch hier enden die Ähnlichkeiten auch schon. Das dänische Wachstum ist - wie in der Eurozone auch – eher bescheiden, der Staatsanteil an der Wirtschaft ist demgegenüber mit 54,6% einer der höchsten in der EU.
Der Widerstand der Dänen gegen den Euro beruht auf der Furcht, daß sie ihr besonders großzügiges und wirksames Sozialhilfesystem verlieren könnten, welches in die Konstruktion eines föderalen Europa hineingezogen werden könnte, in der die kleinen Länder von den großen vereinnahmt würden, und daß sie ferner das Bild der Königin auf ihren Banknoten verlieren könnten; ferner spielt der Mangel an Vertrauen in den Euro eine Rolle, der seinerzeit auf den internationalen Märkten gerade starke Kursverluste gegenüber dem USD hatte hinnehmen müssen.
Die Auswirkung des dänischen „Nein“ zum Euro hielt sich in Grenzen, stellt die dänische Wirtschaft doch weniger als 10% der Wirtschaftskraft der Eurozone dar, wobei die dänische Krone (DKK) ohnehin an den Euro gebunden bleibt.
Die Begeisterung der Europäer für den Euro und die neuen Scheine und Münzen hätte diese Tendenz mittlerweile wohl umgekehrt, doch durch den Erfolg der nationalistischen Partei und aufgrund der Befürchtungen in Bezug auf die europäische politische Integration konnten es sich die politisch Verantwortlichen bislang nicht erlauben, ein Datum für ein neues Referendum festzusetzen. Unterdessen scheint der Euro im Handel und von den dänischen Touristen durchaus positiv angenommen worden zu sein.
1.3.3.1.7. Wie ist die Situation in Schweden?-
Der Fall Schwedens ähnelt in wirtschaftlicher Hinsicht dem, was für Dänemark gilt (Wirtschaftswachstum 1,4%; Arbeitslosigkeit 5,2% und Staatsanteil an der Wirtschaft 58,2 %). Wie für Großbritannien gilt auch für Schweden die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Wechselkurs der Landeswährung, die unterbewertet ist. Andererseits ist Schweden in einer anderen rechtlichen Lage. Das Land ist nach dem Inkrafttreten des EU-Vertrages mit Finnland und Österreich eine Verbindung eingegangen. Sein Parlament beschloß 1997, nicht an der WWU teilzunehmen. Somit konnte Schweden Mitglied der EU werden, ohne der WWU beizutreten, ein Präzedenzfall mit Bedeutung für die Bewerberländer, die der EU angehören wollen, ohne den Euro zu übernehmen.
Nach dem Erfolg des Euro wäre nunmehr eine Mehrheit von 58% der Schweden für den Euro, gegenüber knapp 35% im Jahre 2000. Die Regierung beschloß ein Referendum, das im Frühling 2003 abgehalten wurde, also noch vor den Volksbefragungen in Großbritannien und Dänemark, um mögliche negative Einflüsse auszuschließen. Das Referendum fiel negativ aus: 56% der Schweden sprachen sich gegen die Übernahme des Euro aus. Dieser Mißerfolg führte dazu, daß die entsprechenden Referenden in Dänemark und im Vereinigten Königreich erst einmal auf Eis gelegt wurden.
1.3.3.1.8. Wie ist die Situation in den anderen Ländern Westeuropas?-
Das Fürstentum Monaco, der Vatikan und San Marino haben den Euro übernommen und prägen ihre eigenen Münzen. Andorra hatte keine eigene Landeswährung und benutzte gleichermaßen die spanische Peseta (ESP) und den französischen Franc (FRF). Mit dem Euro hat Andorra nunmehr nur noch eine Währung. Die Norweger (im Jahre 1972 und 1994) und die Schweizer (im Jahre 1992) haben die Vorschläge ihrer Regierung abgelehnt, sich der EU anzuschließen.
1.3.3.2. Die Länder in Mittel- und Osteuropa
1.3.3.2.1. Welches ist der Beitrag der neuen Mitgliedstaaten?-
Die Aufnahme der zwölf neuen Länder in die EU hat die Bevölkerung der Gemeinschaft beträchtlich anwachsen lassen (+ 103 Millionen Einwohner, ohne die 77,35 Millionen Türken), doch das geringe wirtschaftliche Gewicht dieser Länder wirkte sich nur wenig auf die allgemeine wirtschaftliche Lage der EU zum Zeitpunkt ihres Beitritts aus. Ihr wirtschaftliches Potential läßt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU im Jahre 2006 um + 4.8 % anwachsen. Sie weisen jährliche Wachstumsraten auf, die fast doppelt so hoch sind wie die der WWU (5.5% im Jahre 2006), so daß ihre relative Bedeutung in Zukunft wohl steigen dürfte.
