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Inhalt
- 1.2.1. Vor dem Euro
- 1.2.2. Die Vorbereitung auf den Euro
- 1.2.3. Mit dem Euro
- 1.2.4. Die Konvergenzkriterien
- 1.2.5. Scheine und Münzen in Euro
- 1. Der Euro
- 2. Die Wirtschafts- und Sozialkulturen in der Europäischen Union (EU)
- 3. Die europäischen Werte und Symbole
- 4. Die EU in der Welt
- 5. Unionsbürgerschaft
- 6. Kulturelle Vielfalt und Bildung
- 7. Die politische Integration Europas
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Die Entwicklung Europas - Die Geschichte des Euros
1.2.3. Mit dem Euro
1.2.3.1. Vorausschauende Maßnahmen
1.2.3.1.1. Von welchem Zeitpunkt an wurde der Weg zur WWU unumkehrbar?-
Man kann sich vorstellen, dass in der Vorbereitungszeit zahlreiche Stimmen gegen die Verpflichtung zu einer WWU laut wurden. Der Unionsvertrag jedoch, der nach dem Namen der niederländischen Stadt, in der er unterzeichnet wurde, auch Maastrichter Vertrag genannt wird, wurde ab 1993 von den dazu ermächtigten demokratischen Instanzen aller Mitgliedstaaten unterzeichnet. In ihm steht, dass die WWU stattfindet. Das war also eine feststehende Tatsache. Im Protokoll zum Übergang zur dritten Stufe der WWU steht: „ Die hohen vertragsschließenden Parteien bestätigen mit der Unterzeichnung der neuen Bestimmungen des Vertrages zur WWU die Unumkehrbarkeit des Übergangs zur dritten Stufe“.
1.2.3.1.2. Welche Meilensteine säumten den Weg zur WWU?-

Ankündigung der Einführung des ecu durch VGE
Die hauptsächlichen Schritte waren folgende:- Juli 1990: seit 1957 waren die Empfehlungen des römischen Vertrages zur Liberalisierung der Kapitalmärkte praktisch wirkungslos geblieben. Dank der Einheitlichen Akte wurde die Liberalisierung in den meisten Mitgliedstaaten der Union wirksam. Damit wurde der erste Schritt auf dem Weg zur WWU getan.

Der Vertrag von Rom (photo)- 1992 und 1993: Referenden in Dänemark und Frankreich zeigten ein Misstrauen in der Bevölkerung gegenüber der Art und Weise der Verwirklichung der Währungsunion. Der Unionsvertrag wurde zwar ratifiziert, doch wurde den öffentlichen Stellen bewusst, wie wichtig es war, die Bürger stärker in die Integration Europas einzubeziehen.
- Januar 1994: Beginn der zweiten Phase mit der Schaffung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) mit Sitz in Frankfurt. Es ist der Vorläufer der EZB, die die einheitliche Währung verwaltet.
- Dezember 1995: Gipfel von Madrid mit der Änderung des Namens der einheitlichen Währung – es ist nunmehr der Euro – und Annahme des Szenarios zu deren Einführung 1999.
- Dezember 1996: Gipfel von Dublin: Annahme des Rechtsstatus des Euro, der Bestimmungen für die Umrechnung vom ECU zum Euro 1 zu 1 und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes , mit dem die Grenzen potentieller haushaltspolitischer Abweichungen der Mitgliedsstaaten der künftigen WWU festgelegt werden.

Jacques Rueff
„Europa wird seine einheitliche Währung haben oder es wird nicht existieren.“
Jacques Rueff*: ehemaliger Präsident der Banque de France
1.2.3.1.3. Welche Überlegungen waren für die Wahl des Namens der einheitlichen Währung ausschlaggebend?-
Beim Europäischen Rat von Madrid am 15. und 16. Dezember 1995 wurde beschlossen, die künftige gemeinsame Währung „Euro“ zu nennen: „Der Rat ist der Auffassung, dass der Name der gemeinsamen Währung in allen offiziellen Sprachen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Alphabete der gleiche sein sollte“. Es handelt sich um einen vollständigen Namen und nicht etwa um eine Vorsilbe, die den Namen der nationalen Währungen vorangestellt würde. Der Rat stellt ferner klar, dass „die besondere Bezeichnung „Euro“ statt des allgemeinen Ausdrucks „ECU“ benutzt werden sollte, der im Vertrag zur Bezeichnung der Europäischen Währungseinheit“ benutzt wird. (Auszug aus den Schlussfolgerungen des Gipfels von Madrid v. 15.-16. Dezember 1995).