Die wirtschaftliche Lage jedes dieser Länder unterscheidet sich ebenso wie die Dimensionen und das Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung. Ihr Pro-Kopf- Einkommen liegt nach wie vor deutlich unter dem in der EU, aber in Anbetracht schneller Zuwachsraten dürfte 2008 die Marke von 7.000 Euro pro Einwohner überschritten werden, was etwa 30% des europäischen Durchschnitts entspricht. Die Arbeitslosigkeit hat sich im Durchschnitt von 10% bis 15%, die während des Zeitraums 1995-2002 verzeichnet wurden, auf unter 10% ab 2008 abgeschwächt (Prognose der Kommission im Frühjahr 2007).
Einige Experten waren der Ansicht, daß die Bewerberländer bereits zum Moment ihrer Antragstellung angenommen werden müßten. Andere, wie zum Beispiel die Iren, widersetzen sich einem zu schnellen Beitritt (negatives Referendum zum Vertrag von Nizza). Es liegt auf der Hand, daß diese Frage weniger mit dem guten Willen der Bewerberländer zu tun hat, sondern eher mit einem Mangel an Vorbereitung und mit Interessenkonflikten innerhalb der EU in Zusammenhang steht.
Abbildung 1.3.3.a: Allgemeine demographische Indikatoren und Konjunkturindizes für die neuen Mitgliedstaaten und Bewerberländer

Abbildung 1.3. 3. b: Wirtschaftliche Wachstumsraten der kürzlich der EU beigetretenen Länder und der Bewerberländer
Abbildung 1.3. 3. c: Pro-Kopf-Einkommen der kürzlich der EU beigetretenen Länder und der BewerberländerAbbildung 1.3. 3. d & dd: Arbeitslosenquote in den kürzlich der EU beigetretenen Ländern und in den Bewerberländern
1.3.3.2.2. Was sind die allgemeinen Beitrittsbedingungen und Beitrittsetappen der Bewerberländer?-
Die entsprechenden Bedingungen wurden im Juni 1993 auf dem Gipfel von Kopenhagen festgelegt:
- politische, wirtschaftliche, finanzielle und monetäre Kriterien,
- politisches Kriterium: stabile Institutionen als Garanten der Demokratie, der Rechtsvorrang, die Menschenrechte, die Achtung und der Schutz der Minderheiten;
- wirtschaftliches Kriterium: eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Kräften des Marktes innerhalb der Europäischen Union standzuhalten;
- Kriterium der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands: die Fähigkeit des Bewerberlandes, die entsprechenden Verpflichtungen wahrzunehmen und sich insbesondere die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.
Auf dem Europäischen Rat von Essen (Dezember 1994) wurde die Heranführungsstrategie für die Länder festgelegt, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet haben.
6. Oktober 1997: Die Außenminister der Fünfzehn begrüßten das französische Projekt einer "Europäischen Konferenz", die während der kommenden Jahre den Erweiterungsprozeß begleiten soll.
12. März 1998: Durchführung der ersten Europäischen Konferenz in London mit den Mitgliedstaaten der Union sowie allen europäischen Ländern, die der Union beitreten wollen und mit ihr durch Assoziierungsabkommen verbunden sind (außer der Türkei, die das Angebot abgelehnt hat).
März 1998: Auf dem Rat von Luxemburg wurde eine erste Gruppe von sechs Ländern bestimmt (Estland, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien), deren Beitritt für das Jahr 2002 ins Auge gefaßt wird, im Hinblick auf ihre Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 2004.
Dezember 1999: Auf dem Rat von Helsinki wurde beschlossen, von 2000 an besondere Konferenzen zu organisieren, um den Beitritt der sechs anderen Länder beschleunigt voranzutreiben (außer der Türkei, die in den Genuß eines Handelsabkommens und eines Partnerschaftsabkommens kommt), die unter der Bezeichnung "Helsinki-Länder" firmieren. Der Rat stellte klar, daß diese Klassifizierung nicht endgültig ist, und daß der Rhythmus der Beitritte letztendlich vom Vorbereitungsstand eines jeden Bewerberlandes bestimmt wird.
Die EU stellte 21 Milliarden Euro für die Finanzierung der Vorbereitung der Bewerberländer auf den Beitritt bereit. Weitere 100 Millionen Euro wurden für Investitionen in den sechs Ländern der zweiten Welle bewilligt. Hinzu kamen noch 15,5 Milliarden Euro (Ende 2001), die den Bewerberländern von der Europäischen Investitionsbank (EIB) bewilligt wurden, um langfristige Investitionsvorhaben zu finanzieren. Zu diesen Beträgen kommen noch die Mittel, die von der EU für die Finanzierungen der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in diesen Ländern aufgebracht wurden. Die Bewerberländer haben auf die Unzulänglichkeit der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel verwiesen, die nur 1/15 des Betrages ausmachen, den die USA im Rahmen des Marshall-Plans effektiv aufgebracht haben, um Europa nach dem zweiten Weltkrieg wieder aufzubauen, und die unter dem liegen, was Deutschland nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in die Entwicklung seines östlichen Teils gesteckt hat. Dies verdeutlicht den Nachteil, nicht über einen bedeutenderen unabhängigen Gemeinschaftshaushalt zu verfügen.
Aus der Sicht vieler Bürger ist der Beitritt der Länder Mittel- und Osteuropas zu schnell erfolgt, mitunter sogar, ohne daß der gemeinschaftliche Besitzstand von diesen übernommen wurde. Am häufigsten wurde in diesem Zusammenhang in den Medien auf den Fall Maltas verwiesen, das beigetreten war, ohne die europäische Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten einzuhalten (Richtlinie 79/409/EG vom 2. April 1979), wodurch in der Folge die Massaker an zahlreichen Vogelarten fortgesetzt wurden, die während ihrer Migration geschützt sind. Am 15. März 2007 verurteilte das Europäische Parlament Malta wegen der Nichteinhaltung dieser Richtlinie, aber die gängige Praxis wurde dessen ungeachtet fortgesetzt. In Zukunft müssen die notwendigen rechtlichen Änderungen, um den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und der WWU beizutreten (zum Beispiel in punkto Unabhängigkeit der Zentralbank), vor dem Beitritt des neuen Staates veranlaßt werden.
1.3.3.2.3. Stellt der Euro besondere Bedingungen an die Bewerberländer?-
Die Übernahme des Euro ist an besondere Bedingungen geknüpft, und einige Bewerberländer sind der Ansicht, daß seine Einführung ein zusätzliches Hindernis für ihren Beitritt zur EU darstellt. Um teilnehmen zu können, müssen die Kapitalmärkte der Länder genügend entwickelt und in der Lage sein, "die Ersparnisse in Investitionen zu kanalisieren". Mit der Bewerbung akzeptieren die Länder nicht nur die politischen und wirtschaftlichen Ziele des Vertrages der Union, sondern machen sich auch die finanziellen und monetären Vorgaben zu eigen. Selbst wenn die Bewerberländer nicht in der Lage sind, bei ihrem EU-Beitritt den Euro sofort zu übernehmen, müssen sie die Bedingungen der Stufe 2 der WWU einhalten. Dazu gehört die Unabhängigkeit ihrer Zentralbank, die Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitik, die Einhaltung der Erfordernisse des Wachstums- und Stabilitätspaktes, durch den die Defizite der öffentlichen Haushalte begrenzt* werden. Sie sind gehalten, auf die Finanzierung des öffentlichen Sektors durch den Rückgriff auf ihre Zentralbank zu verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu vollenden. Schließlich sind sie zur Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM) im Rahmen des Europäischen Währungssystems verpflichtet und müssen Schwankungen des Wechselkurses ihrer Währung vermeiden.

Situation der Währungen der Bewerberländer
© Promeuro – Abbildung 1.3.3. e.
1.3.3.2.4. Wie ist die Lage der neu beitretenden Länder hinsichtlich der Inflation?-
Bei der Inflation läßt sich ein allgemeiner Rückgang feststellen, der an die Entwicklung in den 15 EU-Mitgliedstaaten vor Einführung des Euro erinnert (siehe Abbildung 1.2.4. b). In mehreren Ländern bleibt die Inflationsrate jedoch über der Grenze von 3 %, die sich aus der strikten Anwendung des Konvergenzkriteriums ergibt (1,5% über den drei leistungsfähigsten Ländern der Eurozone). Dies war in Anbetracht des Balassa-Samuelson-Effekts allerdings auch zu erwarten.
Definition des Balassa-Samuelson-Effekts: www.melchior.fr/melchior/melchior.nsf/allbyID/FCD204200602C1A2C1256CF5004B33B0
Laut einschlägiger Prognosen der Kommission weisen Estland, Litauen, Lettland, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und die Türkei - letztere mit prognostizierten 6.1% für 2008 – die höchsten Inflationsraten der Gruppe auf.