In den romanischen Sprachversionen des Vertrags wird die gemeinsame Währung mit „Ecu“ (männlich) bezeichnet und sowohl auf die Rechnungseinheit, als auch auf die Währung Bezug genommen. In den übrigen Sprachversionen wird „ECU“ groß geschrieben und bezieht sich nur auf den offiziellen Ecu, die Rechnungseinheit. Die fünfzehn Staats- und Regierungschefs, die beim Gipfel von Madrid versammelt waren, haben dieser Zweideutigkeit ein Ende gesetzt und die allgemeinen Bezeichnungen „Ecu“ bzw. „ECU“ durch „Euro“ ersetzt.Diese genehmigte „Interpretation“ des Textes zeigt den großen Unterschied zwischen dem ECU als Korbwährung und der „vollgültigen“ europäischen Währung. Diese Änderung ging jedoch eher auf den politischen Willen führender Europäer zurück, als auf den Willen der Bevölkerung. Die Umfragen der damaligen Zeit zeigten nämlich, dass eine Mehrheit in der europäischen Bevölkerung, auch in Deutschland, den Namen „Ecu“ vorzog.
1.2.3.1.4. Wann erfolgte der Übergang zur WWU?-
Im Unionsvertrag waren zwei mögliche Zeitpunkte vorgesehen:
- Der 1. Januar 1997, falls eine Mehrheit von Ländern die Konvergenzkriterien erfüllte (nach Einschätzung des Rates, der auf der Grundlage der Berichte der Kommission und des EWI – Art.109 J, Absatz 3 entschied);
- Der 1. Januar 1999, für die Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen (Art.109 J, Absatz 4). Im Protokoll zum Übergang zur dritten Phase der WWU steht: „Falls Ende 1997 der Zeitpunkt für den Beginn der dritten Phase noch nicht festgelegt wurde, führen die betreffenden Mitgliedstaaten, die Institutionen der Gemeinschaft und andere beteiligte Stellen mit der gebotenen Eile im Laufe des Jahres 1998 alle vorbereitenden Arbeiten durch und ermöglichen damit der Gemeinschaft, am 1. Januar 1999 unwiderruflich in die dritte Phase der WWU einzutreten.“
Ab diesem Zeitpunkt mussten sich die Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllten, automatisch an der WWU beteiligen mit Ausnahme derer, die Ausnahmeklauseln (opt-out clause) ausgehandelt hatten. Eine Mindestzahl von Ländern war nicht festgelegt worden.
Da die wirtschaftliche Konvergenz 1997 noch unzureichend war, wurde der Übergang zur einheitlichen Währung auf 1999 verschoben.
1.2.3.1.5. Welcher Zeitplan war für die Verwirklichung der WWU und für den Übergang zur einheitlichen Währung vorgesehen?-
1997: Bezugsjahr für die Überprüfung der Konvergenz.
Mai 1998: Beginn der Phase III-A. Übergangsprüfung anhand der Konvergenzkriterien, um festzustellen, welche Länder sich an der einheitlichen Währung beteiligen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union verkündeten auf Grundlage der Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Währungsinstituts (EWI) die Länder, die sich ab dem 1. Januar 1999 an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) beteiligen würden. Zuvor waren ihre Vorschläge im Europäischen Parlament (EP) diskutiert worden. Die Länder, die für die Einführung des Euro in Betracht kamen, waren: Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal. Am 2. Mai wurden die gegenseitigen Umrechnungskurse zwischen den an der WWU beteiligten Länder festgelegt. Die Mitglieder des Direktoriums der EZB wurden ernannt. Präsident ist der Niederländer,
Willem Duisenberg*. 
Willem Duisenberg
Ebenfalls 1998 machten Großbritannien und Dänemark von der im Unionsvertrag gewährten „opt-out“-Klausel Gebrauch und verschoben ihren Beitritt. Es ist auch das Jahr der letzten Angleichung der
Wechselkurse* und des Beitritts der griechischen Drachme (GRD) zum EWS im Hinblick auf ihre Teilnahme an der WWU im Januar 2001 nach Erfüllung der Konvergenzkriterien. Schweden, das der EU 1995 mit der Option beitrat, später Mitglied der WWU zu werden, bestätigte seine Haltung.
Vom 1. Januar 1999 an: Beginn der Phase III-B der WWU. Errichtung des ESZB und der EZB mit Festlegung der entsprechenden Regeln, unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse der Währungen der Mitgliedstaaten der WWU, zentral durchgeführte Währungspolitik, Emission von auf Euro lautenden Wertpapieren und Schaffung einer kritischen Masse an Euro.
Zu diesem Zeitpunkt werden die Landeswährungen der Teilnehmerstaaten durch den zu einer eigenständigen Währung gewordenen Euro ersetzt. Die EZB betreibt ihre Geldpolitik in Euro. Die Länder geben Wertpapiere und Briefmarken aus, die ebenso wie Steuern in Euro bezahlt werden können. Einzelpersonen können Konten in Euro führen und Überweisungen in Euro tätigen. Der Euro ist ein Buchgeld und die Banken untereinander und die Börsen benutzen nur noch den Euro.
Mit Referendum vom 28. September 2000 bestätigen die Dänen ihre Ablehnung des Euro.
Vom ECU zum Euro
© Promeuro – Abbildung 1.2.3.a
1.2.3.2. Die eigentliche Verwirklichung der WWU
1.2.3.2.1. Wie vollzog sich die Einführung des Euro ?-
Der Euro wurde durch einen doppelten „Big Bang“ eingeführt, d.h. durch zwei folgenreiche Ereignisse zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
- Zunächst wird am 1. Januar 1999 der Euro zur offiziellen Währung von elf Mitgliedsländern der WWU (Griechenland stößt am 1. Januar 2001 dazu) und Banknoten und Münzen der nationalen Währungen sind dafür das Zeichen. Das Verhältnis zwischen ihnen liegt fest und wird durch die amtlichen und festliegenden Umrechnungskurse bestimmt.

Wechsel- und Umrechnungskurs im Verhältnis zum Euro.
© Promeuro – Abbildung 1.2.3.b- Am 1. Januar 2002 beginnt dann die Phase III-C: Einführung der Münzen und Geldscheine in Euro, die einige Wochen parallel zu den nationalen Zahlungsmitteln in Umlauf sind. Der Euro wird damit zum parallelen Papiergeld*, während er für den bargeldlosen Zahlungsverkehr* verbindlich wird. Der Vertrag sieht vor, dass die Ablösung von Banknoten und Münzen der nationalen Währungen spätestens am 30. Juni 2002 abgeschlossen sein muß. Der letzte Tag ihres Bestehens wurde für die meisten Länder auf den 28. Februar vorverlegt, in Deutschland offiziell auf den 31. Dezember 2001 (in der Praxis bis zum 28. Februar 2002), in den Niederlanden auf den 27. Januar, in Irland auf den 9. Februar und in Frankreich auf den 17. Februar.
„In einem Zeitraum von maximal 12 Monaten nach der Entscheidung, die Währungsunion zu schaffen, müssen alle Vorbereitungen für den eigentlichen Übergang zur Währungsunion abgeschlossen sein. Spätestens am 1. Januar 1999 hat die Union eine vollgültige europäische Währung mit einer einheitlichen Währungspolitik die in europäischer Währung durchgeführt wird. Da die nationalen Währungen aber im Einzelhandel noch weiter verwendet werden, werden die Banken Vorkehrungen treffen, die ihnen gestatten, den Zugang zum Finanzmarkt in europäischer Währung mit der Führung der Konten ihrer Kunden in nationaler Währung zu kombinieren.“
Jacques Santer*, Präsident der EU
1.2.3.2.2. Welche besonderen Modalitäten waren für die Übergangszeit maßgeblich ?-
Die Übergangszeit lief vom 1. Januar 1999 bis zum 1. Januar 2002. Die Dauer dieses Zeitraums war auf Bitte der Zentralbanken festgelegt worden, um ihnen zu gestatten, das große Volumen an Banknoten und Münzen in Euro herzustellen und einzusetzen. Während dieser drei Jahre wurde der Euro zur amtlichen Währung der elf und dann zwölf Länder des „Euroraums“. Die
Parität* zwischen den nationalen Währungen der Länder der WWU und dem Euro wird „unwiderruflich“ für jedes Teilnehmerland festgelegt (siehe Abbildung 5b). Es ist also gleichgültig, den einen oder die anderen zu halten. Während dieses Zeitraums werden die öffentlichen Schulden herausgegeben und die Börsennotierungen der Aktien wechseln alle zum Euro. Niemand kann dazu gezwungen noch daran gehindert werden, den Euro zu benutzen: es gilt das Prinzip „weder Verpflichtung, noch Verbot“. Banken und Geschäfte betreiben doppelte Buchführung mit doppelter Preisauszeichnung (bzw. dreifacher, wenn die Einheitspreise pro Gewicht mit berücksichtigt werden).