Abbildung 1.3.3. f: Inflationsraten der nicht der Eurozone angehörenden Länder von 1997 bis 2008*
1.3.3.2.5. Wie ist die Lage der neu beitretenden Länder hinsichtlich ihrer öffentlichen Finanzen?-
Defizit der öffentlichen Haushalte: Diese Defizite überschreiten im allgemeinen die Vorgabe von 3%, denn diese Länder tätigen gewaltige Investitionen, um den Nachholbedarf im wirtschaftlichen Bereich schnellstmöglich zu befriedigen. Es wird versucht, das Pro-Kopf-Einkommen an das entsprechende Niveau der anderen EU-Länder heranzuführen. Die neu beitretenden Länder stehen vor einer schwierigen Wahl: entweder ihre öffentlichen Defizite abzubauen, um die Konvergenzkriterien zu erfüllen und der EU beitreten zu können, oder aber schnellstmöglich – über eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben - den Bedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen. Das betrifft insbesondere Ungarn, das eingeräumt hat, im Jahre 2006 einer finanziellen Krise gerade noch entgangen zu sein, die Tschechische Republik, die Slowakei, Kroatien und die Türkei. Allerdings läßt sich seit 1997 in all diesen Ländern ein bemerkenswerter Rückgang der Defizite der öffentlichen Haushalte, ausgedrückt in % des BIP, feststellen.


Abbildung 1.3.3. g.: Defizit der öffentlichen Haushalte in den neuen Mitgliedstaaten und Bewerberländern, ausgedrückt in % des BIP
Öffentliche Verschuldung: Die öffentliche Verschuldung liegt im Durchschnitt weit unter der in den alten Ländern der EU. Nur Zypern (mit 12.000 Euro öffentlicher Schulden pro Einwohner), Ungarn, Malta und die Türkei erreichen Niveaus, welche die 60 %-Grenze überschreiten, wobei sie freilich immer noch weit unter dem Stand der „Meister der öffentlichen Verschuldung“ in der alten EU (mit etwa 100%) bleiben: Belgien, Italien und Griechenland. Überdies ist 2006 in neun Ländern die Höhe der öffentlichen Verschuldung im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig.

Abbildung 1.3.3.h: Öffentliche Verschuldung in den neuen Mitgliedstaaten und Bewerberländern, ausgedrückt in % des BIP

Abbildung 1.3.3.hh: Öffentliche Verschuldung in den neuen Mitgliedstaaten und Bewerberländern, in Euro pro Einwohner
1.3.3.2.6. Wie ist die Lage der neu beitretenden Länder hinsichtlich der Wechselkursstabilität?-
Die monetären Gegebenheiten in den einzelnen Bewerberländern fallen sehr unterschiedlich aus. Einige, wie etwa Litauen und Bulgarien, haben ihre Währungen fest an den Euro gekoppelt (mit oder ohne Currency Board) oder an den Euro und an den US-Dollar, wie Rumänien. All diese Währungen sind mittlerweile konvertierbar. Im Jahre 2007 hat Slowenien seine Landeswährung, den Tollar, durch Euro ersetzt. Estland hat 2006 den Versuch unternommen, der WWU beizutreten, was die EZB jedoch als verfrüht abgelehnt hat. Die estnische Krone (EEK) ist seit 1995 gegenüber dem Euro stabil. Der Wechselkurs des litauischen Litas gegenüber dem Euro ist praktisch seit 1995 unverändert. In den anderen Ländern ist die Lage zwar veränderlich, aber stabil.


Abbildung 1.3.3. i: Entwicklung der Wechselkurse für sämtliche Länder

Abbildungen 1.3.3. ii: Entwicklung der Wechselkurse für einige Länder
1.3.3.2.7. Was können die Bewerberländer unternehmen, um die Integration ihrer Kapitalmärkte zu beschleunigen?-
In einer Studie aus dem Jahre 1999 hat die Europäische Investitionsbank (EIB) gezeigt, daß die Anleiheaktivitäten multinationaler Entwicklungsbanken (EIB, EBWE, Weltbank, SFI, EIF etc.) unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen, die Kapitalmärkte der „aufstrebenden Länder“ in die internationalen Märkte zu integrieren. Im Zuge der Studie wurden die Märkte in Spanien, Griechenland und Portugal analysiert, wobei diese Studie vielleicht nicht so ohne weiteres auf die neuen Mitgliedstaaten übertragbar ist. Aus der Sicht der EIB enthält sie gleichwohl eine Reihe nützlicher Hinweise.