In Anwendung des Prinzips „weder Verpflichtung noch Verbot“ ist es jeder Person freigestellt, vom 1. Januar 1999 an ihr Konto auf Euro umzustellen. Nur wenige haben diese Möglichkeit genutzt: Mitte 2001 hatten weniger als 10% ihr Konto auf Euro umgestellt. Die Guthaben auf den Bankkonten wurden infolgedessen automatisch ab Ende 2001 zum gleichen Kurs auf Euro umgestellt, wie auch Renten, Gehälter usw. Schulden und Guthaben in nationaler Währung wurden auf Euro umgestellt, ohne vertragliche Klauseln und besonders Zinssätze zu beeinträchtigen.
Laut Vertrag spätestens im Juni 2002, in Wirklichkeit aber bereits im März 2002 wurde der Euro das einzige
Zahlungsmittel* mit gesetzlichem Wert in der gesamten WWU. Die nationalen Währungen der Teilnehmerländer verschwanden völlig.
Die verbleibenden Banknoten und Münzen in nationaler Währung, die kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr waren, konnten bei den Handelsbanken bzw. den Zentralbanken nach einem Zeitplan, der nach den nationalen Umstellungsplänen festgelegt wurde, abgegeben werden. Bis zum 30. März 2002 tauschte jede
Zentralbank* kostenlos Banknoten jeglicher Währung eines Mitgliedslandes der WWU in Euro um . Der Zeitplan für die Verwirklichung des Euro wurde auf der Internetseite Europa der Europäischen Kommission angezeigt: europa.eu.int
1.2.3.2.3. Zu welchen Kursen werden die nationalen Währungen in Euro umgewechselt ?-
Es geht um einen Umrechnungskurs und nicht um einen Wechselkurs. Ab 1999 sind die nationalen Währungen der WWU-Länder und der Euro eine einzige Währung. Es gibt kein Umwechseln in dem Maße wie der Kurs nicht mehr „wechselt“. Daher spricht man von einem „Umrechnungskurs“. Da es kein Risiko gibt, ist der Kurs für den An- und Verkauf von Euro identisch und die Umrechnungen können ohne Tauschgebühr erfolgen.

Stichtag für den Umtausch von Scheinen und Münzen der nationalen Währungen
© Promeuro – Abbildung 1.2.3.cDie Umrechnungssätze, zu denen die nationalen Währungen in Euro eingetauscht werden, wurden am 1. Januar 1999 beschlossen. Vor diesem Zeitpunkt war der einzige als sicher bekannte Wechselkurs der des ECU, der vom Euro zum Kurs von 1 ECU für 1 Euro ersetzt wurde. Die Methode zur Festlegung der Kurse der nationalen Währungen wurde vorher nicht veröffentlicht, aber alles lässt darauf schließen, dass die benutzte Methode die war, die bei der vorhergehenden Umstellung von einer Europäischen
Rechnungseinheit * auf eine andere verwendet wurde. Das Prinzip ist, dass der Außenwert der nationalen Währungen erhalten bleibt. Bei der Umrechnung der Wechselkurse der nationalen Währungen in Euro bei Erhalt des Kurses vom 31. Dezember 1998 von 1 ECU zu 1 Euro wurde sichergestellt, dass das Verhältnis zwischen nationalen Währungen und ausländischen Währungen durch den Wechsel nicht beeinträchtigt wurde. Das erklärt die teils eigenartigen Umrechnungskurse zwischen nationalen Währungen und Euro.
Zur Vermeidung von Abrundungen zugunsten einer der Vertragsparteien musste die Umrechnung gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Euro mit sechs signifikanten Stellen erfolgen. Ferner musste jeweils von 1 Euro in die Landeswährung umgerechnet werden und nicht umgekehrt. Der Umtausch von einer Währung in eine andere musste grundsätzlich über den amtlichen Euro-Umrechnungskurs erfolgen.