Alle Bewerberländer haben eine Infrastruktur für die Binnenkapitalmärkte entwickelt, die in aller Regel gesetzliche Bestimmungen für den Wertpapierbereich, eine Kontrollinstanz, eine Clearing-* und Regulierungsinstanz für Wertpapiere sowie eine Effektenbörse umfaßt. Die Kapitalmärkte dieser Länder werden durch öffentliche Emissionen und kurzfristige Emissionen beherrscht, von Aktivitäten also, die auf die Sekundärmärkte beschränkt sind; zahlreiche Produkte wie Swaps, Derivate oder Optionen werden dort kaum oder gar nicht gehandelt. Die Anleiheaktivitäten multinationaler Entwicklungsbanken können unter bestimmten Bedingungen zu einer Diversifizierung dieser Märkte führen, die Zinsenkurve durch das Auflegen längerfristiger Anleihen verlängern, Wechselkursrisiken für lokale Investoren verringern, finanzielle Innovationen einführen etc.
Diese Verbesserungen sind um so angebrachter, als der Bedarf der Bewerberländer an Investitionskapital gewaltig ist: so werden für die Länder der ersten Beitrittswelle 80 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt. Im Vergleich dazu lag 2001 der entsprechende Bedarf der gesamten Eurozone auf 75 Milliarden Euro. Allerdings verfügen diese Länder über riesige Ersparnisse, welche die lokalen Banken nicht auf sich ziehen können. Selbst wenn das der Fall ist, ziehen die Banken es vor, ihre Mittel zu diversifizieren und im Ausland zu investieren.
Von 2002 an hat die EIB 21 Anleihen in Estland, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro aufgelegt. Vergleichbare Geschäfte erfolgten auf entsprechenden Antrag auch in anderen Ländern.
Alle Länder, mit Ausnahme Maltas, haben ihr Interesse bekundet, der WWU früher oder später beizutreten.
Die langfristigen Zinssätze nähern sich denen der Eurozone; nur das zypriotische Pfund, der ungarischen Forint und der polnische Zloty weisen offenkundige Abweichungen auf (über 5% im Jahre 2005). Keine Daten liegen für die Währungen Bulgariens, Rumäniens, Kroatiens, Mazedoniens und der Türkei vor, weil Kredite dort hauptsächlich noch kurzfristig vergeben werden, in Anbetracht der Unsicherheit in Bezug auf die Preisentwicklung und den Zustand des inländischen Kapitalmarktes.
1.3.3.2.8. Wird der Euro geschwächt, wenn die Bewerberländer der WWU beitreten?-
Im Gefolge des Beitritts Spaniens und Portugals zur ECU war eine Schwächung der europäischen Währung befürchtet worden. Dies traf allerdings nicht zu. Die neuen Länder haben deutlich niedrigere durchschnittliche Einkommen als jene in der EU, doch stellt dies an sich noch keinen Faktor monetärer Instabilität dar, wenn diese Länder die Konvergenzkriterien einhalten. Im Gegenteil, durch die Aufnahme der neuen Länder wird die wirtschaftliche Gesamtkraft der Eurozone erhöht. Der Kapitalbedarf in diesen Ländern könnte sogar eine Hausse des Euro bewirken, wie dies bei der DM von 1990 bis 1995 angesichts eines vergleichbaren Bedarfs im Zusammenhang mit der Integration Ostdeutschlands der Fall war.
Die Elemente gleichen sich in unterschiedlichen Richtungen aus; insgesamt gesehen ist durch die neu hinzukommenden Ersparnisse eine positive Wirkung auf den Euro zu erwarten. Dabei ist es freilich notwendig, die wesentlichen Grundlagen politischer und monetärer Stabilität – eine strenge Verwaltung und die Bekämpfung der Korruption - wirksam umzusetzen. Die Kommission hat einen Pakt gegen das organisierte Verbrechen vorgeschlagen, um diese Plage, durch die die Glaubwürdigkeit einer Währung unterminiert werden kann, in de Griff zu bekommen. Es ist wichtig, daß die Bewerberländer darin eingebunden werden.Abbildung Promeuro 1.3. 3.k: Ranking der europäischen Länder nach dem Grad der Wahrnehmung von Korruption. Transparency International.
Siehe auch: www.transparency.org/policy_research/surveys_indices/cpi/2006
1.3.3.2.9. Wann treten die neuen Mitgliedstaaten der WWU bei?-
Slowenien nimmt seit dem 1. Januar 2007 an der WWU teil. Auf dem europäischen Gipfel im Juni 2007 wurde beschlossen, daß Zypern und Malta im Januar 2008 folgen könnten. Die Slowakei könnte im Jahre 2009 beitreten und die anderen Staaten voraussichtlich bis 2015.
Siehe auch Artikel: "Enlargement of the Euro area: Opportunities and Challenges“ von Servaas Deroose, Europäische Kommission (nur in Englisch)