1.2.3.2.4. Wie wurden die nationalen Währungen bei vertraglichen oder Finanzgeschäften in Euro umgerechnet und umgekehrt ?-
Diese Fragen sind in den Artikeln 4 und 5 der Ratsverordnung No. 1103/97 vom 17. Juni 1997 geregelt. Zunächst ist von dem amtlichen Umrechnungskurs auszugehen, der durch den Gegenwert eines Euro in jeder der nationalen Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgedrückt wird. (1 Euro = X nationale
Devise* und nicht umgekehrt). Die Kurse müssen zwangsläufig sechs Ziffern (Dezimalstellen = 6 Einheiten) aufweisen. z.B.: 1 Euro = 40,339 9 LUF, davon sind 4 (6 – 2) Dezimalstellen.
Ein Betrag in nationaler Währung muß also zwangsläufig insgesamt durch den Umrechnungskurs geteilt werden, um seinen Gegenwert in Euro zu erhalten und der Betrag in Euro ist mit dem gleichen Kurs zu multiplizieren, um den Gegenwert in nationaler Währung zu erhalten. Bemerkenswert ist, dass man mit dem irischen Pfund einen höheren Betrag in Euro erzielt, als in der nationalen Währung.
Jeder Geldbetrag, der von einer nationalen Währung in eine andere umgerechnet werden soll, muß zunächst in einen auf Euro lautenden Betrag umgerechnet werden. Dieser Betrag, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen aufgerundet werden darf, wird dann in die andere nationale Währung umgerechnet. Es dürfen keine anderen Berechnungsmethoden verwendet werden, es sei denn, sie führen zu den gleichen Ergebnissen.
1.2.3.2.5. Wie werden die in Euro umgerechneten Beträge abgerundet ?-
Die Eurobeträge werden immer mit zwei Stellen hinter dem Komma angegeben (den Cents). Ist bei einer Umrechnung die dritte Stelle hinter dem Komma 0 bis 4, so wird abgerundet, liegt sie zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Beispiele:
1 000 FRF entsprechen 152,449 Euro, also 152.45 Euro;
500 LUF entsprechen 12,3947 Euro, also 12,39 Euro.
1.2.3.2.6. Wie sind die neuen Preise zu verstehen ?-
Während der Vorbereitungszeit und in den Monaten des parallelen Umlaufs von Euro und nationalen Währungen wurden die in den Läden angegebenen Preise, die Beträge auf den Lohn- bzw. Gehaltsstreifen, die Rentenauszüge bzw. die Bankkontoauszüge einmal in der Währung des Landes angegeben und in Euro. Mehrere Unternehmen hatten bereits 2001 auf den Lohn- bzw. Gehaltsstreifen den Gegenwert in Euro ausgedruckt, um ihre Mitarbeiter mit den Eurobeträgen vertraut zu machen.
Geschäfte und Banken verteilten einfache Rechenmaschinen oder Umrechnungstabellen, die die Umrechnung der einheitlichen Währung in die alte nationale Währung erleichterten und umgekehrt. Für die Verwendung in der Zeit des nebeneinander erfolgenden Umlaufs wurden die Rechner sogar mit einem „Duochange“-System ausgestattet, das die Rückgabe in nationaler Währung und in Euro anzeigte. Bevor sie sich ganz auf den Euro eingestellt hatten, fühlten sich die Europäer bei sich zuhause wie Touristen, die ein fremdes Land besuchen und die angegebenen Preise in ihre nationale Währung umrechnen müssen, um sie zu „verstehen“.
Nach einer Anpassungszeit und dadurch, dass Preise, Löhne, Steuern, Bankauszüge, Renten usw. in Euro angegeben werden, gewöhnen sich die meisten Europäer daran, in Euro „zu denken“ und nicht mehr auf ihre ehemalige nationale Währung zurückgreifen zu müssen. Der Anpassungszeitraum war für die Mehrheit der europäischen Bürger zu kurz.
1.2.3.2.7. Was geschieht mit den auf ECU bzw. eine nationale Währung lautenden Verträgen ?-
Der Übergang zum Euro machte aufgrund der Regel vom Weiterbestehen von Verträgen kein Eingreifen erforderlich. Die auf Ecu oder auf nationale Währungen lautenden Beträge wurden automatisch und ohne jeglichen Eingriff als zum amtlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet angesehen. Die mit den Vertragsverpflichtungen verbundenen Zinssätze bleiben unverändert, wie alle übrigen Vertragsklauseln auch. Die Umbenennung der Währung macht also keinerlei weitere Änderung des Vertrages erforderlich, außer nach besonderer Absprache zwischen den Vertragsparteien. Die Vereinbarung über den Rechtsstatus des Euro sicherte somit das Prinzip der Fortdauer von Verträgen ab, wobei der Ausdruck „Vertrag“ für schriftliche, mündliche und stillschweigend abgeschlossene Verträge gilt. Zum Beispiel bleibt eine Briefmarke, die zum Frankieren einer bestimmten Sendung in nationaler Währung gekauft und ausgestellt ist, für diese Art der Sendung nach dem Übergang zum Euro so lange gültig, wie der Tarif unverändert bleibt. Das Kapital einer Gesellschaft wird automatisch mit zwei Dezimalstellen in Euro umgerechnet, wenn die Aktionäre keinerlei Schritte für eine Änderung unternommen haben. Anzumerken ist, dass einige Länder zur Erleichterung der Umrechnung des Kapitals einer Gesellschaft durch Aufrunden des Ergebnisses Vorkehrungen getroffen haben. Wichtig ist, dass diese Vorkehrungen nur für Dokumente gelten, die vor dem 31. Dezember 2001 unterzeichnet wurden. Alle amtlichen Verträge bzw. Dokumente, die nach diesem Zeitpunkt auf nationale Währung lautend ausgestellt werden, werden als gesetzwidrig, da in einer nicht mehr gültigen Währung ausgestellt, angesehen.
1.2.3.2.8. Haben unsere Währungsguthaben an Wert verloren ?-
Die Änderung einer Währungseinheit ist nicht identisch mit Inflation* oder Verlust von Sparguthaben von Sparern, Rentnern oder Ruheständlern. Der „relative Wert“ unserer Guthaben ist vor und nach dem Euro gleich geblieben. Die einheitliche Währung wird innerhalb eines strengen institutionellen Rahmen verwaltet, dessen Ziel die Preisstabilität ist, woraus sich die Stabilität der Kaufkraft ergibt. Die Unabhängigkeit des ESZB ist die Gewähr für die Erfüllung seines Auftrags und schützt es vor inflationären Anfechtungen. Darüber hinaus nehmen nur die Länder an der WWU teil, deren Volkswirtschaften sich in ausreichendem Maße einander angenähert haben.
Die Währungsunion ist keine weitere
Währungsreform*. Die Währungsguthaben, genau wie die Kredite, wurden zu den gleichen Sätzen wie die Preise für Waren in Euro umgerechnet. Natürlich werden die Nennwerte von Schuldverschreibungen und Wertpapieren je nach den Marktkräften weiter schwanken.
1.2.3.2.9. Was hat der Übergang zur einheitlichen Währung gekostet und wer ist dafür aufgekommen ?-
Die Kosten für den Übergang zum Euro lassen sich nur schwer in Zahlen ausdrücken. Bürger, Unternehmen und vor allem die Banken mussten über einen bestimmten Zeitraum hinweg erhebliche Anstrengungen unternehmen. Die Schätzungen sind je nach verwendeter Methode höchst unterschiedlich und die von den Banken gemachten Kostenaufstellungen schwanken erheblich. Die gelieferten Zahlen lassen sich nur schwer interpretieren, einige Aufstellungen enthalten zum Teil Kosten, die mit anderen, gleichzeitig auftretenden Ereignissen verbunden sind (Anpassung der EDV beim Übergang zum Jahr 2000) sowie Ertragsausfälle (Wegfall der Wechselgebühren). Für die Bürger sollten keine direkten Kosten entstehen. Der Umtausch ihrer Währungen* sollte kostenlos erfolgen nach dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Grundsatz, nach dem obligatorische Maßnahmen dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.
Es ist ebenso wichtig, über die unmittelbaren Kosten hinaus auch die Vorteile zu sehen, die sich für den europäischen Bürger aus der einheitlichen Währung ergeben haben bzw. noch ergeben werden. Anders gesagt muß man die Kosten für den Übergang zum Euro mit den schwer zu beziffernden aber hohen Kosten vergleichen, die mit dem Fehlen einer einheitlichen Währung verbunden wären. Diese Anstrengungen fallen weniger schwer, wenn die Anpassungen* z.B. der Datenverarbeitungsanlagen vorausschauend durchgeführt wurden.
